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Pflegekraft aus Polen — Kosten, Modelle und rechtliche Grundlagen 2026

LesezeitVon der Redaktion · fachlich geprüft von Arun Ananth
Kurz gesagt

Eine „Pflegekraft aus Polen“ ist in der Regel eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt und Grundpflege, Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung übernimmt. Legal organisiert wird das überwiegend im Entsendemodell mit A1-Bescheinigung; die Kosten beginnen 2026 bei etwa 2.490 € im Monat und sinken durch Pflegegeld und Zuschüsse deutlich.

Was ist eine Pflegekraft aus Polen — und was bedeutet der Begriff wirklich?

Eine „Pflegekraft aus Polen“ ist in den allermeisten Fällen eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt und dort Grundpflege, Hauswirtschaft und soziale Betreuung übernimmt — die sogenannte „24-Stunden-Pflege“ (Live-in-Betreuung). Legal organisiert wird sie überwiegend im Entsendemodell mit A1-Bescheinigung; die Kosten beginnen 2026 bei seriösen Anbietern ab ca. 2.490 € pro Monat inkl. Nebenkosten und lassen sich über Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuervorteile deutlich senken. Alle Details — Modelle, Rechtslage, Kosten und Finanzierung — finden Sie in diesem Ratgeber, auf dem Stand von 2026.

Der Begriff „Pflegekraft aus Polen“ hat sich umgangssprachlich etabliert, ist aber missverständlich. Gemeint sind in den meisten Fällen Betreuungskräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen EU-Ländern. Sie sind in der Regel keine examinierten Pflegefachkräfte, sondern übernehmen hauswirtschaftliche, grundpflegerische und betreuende Tätigkeiten.

Schätzungen zufolge arbeiten in Deutschland mehrere hunderttausend osteuropäische Betreuungskräfte in Privathaushalten — die meisten davon aus Polen, Rumänien, Bulgarien und der Slowakei. Der Grund: Seit der EU-Erweiterung 2004 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die es EU-Bürgern ermöglicht, ohne Arbeitsgenehmigung in Deutschland tätig zu werden.

Wichtig: Eine Betreuungskraft darf grundpflegerische Tätigkeiten (Grundpflege) und Haushaltsaufgaben übernehmen, jedoch keine Behandlungspflege durchführen. Für medizinische Maßnahmen wie Injektionen, Wundversorgung oder komplexe Medikamentengabe ist ein zugelassener ambulanter Pflegedienst erforderlich.

Welche Aufgaben übernimmt eine polnische Betreuungskraft?

Das Aufgabenspektrum einer Betreuungskraft aus Polen umfasst drei Bereiche — einen Überblick über den Leistungsumfang beim Deutschen Pflegehilfswerk finden Sie auf der Seite Leistungen der 24-Stunden-Betreuung:

Bereich Typische Aufgaben Erlaubt?
Hauswirtschaft Kochen, Einkaufen, Waschen, Putzen, Bügeln, Müll entsorgen
Grundpflege Körperpflege, Hilfe beim An-/Auskleiden, Toilettengänge, Mobilität, Lagerung
Soziale Betreuung Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Arztbegleitung, Tagesstruktur, Freizeitgestaltung
Behandlungspflege Injektionen, Wundversorgung, Katheter, Infusionen, komplexe Medikamentengabe ✘ (nur Pflegefachkraft)

Tipp: In vielen Fällen wird die Betreuungskraft durch einen ambulanten Pflegedienst ergänzt, der 1–2 Mal täglich die medizinische Versorgung übernimmt. Diese Kombination ist rechtlich sicher und ermöglicht eine lückenlose Versorgung. Gerade bei Demenz ist die Betreuung zu Hause durch eine feste Bezugsperson oft die schonendste Lösung.

Pflegekraft aus Polen legal beschäftigen — die drei Modelle

In Deutschland gibt es drei legale Wege, eine Betreuungskraft aus Polen zu beschäftigen. Das mit Abstand häufigste und für Familien praktikabelste Modell ist das Entsendemodell.

