Mithilfe einer Patientenverfügung sind Sie in der Lage, sich bei schwierigem Krankheitsverlauf abzusichern. Nutzen Sie eine Patientenverfügung zum Ausdrucken!
Patientenverfügung – Warum Vorsorge so wichtig ist
Die Selbstbestimmung des Menschen ist eine der essentiellen Grundlagen, um ein würdevolles Leben zu führen. Dies wird durch den eigenen Willen von Patientinnen und Patienten in einer Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht manifestiert und wurde in den letzten Jahrzehnten rechtlich ausgearbeitet. Jede medizinische Maßnahme ist in der Regel mit der Zustimmung des Patienten durch seine Einwilligung dank der Patientenverfügung zum Ausdrucken möglich. Ein Arzt ist gleichzeitig verpflichtet, bei akuten Notfällen Maßnahmen durchzuführen, die unter Umständen auch ohne Ihre Einwilligung bei nicht vorhandener Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht durchgeführt werden. Jeder Mensch ist dem Schicksal des Lebens ausgesetzt und kann krankheitsbedingt in eine Situation gelangen, die den Gebrauch einer Patientenverfügung erfordert. Damit Sie über Ihr Schicksal selbst bestimmen können, ist vorsorglich die Anfertigung einer Patientenverfügung besonders wichtig und manifestiert Ihren Willen für Situationen, die verschiedene Entscheidungen nach einem Unfall oder bei schwer verlaufender Krankheit hervorrufen. Nicht nur die Festlegung der ärztlichen Maßnahmen, sondern auch der legitime Vertreter durch eine bevollmächtigte Person wird mit einer Patientenverfügung bestimmt.
Gesetzliche Regelung für Patientenverfügung zum Ausdrucken seit 2009
Es war ein langer Weg, bis nach vielen Jahren und Gerichtsurteilen das Betreuungsrecht 2009 für eine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht angepasst wurde. Dank der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung und Betreuungsverfügung können Sie eine freiwillige, schriftliche Erklärung in der Patientenverfügung zum Ausdrucken abgeben, um für den Fall vorzusorgen. So planen Sie mit der Patientenverfügung vorher, welche medizinischen Untersuchungen sowie Eingriffe und Behandlungen Sie an sich zulassen möchten, wenn Sie nicht mehr fähig sind, sich mitzuteilen. Für Ärzte, Bevollmächtigte und Patienten entsteht damit eine hohe Verbindlichkeit, die neben der Patientenverfügung auch durch eine Betreuungsvollmacht und Betreuungsverfügung begleitet wird. Die Regelung in der Patientenverfügung zum Ausdrucken legt Ihren Wunsch fest für den Fall, wenn Sie als Patient nicht mehr einwilligungsfähig sind und deswegen die Patientenverfügung benötigen. Sie müssen beim Verfassen der Patientenverfügung volljährig und einwilligungsfähig sein. In der Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht wird festgelegt, welche Behandlungen in einer bestimmten Lebenssituation getroffen werden. Die Patientenverfügung bezieht sich vor allem auf Maßnahmen, die medizinisch notwendig sind.
Was gehört in die Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht ist verbindlich und für Ärzte ein wichtiger Leitfaden. Vor allem, wenn eine schwierige Behandlung und Lebenssituation eintritt, wird die Patientenverfügung zum Ausdrucken anerkannt und liegt in der Regel schriftlich vor. Neben Ihrem Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdatum und Anschrift ist vor allem eine genaue Beschreibung der Situation entscheidend, wann die Patientenverfügung gelten soll. Verschiedene Formulierungen für unabwendbare Folgen von Krankheiten oder ein tödlicher Verlauf sowie Krankheitsbilder im Endstadium werden in der Patientenverfügung zum Ausdrucken beschrieben. Auch Vorgaben für lebenserhaltende Maßnahmen sowie zur Schmerz- und Symptombehandlung inklusive künstliche Ernährung müssen in der Patientenverfügung zum Ausdrucken detailliert beschrieben sein. Dazu gehört der Ort einer Sterbebegleitung sowie Hinweise auf zusätzliche Verfügungen zur Vorsorge. Das Thema Organspende sowie eine etwaige Schlussformel mit Datum und Unterschrift sind in der Patientenverfügung zum Ausdrucken wichtig. In der Regel wird eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht etwa alle zwei Jahre mit Datum und Unterschrift aktualisiert.
