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Pflegegrad 4: Wie viel Geld gibt es 2026? Leistungen und Voraussetzungen

LesezeitVon der Redaktion · fachlich geprüft von Arun Ananth
Kurz gesagt

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen 2026 monatlich 800 € Pflegegeld zu, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder 1.859 € als Pflegesachleistung für einen ambulanten Dienst. Hinzu kommen 131 € Entlastungsbetrag, 1.685 € für Tages- oder Nachtpflege, ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Voraussetzung sind 70,0 bis unter 90,0 Punkte im Begutachtungsverfahren. Die Beträge wurden zum 01.01.2025 angehoben und gelten 2026 unverändert.

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In der Praxis bedeutet das: Die betroffene Person kann den Alltag nicht mehr allein bewältigen und braucht bei fast allen Verrichtungen Unterstützung – häufig auch nachts. Für Angehörige ist das der Punkt, an dem die Pflege neben Beruf und eigenem Alltag meist nicht mehr allein zu leisten ist. Dieser Ratgeber beantwortet die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?

Bei Pflegegrad 4 zahlt die Pflegekasse 2026 entweder 800 € Pflegegeld im Monat, wenn die Pflege privat organisiert wird, oder 1.859 € Pflegesachleistung, wenn ein ambulanter Pflegedienst übernimmt. Beide Leistungen lassen sich anteilig kombinieren. Daneben bestehen weitere Ansprüche, die unabhängig davon gelten.

Leistung Betrag 2026 Rechtsgrundlage
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) 800 € / Monat § 37 SGB XI
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) 1.859 € / Monat § 36 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 € / Monat § 45b SGB XI
Tages- und Nachtpflege 1.685 € / Monat § 41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) 3.539 € / Jahr § 42a SGB XI
Vollstationäre Pflege 1.855 € / Monat § 43 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € / Monat § 40 Abs. 2 SGB XI
Hausnotruf 25,50 € / Monat § 78 Abs. 1 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI

Rechtsstand: September 2026. Die Beträge wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben; für 2026 gelten sie unverändert. Die nächste turnusmäßige Anpassung ist gesetzlich für den 01.01.2028 vorgesehen.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4?

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 800 € pro Monat. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht an die pflegenden Angehörigen, und ist nicht zweckgebunden – ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.

Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug muss ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachgewiesen werden. Seit dem 01.01.2026 gilt dafür einheitlich ein halbjährlicher Abstand – auch bei Pflegegrad 4 und 5, für die zuvor ein vierteljährlicher Einsatz vorgeschrieben war. Grundlage ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Ein freiwillig häufigerer Einsatz bleibt möglich. Bleibt der Nachweis aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird zuerkannt, wenn im Begutachtungsverfahren 70,0 bis unter 90,0 Gesamtpunkte erreicht werden. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das nicht den Zeitaufwand der Pflege misst, sondern den Grad der verbliebenen Selbstständigkeit.

Begutachtet werden sechs Lebensbereiche mit unterschiedlicher Gewichtung:

  • Selbstversorgung – Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung (40 %)
  • Mobilität – Fortbewegung, Aufstehen, Treppensteigen (10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – gewertet wird der höhere der beiden Werte (15 %)
  • Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Wie Sie die Begutachtung vorbereiten, beschreibt unser Ratgeber zur Vorbereitung auf die MD-Begutachtung. Den Ablauf des Antrags erklärt der Beitrag Pflegegrad beantragen.

Welche Krankheiten führen zu Pflegegrad 4?

Keine Diagnose führt für sich genommen zu einem bestimmten Pflegegrad. Maßgeblich ist ausschließlich, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist – nicht, welche Erkrankung dahintersteht.

Das ist der häufigste Irrtum bei diesem Thema. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können in unterschiedliche Pflegegrade eingestuft werden, wenn ihre Selbstständigkeit unterschiedlich stark betroffen ist. Umgekehrt kann dieselbe Einschränkung aus ganz verschiedenen Erkrankungen entstehen.

Häufig treten schwerste Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit fortgeschrittener Demenz, den Folgen eines Schlaganfalls, weit fortgeschrittenen Lungen- oder Herzerkrankungen, neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose sowie nach schweren Stürzen auf. Ob daraus Pflegegrad 4 folgt, entscheidet allein die Begutachtung. Wer wissen möchte, wo er ungefähr steht, kann vorab unseren Pflegegradrechner nutzen – er ersetzt keine Begutachtung, gibt aber eine Einordnung.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was ist der Unterschied?