Kriterium Entsendemodell Arbeitgebermodell Selbständige Kraft
Arbeitgeber Polnisches Unternehmen Sie selbst (Familie) Betreuungskraft selbst
Vertrag Dienstleistungsvertrag über eine deutsche Vermittlungsagentur Arbeitsvertrag nach deutschem Recht Dienstvertrag
Sozialversicherung Im Herkunftsland (A1-Bescheinigung nötig) In Deutschland (Arbeitgeberanteile) Eigenverantwortung der Kraft
Bürokratie Gering Hoch Mittel
Austausch bei Bedarf Schnell über die Agentur Kündigungsfristen beachten Vertragsabhängig
Max. Entsendedauer Bis zu 24 Monate (EU-Entsenderichtlinie) Unbegrenzt Unbegrenzt
Risiko Scheinselbständigkeit Keines Keines Hoch — FKS prüft verstärkt

Einordnung: Das Entsendemodell ist das in Deutschland meistgenutzte Modell. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag über eine deutsche Vermittlungsagentur, die mit geprüften Partnerunternehmen in Polen zusammenarbeitet. Die Betreuungskraft bleibt beim polnischen Unternehmen angestellt und wird mit einer gültigen A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt.

Achtung: Vom Modell der selbständigen Betreuungskraft raten wir ab. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüft zunehmend streng, ob tatsächlich eine echte Selbständigkeit vorliegt. Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen — bis zu vier Jahre rückwirkend — und empfindliche Bußgelder, sowohl für die Betreuungskraft als auch für die Familie.

Was ist die A1-Bescheinigung und warum ist sie so wichtig?

Die A1-Bescheinigung ist das zentrale Dokument bei der legalen Beschäftigung einer Betreuungskraft im Entsendemodell. Sie belegt, dass die entsandte Person im Herkunftsland (z. B. Polen) ordnungsgemäß sozialversichert ist. Die Rechtsgrundlage bildet die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Sozialsysteme.

Was die A1-Bescheinigung nachweist:

  • Die Betreuungskraft ist beim polnischen Unternehmen regulär angestellt
  • Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sind im Herkunftsland aktiv und bezahlt
  • Das polnische Unternehmen existiert tatsächlich und hat eine nachweisbare wirtschaftliche Tätigkeit in Polen
  • Die Entsendung ist auf maximal 24 Monate befristet

Wichtig: Ohne gültige A1-Bescheinigung riskieren Sie als Familie, als „faktischer Arbeitgeber“ eingestuft zu werden. Das kann Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Bußgelder nach sich ziehen.

Diese Dokumente sollten Sie immer prüfen

  1. Gültige A1-Bescheinigung — ausgestellt vom polnischen Sozialversicherungsträger ZUS
  2. Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) — für die medizinische Versorgung in Deutschland
  3. Dienstleistungsvertrag mit der Agentur — mit klarer Leistungsbeschreibung
  4. Tätigkeitsbeschreibung — welche Aufgaben die Betreuungskraft genau übernimmt
  5. Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und Vertretung

Was kostet eine Pflegekraft aus Polen 2026?

Eine legal organisierte Betreuung durch eine Betreuungskraft aus Polen kostet 2026 bei seriösen Anbietern ab ca. 2.490 € pro Monat inkl. Nebenkosten. Details zur Zusammensetzung finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege — dort können Sie mit dem Kostenrechner in wenigen Minuten eine erste Einschätzung für Ihre individuelle Situation ermitteln. Der tatsächliche Preis hängt vor allem von vier Faktoren ab:

Faktor Einfluss auf den Preis
Deutschkenntnisse Größter Preisfaktor: je sicherer die Kommunikation (Arztbriefe, Behörden), desto höher der Monatspreis
Betreuungsaufwand Höherer Pflegegrad, Mobilitätseinschränkungen oder nächtlicher Unterstützungsbedarf erhöhen den Preis
Demenz Erfahrung mit Demenzerkrankten wird gesondert vergütet
Anzahl der Personen Betreuung von Ehepaaren ist aufwendiger als die einer Einzelperson

Im Monatspreis des Entsendemodells sind in der Regel Gehalt, Sozialabgaben im Herkunftsland, Versicherungen, An-/Abreise und die Leistung der Vermittlungsagentur enthalten. Zusätzlich stellt die Familie Unterkunft (eigenes Zimmer) und Verpflegung — die Betreuungskraft wohnt im Haushalt.