Persönliche Darlegung der Patientenverfügung entscheidend
Vor allem soll in der Patientenverfügung deutlich werden, welche Wünsche, Werte und welches Lebensbild Sie in sich tragen. Hier gibt es auch Formulierungsvorschläge in der Patientenverfügung zum Ausdrucken, die Sie über Ihr eigenes Verständnis für das Leben nutzen können. Gleichzeitig ist es ratsam, mit eigenen Worten und Gedanken in die Patientenverfügung zum Ausdrucken Ihre individuellen Werte und Wünsche zu verdeutlichen. Der Leser kann auf diese Weise erfahren, welches Verständnis für wichtige Fragen Sie in der Patientenverfügung haben. Problematiken wie Befürchtungen in Bezug auf Krankheit, Tod und Leid sowie Gründe, warum Sie keine künstliche Beatmung wünschen, werden in der Patientenverfügung zum Ausdrucken geklärt. Auch Gedanken zu Fragestellungen, ab wann eine Verlängerung des Leidens gerechtfertigt ist und welche persönlichen Überlegungen Sie in der Patientenverfügung zum Ausdrucken formulieren, spielen eine große Rolle. Die religiöse Einstellung sowie Gedanken zum Sterben und zum Tod gehören in die Patientenverfügung zum Ausdrucken mit hinein.
Wann soll die Patientenverfügung gelten?
Die Darlegung der eigenen Gedanken zum Inkrafttreten der Patientenverfügung verdeutlicht das Verständnis, wie Sie damit umgehen, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr bilden oder mitteilen können. Hier ist es wichtig, den Willen möglichst eindeutig und konkret in der Patientenverfügung samt Vorsorgevollmacht zu beschreiben. Eine Patientenverfügung zum Ausdrucken bietet viele Möglichkeiten, passende Antworten anzukreuzen. Auch eine Absprache mit der Hausärztin ist sinnvoll und erleichtert unter Umständen die Auseinandersetzung mit dem Thema. Das schließt auch mit ein, welche Festlegungen Sie zur Einleitung und dem Umfang sowie die Beendigung bestimmter medizinischer Maßnahmen in der Patientenverfügung samt Vorsorgevollmacht treffen. Diese sollten möglichst detailliert beschrieben und ausgearbeitet werden, damit keine Unstimmigkeiten auftreten. Auch hier ist das Ankreuzen für bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen in der Patientenverfügung samt Vorsorgevollmacht möglich. Jeder Teil zum Ausfüllen der Patientenverfügung wird mit persönlichen Gedanken abgeschlossen, sodass auf diese Weise auch eine Verbindlichkeit zum Thema Patientenverfügung inklusive Vorsorgevollmacht entsteht.
Welche Bedingungen müssen bei Inkrafttreten der Patientenverfügung erfüllt sein?
Unabhängig davon, wie eine Krankheit in ihrem Verlauf fortschreitet, müssen strenge Kriterien erfüllt sein, damit eine Patientenverfügung überhaupt in Kraft treten kann. Zum einen muss die Patientenverfügung natürlich erst einmal existieren und von Ihnen auch ausgefüllt worden sein, wenn Sie noch einwilligungsfähig und volljährig waren. Auch eine stetige Aktualisierung der Patientenverfügung samt Vorsorgevollmacht von zwei Jahren ist besonders wichtig, damit der Zeitpunkt dieser Patientenverfügung nicht zu lange zurückliegt. Wenn Sie gerade in einer schwierigen Krankheit sind und keinen eigenen Willen mehr formulieren oder mitteilen können, so werden die Maßnahmen, die Sie in Ihrer Patientenverfügung angebracht haben umgesetzt. Verschiedene Szenarien der Patientenverfügung samt Vorsorgevollmacht können sein:
– Sie befinden sich mit aller Wahrscheinlichkeit in einem unabwendbaren Sterbeprozess
– Sie sind im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit (auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht festgestellt werden kann)
– Ihr Gehirn ist geschädigt und Ihre Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen ist nicht vorhanden.
