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Für wen ist die Kurzzeitpflege gedacht?

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Im Alter ändert sich für die meisten Personen einiges. Oftmals können gewisse Tätigkeiten nicht mehr so ausgeführt werden, wie es einmal war. Auch verschiedene Alltagsaufgaben und Situationen können nicht mehr so leicht erfüllt werden. Daher benötigen viele Menschen im Alter Hilfe und Unterstützung, da sie sich selbst nicht mehr allein versorgen können. Nicht immer gibt es Angehörige, welche über Zeit und Muße verfügen, sich um die pflegebedürftige Person zu kümmern. Auch ist es manchmal der Fall, dass die Angehörigen weiter weg wohnen und es ihnen nicht möglich ist, sich um die entsprechende Person zu kümmern. Kurzzeitpflege kann hierbei eine sehr gute und sinnvolle Lösung sein, da geschultes Personal sich spezifisch um die Bedürfnisse des zu Pflegenden kümmert und somit die Angehörigen entlastet. Da dieses Thema in der letzten Zeit immer häufiger aufkommt, folgen nun alle wichtigen Informationen, welche Sie benötigen, falls Sie die Option der Kurzzeitpflege in Betracht ziehen sollten.

Worum handelt es sich bei der Kurzzeitpflege?

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende Betreuung beziehungsweise Pflege für Personen, die nicht ausreichend zu Hause versorgt werden können. Dies kann dadurch passieren, dass Angehörige im Urlaub sind oder erkrankt sind, es ist aber auch möglich, dass die Pflegebedürftigkeit in dieser Zeit angestiegen ist und für einen kurzen Zeitraum eine intensivere Pflege benötigt wird. Wenn Sie als Angehöriger aufgrund dieser intensiveren Pflege überfordert sind, können Sie dieses Angebot wahrnehmen. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall die Möglichkeit eines bezuschussten stationären Aufenthalts in der Pflege für kurze Zeit vor. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich also um eine vollstationäre Pflege, welche nur über einen kürzeren Zeitraum andauert. In der Regel umfasst diese Kurzzeitpflege eine Dauer von 56 Tagen im Jahr. Die Pflegekasse übernimmt einen Anteil der Kosten für diese Unterbringung, allerdings beträgt der Maximalbetrag 1774 € Euro im Jahr, womit dieser meistens nicht mal über diesen 56-tägigen Zeitraum lang ausreicht. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten auch längere Aufenthalte im Eigenanteil einzuschränken.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – Wo liegen die Unterschiede?

Diese beiden Arten der Verpflegung ähneln sich begrifflich, allerdings unterscheiden sie sich relativ stark voneinander. Während die Kurzzeitpflege ein stationäres Unterbringen beinhaltet, werden die Patienten bei der Verhinderungspflege in ihrem Zuhause betreut. Bei der Verhinderungspflege geht es auch nicht in erster Linie um die Entlastung der Angehörigen, sondern um die Pflege des Bedürftigen. Demnach können sich entweder die Angehörigen um die hilfsbedürftigen Personen kümmern, oder auch geschultes, spezifisches Personal. Hierin unterscheidet sich auch die Bezuschussung, diese hängt nämlich davon ab, wer die zu pflegende Person betreut. Die Verhinderungspflege richtet sich zudem nach dem Kriterium, dass die Person, welche diese Pflege in Anspruch nimmt, zuvor mindestens sechs Monate häuslich gepflegt wurde. Zudem kann die Verhinderungspflege auch nur über einen Zeitraum von sechs Wochen beantragt werden, wohingegen die Kurzzeitpflege über einen Zeitraum von ganzen acht Wochen beantragt werden kann.

Wer hat Anspruch und wie kann die Kurzzeitpflege beantragt werden?

Es gibt verschiedene Grundlagen, durch welche Sie Kurzzeitpflege für sich oder ihre Angehörigen beantragen können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie als Angehörige des Pflegenden gerne einen Urlaub machen würden oder eine Entlastungsphase von der anstrengenden Pflege benötigen. Ein weiterer Grund wäre ein erhöhter Pflegeaufwand, welcher nur über einen gewissen Zeitraum benötigt wird unter der Voraussetzung, dass dieser nicht zu Hause geleistet werden kann. Auch ein dauerhaft erhöhter Pflegeaufwand, der nicht von zu Hause aus geleistet werden kann, wäre eine mögliche Voraussetzung. Bei einen Kurzzeitpflege Notfall können Sie die Bezuschussung ebenfalls beantragen. Wenn Sie demnach nach einer langfristigen stationären Unterbringung für sich selbst oder ihre Pflegebedürftigen mit Dringlichkeit suchen , allerdings keinen freien Platz finden, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf die Kurzzeitpflege. Im Internet gibt es verschiedene Portale, durch welche Sie den Pflegegrad berechnen können und anhand dieses Pflegegrades überprüfen können, ob Sie eine Pflege von Ihnen in Anspruch genommen werden kann.