Der Unterschied liegt darin, wer die Pflege erbringt. Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege privat sichergestellt wird; die Pflegesachleistung rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.

Bei Pflegegrad 4 ist der Abstand besonders groß: 1.859 € Sachleistung stehen 800 € Pflegegeld gegenüber. Der höhere Betrag bezahlt Fachleistungen zu tariflichen Sätzen und wird nie an Sie ausgezahlt. Nicht genutzte Sachleistungsbeträge verfallen zum Monatsende.

Was ist die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4?

Die Kombinationsleistung erlaubt es, Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig nebeneinander zu beziehen. Wird die Sachleistung nur teilweise ausgeschöpft, wird das Pflegegeld im selben Verhältnis anteilig weitergezahlt.

Gerade bei Pflegegrad 4 ist das der Regelfall: Ein Pflegedienst übernimmt bestimmte Verrichtungen, den übrigen Teil leisten Angehörige. Werden beispielsweise 60 % des Sachleistungsbetrags verbraucht, verbleiben 40 % des Pflegegeldes. Die genaue Abrechnung nimmt die Pflegekasse vor; durchspielen können Sie die Anteile mit unserem Rechner zur Kombinationsleistung.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 4?

Für Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.859 € im Monat. Was darüber hinausgeht, ist Eigenanteil. Wie weit der Betrag reicht, hängt vom Leistungsumfang und den Vergütungssätzen des Bundeslandes ab; verbindlich ist allein das Angebot des konkreten Dienstes.

Bei Pflegegrad 4 besteht der Pflegebedarf in aller Regel rund um die Uhr, nicht nur zu festen Einsatzzeiten. Ein ambulanter Dienst kommt mehrmals täglich – die Stunden dazwischen und die Nacht deckt er nicht ab. Genau an dieser Stelle stellt sich für die meisten Familien die Frage nach einer durchgehenden Lösung.

Reicht Pflegegrad 4 für eine Betreuung rund um die Uhr?

Die Leistungen bei Pflegegrad 4 decken eine durchgehende Betreuung im Haushalt nicht vollständig ab – sie tragen aber einen erheblichen Teil. Pflegegeld und Entlastungsbetrag ergeben zusammen 931 € im Monat, hinzu kommt der Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung – der eingebürgerte Branchenbegriff für die Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft – beginnt beim Deutschen Pflegehilfswerk ab etwa 2.490 € im Monat inklusive Nebenkosten. Gemeint ist ausdrücklich keine durchgehende Arbeitszeit: Es gelten die gesetzlichen Arbeitszeit- und Pausenregelungen, die Betreuungskraft ist im Haushalt anwesend und in Rufbereitschaft.

Bei Pflegegrad 4 lässt sich ein spürbarer Teil dieser Kosten mit den Leistungen der Pflegeversicherung gegenrechnen; ein Eigenanteil bleibt in jedem Fall. Wie sich die Rechnung im Einzelfall darstellt, zeigt unsere Übersicht zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung. Ob eine solche Lösung passt, hängt weniger vom Pflegegrad ab als davon, wie viele Stunden am Tag tatsächlich Unterstützung nötig ist und wie viel davon Angehörige dauerhaft leisten können.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Seit dem 01.07.2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst (§ 42a SGB XI). Die frühere Aufteilung in zwei Töpfe mit eigenen Übertragungsregeln ist entfallen.

Sie entscheiden selbst, wie sich der Betrag auf beide Leistungen verteilt. Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – bei Pflegegrad 4 ein realistisches und häufiges Szenario. Kurzzeitpflege bedeutet die vorübergehende Aufnahme in einer stationären Einrichtung, oft nach einem Krankenhausaufenthalt. Näheres im Ratgeber Verhinderungspflege mit Pflegegeld kombinieren.

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist zweckgebunden und wird gegen Beleg erstattet. Er gilt in gleicher Höhe für alle Pflegegrade.

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, einschließlich der selbst zu tragenden Anteile
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen zugelassener Pflegedienste
  • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Betreuungs- und Haushaltshilfen

Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden, danach verfallen sie.