Vorsicht bei Billigangeboten: Angebote, die deutlich unter dem marktüblichen Einstiegspreis liegen, halten mit hoher Wahrscheinlichkeit den gesetzlichen Mindestlohn nicht ein — mit rechtlichen Risiken auch für die Familie.

Welcher Mindestlohn gilt für eine Betreuungskraft aus Polen?

Hier lohnt ein genauer Blick, denn 2026 gelten in Deutschland zwei verschiedene Mindestlöhne, die oft verwechselt werden:

Mindestlohn Höhe 2026 Gilt für
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) 13,90 €/Std. (seit 01.01.2026) Beschäftigung im Privathaushalt — also die typische Live-in-Betreuung, auch im Entsendemodell
Pflegemindestlohn (Pflegehilfskräfte) 16,52 €/Std. (seit 01.07.2026) Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste — nicht für die private Live-in-Betreuung

Entscheidend ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20): Der deutsche gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Betreuungskräfte, die von einem ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden — und zwar nicht nur für die aktive Arbeitszeit, sondern auch für vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten. Seriöse Anbieter kalkulieren ihre Preise auf dieser Grundlage; unrealistisch günstige Angebote sind ein deutliches Warnsignal.

Finanzierung: Pflegeleistungen der Pflegekasse — Übersicht 2026

Mit den richtigen Leistungen der Pflegekasse können Sie den Eigenanteil erheblich senken. Die Beträge gelten für das Jahr 2026 — eine Erhöhung des Pflegegelds gab es zum Jahreswechsel nicht.

Leistung PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Rechtsgrundlage
Pflegegeld (monatlich) 347 € 599 € 800 € 990 € § 37 SGB XI
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € § 45b SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 € § 42a SGB XI
Steuerermäßigung (jährlich) bis zu 4.000 € (20 % der Kosten, max. 20.000 € Aufwand) § 35a EStG

Direkt nutzbar für die Betreuungskraft aus Polen:

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI) — frei verfügbar, kann direkt zur Finanzierung der Betreuungskraft eingesetzt werden. Zusätzlich sind seit 01.01.2026 die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI nur noch halbjährlich verpflichtend.
  • Verhinderungspflege — der Gemeinsame Jahresbetrag (3.539 €) kann flexibel eingesetzt werden, etwa während des Wechsels der Betreuungskräfte. Wie sich Verhinderungspflege und Pflegegeld kombinieren lassen, erklären wir in einem eigenen Ratgeber.
  • Steuerermäßigung (§ 35a EStG) — 20 % der Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung abziehbar, maximal 4.000 € pro Jahr.

Eingeschränkt nutzbar:

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) — zweckgebunden, nur für anerkannte Angebote, in der Regel nicht direkt für die Live-in-Betreuungskraft einsetzbar
  • Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) — gelten für ambulante Pflegedienste. Über die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich beide anteilig verbinden, wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt.

Eigenanteil berechnen — Modellrechnung nach Pflegegrad

Der tatsächliche Eigenanteil sinkt deutlich, wenn Sie alle verfügbaren Pflegeleistungen nutzen. Die folgende Modellrechnung geht vom Einstiegspreis ab ca. 2.490 €/Monat inkl. Nebenkosten aus; die Verhinderungspflege ist anteilig (3.539 € ÷ 12 ≈ 295 €/Monat), die Steuerermäßigung mit dem Höchstbetrag (4.000 € ÷ 12 ≈ 333 €/Monat) angesetzt.

