Die neuen Krankenkassenbeiträge 2022
Und wieder ist ein Jahr vergangen und ein neues Jahr steht uns bevor. Wie auch bei den Jahreswechseln der Vorjahre, kommen im nun beginnenden Jahr 2022 wieder eine ganze Menge an Veränderungen auf uns zu. Eine dieser Änderungen ist die Anpassung des Krankenkassenbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Krankenkassenbeiträge 2022 werden ab dem Jahreswechsel um durchschnittlich etwa 1,3 Prozent ansteigen. Allerdings besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Zusatzbeitrag Krankenkasse 2022 darüber oder aber auch darunter liegt. Rund 20 Prozent der Krankenkassen (um genau zu sein sind es 19 von 97 Krankenkassen) heben mit Jahresbeginn Ihre Krankenkassenbeiträge 2022 an. Insider der Branche rechnen mit einem flächendeckenden, starken Anstieg der Beitragssätze.
19 von 97 Krankenkassen erhöhen die Zusatzbeiträge
Rund 25 Prozent der Beitragszahler dürfen sich darauf einstellen, einen höheren Krankenversicherung-Beitragssatz 2022 zahlen zu müssen. Ab dem 1. Januar erhöhen 19 von 97 Krankenkassen die Zusatzbeiträge laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“, welcher sich auf den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beruft. Neun dieser neunzehn Krankenversicherungen gehören zu den allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und haben rund 21 Millionen Mitglieder.
Weiter schreibt die „Welt am Sonntag“, dass neun der kleineren Krankenkassen (BKK) Ihre Beiträge reduziert hätten. Damit gehört die BKK24 mit einem Beitragssatz von 17,1 Prozent zu den teuersten Krankenkassen, während die BMW BKK mit einem Beitragssatz von 14,9 Prozent zu den günstigsten Krankenversicherungen gehört. Allerdings ist anzumerken, dass die BMW BKK nur für Mitarbeiter zugänglich ist und die BKK24 zu den Spitzenreitern gehört bei den alternativen Heilmethoden.
Der Vorstandsvorsitzende Andreas Storm der DAK-Gesundheit befürchtet eine Beitragsexplosion in den kommenden Jahren, wenn vonseiten der Politik nichts gegen diese Preissteigerungen unternommen wird. Auch viele Branchenvertreter befürchten diesen Anstieg der Beiträge in den kommenden Jahren.
Mögliche Milliardenlöcher konnten durch Rückgriffe gestoppt werden
Sich auftuende Milliardenlöcher in den Jahren 2021 und auch 2022 konnten nur durch Eingriffe seitens des Staates sowie einen Rückgriff auf Kassenreserven verhindert werden. Auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sieht eine sich deutlich abzeichnende Verschlechterung, was die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherungen angeht.
Krankenkassenbeiträge und Zusatzbeitrag
Die Krankenkassenbeiträge setzen sich bei allen Krankenkassen aus dem einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie einem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der einheitliche Grundbeitrag als auch der individuelle Zusatzbeitrag werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber getragen. Der Anteil des individuellen Anteils des Beitrags kann über oder auch unter den durchschnittlichen 1,3 Prozent des Zusatzbeitrags liegen.
Durch die Auswahl einer Krankenkasse, deren Zusatzbeitrag möglichst gering ist, hat der Versicherte die Möglichkeit, jährlich mehrere Hundert Euro einzusparen. Beispielsweise würde sich ein Einsparpotenzial von rund 120 Euro pro Jahr ergeben, wenn ein Beitragszahler mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 3000 Euro und einem Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent, zu einer Versicherung mit einem Zusatzbeitrag von nur 0,84 Prozent wechseln würde. Dies ermittelte das Magazin Finanztest in einer seiner Ausgaben. Bei höheren Monatseinkommen ist der einzusparende Beitrag entsprechend höher, allerdings nur bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahre 2022 bei 4837,50 Euro pro Monat.
Stark vereinfachter Krankenkassenwechsel seit dem Jahre 2021
Besonders angenehm und ggf. auch lukrativ ist die Möglichkeit, jederzeit seine Krankenkasse wechseln zu können. Es ist dabei auch völlig unwichtig, ob der Versicherte schon älter ist oder er sich gerade in einer medizinischen Behandlung befindet. Einzige Voraussetzung ist, dass die gewünschte Krankenkasse auch in dem Bundesland verfügbar ist, indem der Versicherte wohnt. Durch die Vereinfachung ist es möglich, jährlich in die günstigste Krankenkasse zu wechseln, wenn man das möchte. Möchte man im Januar kündigen, dann kann man bereits ab dem 1. April in einer neuen Krankenkasse Mitglied sein.
Darüber hinaus besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. Dieses Sonderkündigungsrecht greift in dem Monat, in dem der erhöhte Beitrag zum ersten Mal fällig wird. Bei einer regulären Kündigung wird die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass man seine Krankenversicherung nun nach Ablauf von nur 12 Monaten kündigen kann, anstatt wie bisher nach 18 Monaten. So ist praktisch ein jährlicher Wechsel in die jeweils günstigste Krankenversicherung möglich. Auch der Wechsel selber geht einfach und schnell vonstatten. Es genügt, wenn man sich bei der neuen Krankenkasse anmeldet und zusätzlich noch seinen Arbeitgeber darüber informiert, dass man einen Krankenkassenwechsel vornehmen möchte.
Alle anfallenden Formalitäten übernimmt die neue Krankenkasse. Auch um die Kündigung der alten Krankenkasse kümmert sich die neue Krankenkasse. Ebenso braucht man sich auch keine Sorgen um eine mögliche Versicherungslücke machen, denn diese entsteht nicht.
Ist man auf der Suche nach der derzeitig günstigsten Krankenkasse, dann würd man bei der HKK fündig. Die HKK ist, mit einem Gesamtbeitrag von derzeit 15,29 Prozent, die derzeit günstigste Krankenkasse, die bundesweit geöffnet ist.
Bei einem Wechsel sollte man aber unbedingt darauf achten, dass auch einige Extraleistungen wie beispielsweise Osteo- oder Homöopathie sowie Zahnreinigungen in den Versicherungsleistungen mit eingeschlossen sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt, ist der Umstand, dass man bei einem günstigeren Krankenkassenbeitrag ein etwas höheres zu versteuerndes Einkommen hat. Es ist also durchaus sinnvoll, sich einmal durchzurechnen, wie hoch das Einsparpotenzial bei der Krankenversicherung ist, im Vergleich zu den höheren Steuern, die man ggf. bezahlen muss. Ist die Differenz zwischen der Einsparung und der höheren Steuer sehr gering, dann kann es durchaus sinnvoller sein, bei seiner alten Krankenversicherung zu bleiben, besonders dann, wenn man mit den Leistungen zufrieden ist.
Vereinfachter Krankenkassenwechsel
Der vereinfachte Wechsel zu einer neuen Krankenversicherung aufgrund geringerer Krankenkassenbeiträge 2022 kann durchaus sinnvoll sein, sollte aber gut überlegt werden, um letzten Endes nicht an der falschen Stelle zu sparen.
Links
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Zum Jahresauftakt hat jede fünfte gesetzliche Krankenkasse ihren Beitragsatz erhöht. So viel zahlen Sie für Ihre Krankenversicherung.