Beantragung der Kurzzeitpflege

Wenn Sie einen Antrag für diese Art der Pflege für sich selbst oder einen ihrer Angehörigen beantragen möchten, gilt Folgendes zu beachten. Wenn sie einen Antrag stellen wollen, müssen sie verschiedene Angaben machen.

Zunächst müssen Sie Angaben zu der pflegebedürftigen Person machen. Danach müssen Sie sowohl den Grund angeben, warum Sie die Kurzzeitpflege benötigen, sowie wie lange Sie diese Pflege in Anspruch nehmen wollen. Zudem kann eine Pflegeeinrichtung angegeben werden, welche für den Zeitraum der Pflege bevorzugt wird. Auch Angaben zur Finanzierung der Pflege sollten gemacht werden, also ob beispielsweise der Verhinderungsschutz bei der Finanzierung in Anspruch genommen wird. Bei der Kurzzeitpflege ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig in die Beantragung eines Pflegeplatzes kümmern. Zwar haben Sie immer Anspruch auf einen Platz in den Pflegeeinrichtungen, allerdings ist das Angebot der Pflegestellen begrenzt und die Nachfrage ist sehr hoch. Wenn Sie also einen Pflegeplatz für den Zeitraum der Sommerferien suchen, zum Beispiel sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen, da dort die Nachfrage in der Regel am höchsten ist.

Kurzzeitpflege: Die Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten der Kurzzeitpflege richten sich nach verschiedenen Kriterien, hierdurch wird auch der Anteil bestimmt, welche die Pflegekasse trägt und der Eigenanteil der von ihnen als Privatperson getragen werden muss. Es gibt drei übergeordnete Kategorien, nach welchem sich die Kosten der Pflegeheimunterbringung richten.

1. Unterbringung und Pflege während der Kurzzeitpflege

Hierbei handelt es sich um die Kosten, welche die Unterbringung für die Kurzzeitpflege verursacht. Verschiedene Pflegeheime, beziehungsweise verschiedene Unterkünfte haben verschiedene Preise für ihre Dienstleistungen. Je nachdem wie teuer die Einrichtung ist, hat dies Auswirkungen auf den Eigenanteil, welcher von ihnen zu erbringen ist.

2. Investitionskosten

Bei den Investitionskosten handelt es sich zum Beispiel um die Instandhaltung der Gebäude. Sofern Renovierungskosten oder weitere Instandhaltungskosten auftreten, bezahlen die Bewohner der jeweiligen Einrichtung diese Kosten in ihren Beiträgen meist mit. Somit kann es gut sein, dass die Beiträge in einem frisch sanierten Pflegeheim höher sind als in einem etwas altmodischerem Pflegeheim.

3. Pflegekosten

Je nachdem, welche Pflegestufe der Patient hat und wie hoch der Pflegeaufwand ist, können die Preise für die Kurzzeitpflege stark variieren. Jemand der bettlägerig ist und eine permanente Betreuung benötigt, bezahlt beispielsweise höhere Beiträge und Kosten, als jemand der noch selbstständig handeln kann und nur etwas Unterstützung benötigt.

Wie bereits zuvor erwähnt beträgt in der Kurzzeitpflege der Maximalbetrag 1774 Euro. Hierbei spielt der Pflegegrad keine besondere Rolle. Ab dem zweiten Pflegegrad können Sie diese die Leistung beantragen, bis zum fünften Grad wird kein Unterschied in der Bezuschussung gemacht. Hierbei ergibt sich allerdings das Problem, dass die Pflegekosten mit dem Pflegegrad in den meisten Einrichtungen ansteigen und der Freibetrag von 1774 € meistens wesentlich schneller als vorgesehen, aufgebraucht ist. Wenn dieser Anteil aufgebraucht ist, müssen sie ihren Eigenanteil einbringen. Um Ihren Eigenanteil für die Kurzzeitpflege zu dämpfen und so gering wie möglich zu halten, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Durch diese Verhinderungspflege können Sie den Betrag der Pflegekosten aufstocken, wodurch der maximale Zuschuss der Pflegekasse somit auf 3386 € pro Jahr ansteigen würde. Somit erhalten sie die Möglichkeit, ihren Kurzzeitpflege Eigenanteil zu senken.