Position PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Monatskosten (ab ca., inkl. Nebenkosten) 2.490 € 2.490 € 2.490 € 2.490 €
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) – 347 € – 599 € – 800 € – 990 €
Verhinderungspflege (anteilig) – 295 € – 295 € – 295 € – 295 €
Steuerermäßigung § 35a EStG (anteilig) – 333 € – 333 € – 333 € – 333 €
Eigenanteil monatlich (Modellrechnung) ca. 1.325 € ca. 1.073 € ca. 872 € ca. 682 €

Hinweis zur Modellrechnung: Die tatsächlichen Werte hängen vom individuellen Betreuungsbedarf, dem vereinbarten Monatspreis und Ihrer steuerlichen Situation ab. Eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung liefert der Kostenrechner auf unserer Kostenseite. Die Steuerermäßigung wirkt zudem erst mit der Steuererklärung, nicht als monatliche Auszahlung. Die Verhinderungspflege setzt Pflegegrad 2 oder höher voraus.

Steuerliche Absetzbarkeit — bis zu 4.000 € pro Jahr

Gut zu wissen

Die Kosten für eine Betreuungskraft können als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG geltend gemacht werden: 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro Steuervorteil pro Jahr. Bei marktüblichen Monatskosten wird der Höchstbetrag in der Regel ausgeschöpft.

Im Einzelnen gilt:

  • 20 % der Aufwendungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar
  • Der maximale Steuervorteil beträgt 4.000 Euro pro Jahr (bei Aufwendungen von 20.000 €)
  • Bereits bei den marktüblichen Monatskosten wird der Höchstbetrag in der Regel ausgeschöpft

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

  1. Die Betreuungskraft muss legal beschäftigt sein (Entsendemodell mit A1-Bescheinigung oder Arbeitgebermodell)
  2. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen — Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt
  3. Sie benötigen eine Rechnung der Vermittlungsagentur bzw. des ausländischen Arbeitgebers
  4. Ein anerkannter Pflegegrad ist nicht erforderlich — auch ohne Pflegegrad können Sie die Kosten geltend machen

Tipp: Prüfen Sie zusätzlich, ob Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend machen können, wenn eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen ist. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.

Arbeitszeit und Arbeitsrecht — die wichtigsten Regeln

Bitte beachten

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist ein eingebürgerter Branchenbegriff — er bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Das wäre rechtlich nicht zulässig; gesetzliche Pausen- und Ruhezeiten gelten auch im Privathaushalt.

Folgende Regeln gelten:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): tägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden, mit Ausgleich bis zu 10 Stunden
  • Ruhezeiten: mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit pro Tag, dazu gesetzliche Pausen
  • BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20): Bereitschaftszeiten sind vergütungspflichtige Arbeitszeit — mindestens zum gesetzlichen Mindestlohn
  • Urlaubsanspruch: gesetzlicher bezahlter Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz

In der Praxis werden feste Arbeits- und Ruhezeiten sowie eine geregelte Rufbereitschaft im Haushalt vereinbart. Für regelmäßigen nächtlichen Pflegebedarf sollte ergänzend ein ambulanter Pflegedienst oder eine gesonderte Vereinbarung eingeplant werden.

Kontinuität durch das Tandem-Modell

Betreuungskräfte im Entsendemodell arbeiten üblicherweise in Wechselturnussen von zwei bis drei Monaten. Der häufigste Kritikpunkt von Familien: Mit jedem Wechsel kommt eine neue, unbekannte Person ins Haus. Das Deutsche Pflegehilfswerk begegnet dem mit dem Tandem-Modell: Zwei feste Betreuungskräfte wechseln sich dauerhaft ab. Die pflegebedürftige Person hat so nur zwei vertraute Bezugspersonen statt ständig wechselnder Gesichter — ein Vorteil, der gerade bei Demenzerkrankungen spürbar ist, weil Vertrautheit und gleichbleibende Routinen den Alltag stabilisieren. Wie Familien den Wechsel erleben, lesen Sie in unseren Erfahrungen mit polnischen Betreuungskräften.