Welche weiteren Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4?

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Ähnliches.
  • Technische Pflegehilfsmittel: etwa Pflegebett, Lifter oder Rollstuhl, in der Regel leihweise über die Pflegekasse.
  • Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 € monatlich.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für einen barrierefreien Badumbau, eine Rampe oder den Abbau von Schwellen.
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: kostenfrei und unabhängig vom Pflegegrad.
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 € monatlich für zugelassene Anwendungen.

Zur Beantragung der Verbrauchshilfsmittel haben wir eine eigene Übersicht zu Pflegehilfsmitteln.

Heißt es Pflegegrad 4 oder Pflegestufe 4?

Korrekt ist Pflegegrad 4. Eine „Pflegestufe 4″ hat es nie gegeben: Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen, seit dem 01.01.2017 gibt es fünf Pflegegrade.

Der alte Begriff hält sich im Sprachgebrauch, und viele Familien suchen weiterhin danach. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde bei der Umstellung automatisch in einen Pflegegrad überführt – ohne neue Begutachtung und ohne Schlechterstellung.

Pflegegrad 4 im Vergleich zu den übrigen Pflegegraden

Pflegegrad Punkte Pflegegeld Pflegesachleistung Vollstationär
1 12,5 – unter 27,0
2 27,0 – unter 47,5 347 € 796 € 805 €
3 47,5 – unter 70,0 599 € 1.497 € 1.319 €
4 70,0 – unter 90,0 800 € 1.859 € 1.855 €
5 90,0 – 100 990 € 2.299 € 2.096 €

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung; dort steht der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Verfügung. Alle Beträge: Stand 2026, monatlich.

Was bei Pflegegrad 4 ein Heimplatz kostet und was nach Abzug der Zuschüsse übrig bleibt, zeigt der Beitrag Pflegeheim Kosten 2026: Eigenanteil, Zuschüsse und Vergleich.

Betreuung in Ihrer Region

Was die Betreuung zu Hause im Vergleich zum Pflegeheim in Ihrem Bundesland kostet, rechnen wir auf den Standortseiten mit dem jeweiligen Heimentgelt vor. Eigene Seiten gibt es unter anderem für München, Bielefeld und Essen; alle Städte und das jeweilige Umland stehen in der Übersicht unserer Standorte.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4 im Monat?

800 € Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder 1.859 € Pflegesachleistung bei einem ambulanten Pflegedienst. Zusätzlich stehen 131 € Entlastungsbetrag und – bei Bedarf – 1.685 € für Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung. Stand: 2026.

Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 2026 erhöht?

Nein. Die Leistungsbeträge wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert. Die nächste turnusmäßige Anpassung ist gesetzlich für den 01.01.2028 vorgesehen.

Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 4?

Ab 70,0 bis unter 90,0 Gesamtpunkten im Neuen Begutachtungsassessment. Darunter liegt Pflegegrad 3, ab 90,0 Punkten Pflegegrad 5.

Wie oft ist bei Pflegegrad 4 ein Beratungseinsatz nötig?

Seit dem 01.01.2026 halbjährlich – einheitlich für die Pflegegrade 2 bis 5. Zuvor war bei Pflegegrad 4 und 5 ein vierteljährlicher Einsatz vorgeschrieben; das BEEP-Gesetz hat die Frist vereinheitlicht. Ein freiwillig häufigerer Einsatz bleibt möglich.

Kann Pflegegeld und Verhinderungspflege gleichzeitig bezogen werden?

Ja. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 3.539 €.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 setzt 90,0 bis 100 Punkte voraus und steht für schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die Leistungsbeträge liegen entsprechend höher.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: September 2026. Maßgeblich sind die Regelungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), insbesondere §§ 36, 37, 40, 41, 42a, 43, 45b und 78. Die genannten Beträge beruhen auf der Leistungsanpassung zum 01.01.2025 und gelten 2026 unverändert fort.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall erteilt Ihre Pflegekasse; eine kostenfreie und unabhängige Beratung haben Sie nach § 7a SGB XI.

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Beitrag erstellt von der Redaktion des Deutschen PflegehilfswerksFachlich geprüft von Arun Ananth, Gründer des Deutschen Pflegehilfswerks, als Branchenexperte zitiert u. a. im Handelsblatt, bei Focus online und t-online.
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