Finanzierung der Kurzzeitpflege

Auch wenn sie die Verhinderungspflege beantragen und den Zuschuss somit aufstocken, handelt es sich trotzdem um hohe Kosten, welche sie tragen müssen im Fall einer Kurzzeitpflege. Es gibt viele Menschen, welche aufgrund der hohen Pflegebeiträge finanziell stark überfordert sind. Damit Sie nicht in diese Situation geraten, gibt es verschiedene Wege und Möglichkeiten, welche Sie nutzen können, um ihren Eigenkostenbeitrag zu senken.

Wenn Sie selbst, oder die Person, welche Sie betreuen, über einen anerkannten Pflegegrad verfügt, steht Ihnen das Pflegegeld zur Verfügung. Bei diesem Pflegegeld handelt es sich bereits um eine kleine Entlastung für Ihren Eigenanteil, welchen Sie zu tragen haben. Denn wenn sich die zu pflegende Person in der ambulanten Kurzzeitpflege befindet, werden bis zu acht Wochen lang 50 Prozent des Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt. Auch wenn es sich nur um 50 Prozent handelt, ist es dennoch ein Anfang und eine kleine Entlastung für Sie als Privatperson.

Wenn Sie sowieso eine Steuererklärung machen, haben Sie die Möglichkeit die Kurzzeitpflege mit in diese einzubringen. Dieser Pflegeaufwand fällt unter die Kategorie besondere Belastungen. Sie erhalten somit die Chance, zumindest im Nachhinein einen kleinen Anteil ihres Geldes zurückzuerhalten. In diesem Fall müssen sie allerdings nachweisen, dass ihre zumutbare Belastungsgrenze überschritten wurde, was nicht ganz einfach ist.

In besonders schwierigen Situationen können Sie sich auch an das Sozialamt melden und dort staatliche Hilfe beantragen. Hierbei müssen Sie allerdings erneut die Dringlichkeit ihres Anliegens nachweisen, um Hilfe zu erhalten. Sofern dies für Sie infrage kommen würde, können Sie sich genauer über Hilfe zur Pflege erkundigen.

Diese Möglichkeiten sind wichtige Chancen für Sie, um ihren Eigenanteil bei der Pflege einzudämmen. Sie sollten die Chancen definitiv nutzen, sofern Sie einen Anspruch auf die jeweiligen Hilfen beziehungsweise Bezuschussungen haben. Jede noch so kleine Hilfe ist ein wichtiger Anteil ihrer Eigenentlastung. Wichtig ist es, wenn sie solche Hilfen beantragen, einen langen Atem zu haben. Beim Beantragen dieser Hilfen ist es gut möglich, dass die Prüfung ihrer Anträge mehrere Wochen dauert, auch ist es möglich, dass ihre Anträge abgelehnt werden. Erfolgt eine Ablehnung nicht zureichend begründet oder auch gar nicht begründet sollten Sie Einspruch einlegen. Sofern eine Begründung vorhanden ist, können Sie ihre Möglichkeiten überprüfen diese Begründung zu umgehen. Auch wenn die Auseinandersetzung mit den Ämtern langwierig und schwierig sein kann, lohnt sich der lange Atem im Endeffekt definitiv, wenn sie die Anträge und somit auch die Zuschüsse genehmigt bekommen.

Die Kurzzeitpflege – Unser Fazit

Die Kurzzeitpflege ist eine sehr gute Chance für alle Angehörigen von Pflegebedürftigen, um sich eine kleine Auszeit zu verschaffen. Um die Finanzierung dieser Pflege im Eigenanteil so klein wie möglich zu halten gibt es verschiedene Bezuschussungen, welche beantragt werden können. Wenn Sie einen Platz in der Kurzzeitpflege suchen, sollten sie diese Suche rechtzeitig beginnen. Beim Antrag müssen verschiedene Angaben gemacht werden, welche die Person selbst sowie Präferenzen in der Kurzzeitpflege beinhalten. Ab dem zweiten Pflegegrad ist es möglich die Pflege für sich selbst oder einen Angehörigen zu beantragen.

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