Vor- und Nachteile einer Pflegekraft aus Polen

Vorteile Nachteile
✔ Individuelle 1:1-Betreuung im eigenen Zuhause ✘ Enge Wohnsituation mit einer anfangs fremden Person
✔ Oft günstiger als ein Pflegeheimplatz ✘ Mögliche Sprachbarrieren
✔ Pflegebedürftiger bleibt in vertrauter Umgebung ✘ Keine Behandlungspflege — ambulanter Pflegedienst oft zusätzlich nötig
✔ Hilfe im Haushalt, bei Einkäufen und Arztbesuchen ✘ Regelmäßiger Wechsel der Betreuungskraft (durch Tandem-Modell abgemildert)
✔ Entlastung der Angehörigen ✘ Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft erforderlich
✔ Steuerermäßigung bis 4.000 €/Jahr ✘ Sorgfältige Agenturauswahl nötig

Pflegekraft aus Polen vs. Pflegeheim — der Vergleich

Viele Familien stehen vor der Entscheidung: Pflegeheim oder häusliche Betreuung? Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Kriterium Betreuungskraft aus Polen Pflegeheim
Kosten (monatlich) ab ca. 2.490 € inkl. Nebenkosten Eigenanteil je nach Bundesland und Träger häufig deutlich höher, Tendenz steigend
Pflegegeld nutzbar? Ja, vollständig Nein
Steuerermäßigung § 35a EStG? Ja, bis 4.000 €/Jahr Nur teilweise
Gewohnte Umgebung Ja — eigenes Zuhause Nein — Umzug nötig
Betreuungsschlüssel 1:1-Betreuung Geteiltes Personal
Medizinische Versorgung Ambulanter Pflegedienst ergänzend nötig Vor Ort verfügbar
Flexibilität im Alltag Hoch — individuell anpassbar Feste Abläufe und Essenszeiten

Seriöse Agentur erkennen — Checkliste 2026

Nicht alle Vermittlungsagenturen arbeiten seriös. Mit der folgenden Checkliste können Sie unseriöse Anbieter erkennen und eine gute Entscheidung treffen.

Achten Sie auf diese Qualitätsmerkmale:

  • ✔ Die Agentur legt eine gültige A1-Bescheinigung für die Betreuungskraft vor
  • ✔ Der gesetzliche Mindestlohn (2026: 13,90 €/Std., auch für Bereitschaftszeiten) wird nachweislich eingehalten
  • ✔ Es gibt einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag mit klarer Leistungsbeschreibung
  • ✔ Die Betreuungskraft besitzt eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
  • ✔ Transparente Kostenaufstellung ohne versteckte Gebühren
  • ✔ Geregelte Vertretung und zügiger Austausch bei Krankheit oder Unzufriedenheit
  • ✔ Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Vertragszeitraums
  • ✔ Idealerweise: Orientierung an DIN SPEC 33454 (Qualitätsstandard für die Vermittlung von Betreuungskräften)
Warnsignale — Vorsicht bei

  • Preisen deutlich unter dem marktüblichen Einstiegspreis — der Mindestlohn wird dann wahrscheinlich nicht eingehalten
  • fehlender A1-Bescheinigung („wird nachgereicht“)
  • bevorzugter oder geforderter Barzahlung
  • fehlender Regelung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten
  • Agenturen, die kein Partnerunternehmen im Herkunftsland benennen können
  • fehlendem schriftlichem Vertrag („mündliche Vereinbarung“)

Eingewöhnung und Zusammenarbeit — praktische Tipps

Die ersten Tage mit einer neuen Betreuungskraft sind entscheidend. Eine gute Eingewöhnung legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Vor der Ankunft:

  • Richten Sie ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft ein — mit WLAN-Zugang, damit sie Kontakt zu Familie und Freunden halten kann
  • Erstellen Sie eine Übersicht des Tagesablaufs — Essenszeiten, Medikamente, Gewohnheiten der pflegebedürftigen Person
  • Bereiten Sie eine Liste wichtiger Telefonnummern vor: Hausarzt, Notarzt, Apotheke, nächste Angehörige

In den ersten Tagen:

  • Nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Kennenlernen — idealerweise 2–3 Tage Einarbeitungszeit einplanen
  • Zeigen Sie der Betreuungskraft die Umgebung: nächster Supermarkt, Arztpraxis, öffentliche Verkehrsmittel
  • Klären Sie Erwartungen und Grenzen offen — und haben Sie Geduld mit anfänglichen Sprachbarrieren

Während der Betreuung:

  • Halten Sie regelmäßigen Kontakt — sowohl mit der Betreuungskraft als auch mit der Vermittlungsagentur
  • Geben Sie konstruktives Feedback — kleine Anpassungen sind normal und helfen beiden Seiten
  • Respektieren Sie die Ruhe- und Freizeit der Betreuungskraft — geregelte Erholung ist gesetzlich vorgeschrieben und Grundlage guter Betreuung

Zusammenfassung — so finden Sie die richtige Betreuungskraft aus Polen

„Legal, planbar und würdevoll: Mit A1-Bescheinigung, klaren Arbeitszeiten und einer geprüften Agentur wird die Betreuung zu Hause zur verlässlichen Lösung.“

Eine Betreuungskraft aus Polen ist für viele Familien eine würdevolle Alternative zum Pflegeheim. Damit die Betreuung reibungslos und legal funktioniert, beachten Sie folgende Kernpunkte:

Thema Auf einen Blick
Kosten ab ca. 2.490 €/Monat inkl. Nebenkosten
Übliches Modell Entsendemodell mit A1-Bescheinigung
Finanzierung Pflegegeld (347–990 €) + Verhinderungspflege (3.539 €/Jahr) + § 35a EStG
Mindestlohn 2026 13,90 €/Std. (allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, auch für Bereitschaft)
Wichtigstes Dokument A1-Bescheinigung (EU-VO 883/2004)
Kontinuität Tandem-Modell: zwei feste, sich abwechselnde Betreuungskräfte

Das Deutsche Pflegehilfswerk berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um die Betreuungskraft aus Polen — von der Bedarfsermittlung bis zur koordinierten Anreise. Sie erhalten binnen 24 Stunden ein unverbindliches Angebot.

Häufige Fragen zur polnischen Pflegekraft

Was ist eine polnische Pflegekraft?

Der Begriff „polnische Pflegekraft“ bezeichnet umgangssprachlich Betreuungskräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen EU-Ländern, die pflegebedürftige Menschen im eigenen Zuhause betreuen. In den meisten Fällen handelt es sich nicht um examinierte Pflegefachkräfte, sondern um Betreuungspersonen, die hauswirtschaftliche und grundpflegerische Tätigkeiten übernehmen — wie Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Kochen, Einkaufen und Gesellschaft leisten.

Was kostet eine polnische Pflegekraft 2026?

Bei seriösen Anbietern beginnen die Kosten 2026 ab ca. 2.490 € pro Monat inkl. Nebenkosten. Der genaue Preis hängt vor allem von den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft, dem Betreuungsaufwand und besonderen Anforderungen (z. B. Demenzerfahrung) ab — eine erste Einschätzung liefert der Kostenrechner auf unserer Kostenseite . Die Familie stellt zusätzlich Unterkunft und Verpflegung, da die Betreuungskraft im Haushalt wohnt.

Wie kann ich eine Pflegekraft aus Polen legal beschäftigen?

Das am häufigsten genutzte Modell ist das Entsendemodell: Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag über eine deutsche Vermittlungsagentur, die mit einem Partnerunternehmen in Polen zusammenarbeitet. Die Betreuungskraft bleibt beim polnischen Unternehmen angestellt und wird mit einer gültigen A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt. So ist die Sozialversicherung im Herkunftsland geregelt, und Sie tragen kein Arbeitgeberrisiko.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung ist ein offizielles Dokument, das belegt, dass die entsandte Betreuungskraft im Herkunftsland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Sie wird in Polen vom Sozialversicherungsträger ZUS ausgestellt und basiert auf der EU-Verordnung 883/2004. Ohne dieses Dokument riskieren Sie als Familie, als faktischer Arbeitgeber eingestuft zu werden — mit möglichen Nachzahlungen und Bußgeldern.

Welche Aufgaben darf eine polnische Betreuungskraft übernehmen?

Eine Betreuungskraft darf hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Putzen, Einkaufen), Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Mobilität) und soziale Betreuung (Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Arztbegleitung) übernehmen. Medizinische Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder Katheterpflege darf nur durch examiniertes Pflegepersonal, etwa einen ambulanten Pflegedienst, erfolgen.

Kann ich das Pflegegeld für eine polnische Pflegekraft nutzen?

Ja. Das Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI steht Ihnen bei häuslicher Pflege frei zur Verfügung und kann direkt zur Finanzierung der Betreuungskraft eingesetzt werden. 2026 beträgt es bei Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 € und Pflegegrad 5: 990 € monatlich. Zusätzlich können Sie den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr) nutzen.

Ist eine Pflegekraft aus Polen steuerlich absetzbar?

Ja. Gemäß § 35a EStG können Sie 20 % der Aufwendungen für die Betreuungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abziehen — maximal 4.000 Euro pro Jahr. Voraussetzungen: legale Beschäftigung, Zahlung per Überweisung und eine Rechnung. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht erforderlich.

Welcher Mindestlohn gilt für eine polnische Betreuungskraft?

Für die Beschäftigung im Privathaushalt gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn — seit dem 01.01.2026 sind das 13,90 € brutto pro Stunde. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) gilt er auch für entsandte Betreuungskräfte und schließt vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten ein. Der höhere Pflegemindestlohn (ab 01.07.2026: 16,52 €/Std. für Pflegehilfskräfte) betrifft Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste, nicht die private Live-in-Betreuung.

Wie schnell bekommt man eine polnische Pflegekraft?

Bei einer seriösen Vermittlungsagentur vergehen von der Bedarfsermittlung bis zur Ankunft der Betreuungskraft in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen — abhängig von Ihren Anforderungen an Sprachkenntnisse, Erfahrung und Verfügbarkeit. Beim Deutschen Pflegehilfswerk erhalten Sie nach der kostenlosen Bedarfsermittlung binnen 24 Stunden ein unverbindliches Angebot mit ersten Personalvorschlägen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Betreuungskraft: gültige A1-Bescheinigung (Entsendemodell), Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) und ein Arbeitsvertrag mit dem polnischen Arbeitgeber. Für die Familie: ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft sowie Kost und Logis. Ein Pflegegrad ist für die Beschäftigung nicht zwingend erforderlich, aber für die Finanzierung über die Pflegekasse notwendig.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird oder Urlaub hat?

Im Entsendemodell organisiert die Vermittlungsagentur eine Ersatzkraft. Üblich ist ein Wechselturnus von zwei bis drei Monaten; beim Tandem-Modell des Deutschen Pflegehilfswerks wechseln sich zwei feste Betreuungskräfte dauerhaft ab, sodass beide Personen der Familie vertraut sind. Bei Krankheit wird kurzfristig eine Vertretung organisiert. Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsstand: August 2026. Beitrag erstellt von der Redaktion des Deutschen Pflegehilfswerks. Fachlich geprüft von Arun Ananth, Gründer des Deutschen Pflegehilfswerks, als Branchenexperte zitiert u. a. im Handelsblatt, bei Focus online und t-online.

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Beitrag erstellt von der Redaktion des Deutschen PflegehilfswerksFachlich geprüft von Arun Ananth, Gründer des Deutschen Pflegehilfswerks, als Branchenexperte zitiert u. a. im Handelsblatt, bei Focus online und t-online.
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