– Sie haben eine fortgeschrittene Demenzerkrankung, die es Ihnen nicht mehr ermöglicht, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise aufzunehmen
– Sie haben eine individuelle Anwendungssituation für das Inkrafttreten der Patientenverfügung beschrieben. Diese muss mit einer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen
Dank der Patientenverfügung zum Ausdrucken sind Sie in der Lage, Ihre spätere Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich darzulegen. Ein Arzt muss dann prüfen, ob die Festlegung der Lebens- und Behandlungssituation in der Patientenverfügung zum Ausdrucken zutrifft, bevor die Patientenverfügung in Kraft treten kann. Hier ist auch eine enge Zusammenarbeit mit einem Betreuer durch die Betreuungsvollmacht wichtig und kann das weitere Vorgehen, wie in der Patientenverfügung samt Vorsorgevollmacht beschrieben, beeinflussen.
Lebenserhaltende Maßnahmen durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht festlegen
Neben den körperlichen Bedingungen, die eine Patientenverfügung einleiten, sind Maßnahmen in solch einer Phase verbindlich, die sie vorher schriftlich in der Patientenverfügung samt Vorsorgevollmacht festgelegt haben. Hier kann auch eine beauftragte Person neben der Patientenverfügung zum Ausdrucken durch die Vorsorgevollmacht mitbestimmen, wann lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet werden. Dabei müssen Sie in der Patientenverfügung zum Ausdrucken selber beschreiben, bis zu welchem Grade sie spezifische Maßnahmen erhalten möchten. Auch der Zustand, ab wann lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden, wird in der Patientenverfügung zum Ausdrucken schriftlich niedergelegt. Werden zum Beispiel Hunger und Durst nicht mehr auf natürliche Weise gestillt, so lassen sich Maßnahmen in der Patientenverfügung zum Ausdrucken anpassen.
Art und Weise der Schmerztherapie mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht umsetzbar
Wie in der Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht festgelegt, sind eine fachgerechte Pflege der Mund- und Schleimhäute sowie eine menschenwürdige Unterbringung wichtige Maßnahmen, um Patienten zu betreuen. In diesem Zusammenhang wird in der Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht dargelegt, welche Schmerz- und Symptombehandlung Sie in einer bestimmten Krankheitsphase wünschen. So werden zum Beispiel Medikamente mit oder ohne bewusstseinsdämpfender Wirkung in einer Patientenverfügung zum Ausdrucken beschrieben. Auch die Einnahme bewusstseinsdämpfender Mittel zur Beschwerdelinderung ist in der Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht schriftlich festgehalten. Eine wichtige Frage zur Inkaufnahme einer ungewollten Verkürzung der Lebenszeit durch die Schmerztherapie wird ebenfalls in der Patientenverfügung zum Ausdrucken geklärt. Hier ist eine Rückmeldung mit dem Hausarzt oder ein Beratungsgespräch durch einen Palliativmediziner im Vorfeld sehr hilfreich, um die richtigen Wünsche in der Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht festzuhalten.
Vertrauensperson mit Betreuungsvollmacht bestimmen
Eine Betreuungsvollmacht bedeutet, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens als Ihren Stellvertreter oder ihre Stellvertreterin benennen. Diese ist in der Lage, mithilfe der Patientenverfügung zum Ausdrucken für Sie zu entscheiden, zu handeln oder gemäß der Patientenverfügung inklusive Vorsorgevollmacht auch Verträge abzuschließen. Die jeweiligen Bereiche und der volle Umfang der Betreuungsvollmacht wird vorher gesetzlich beglaubigt. Die Betreuungsvollmacht greift mit der Patientenverfügung inklusive Vorsorgevollmacht nur dann, wenn Sie Ihre persönlichen Dinge nicht mehr selbst entscheiden oder durchführen können. Daher ist die Betreuungsvollmacht neben der Betreuungsverfügung ein wichtiges zusätzliches Dokument, das Sie neben der Patientenverfügung auf jeden Fall anfertigen sollten. Inhalte der Betreuungsvollmacht lassen sich in der Patientenverfügung zum Ausdrucken schriftlich niederlegen. Auch ein Hinweis auf die Betreuungsverfügung ist neben der Patientenverfügung inklusive Vorsorgevollmacht möglich.
Was wird mit der Betreuungsvollmacht geregelt?
Die Betreuungsvollmacht hat den Sinn, dass eine Person mit Befugnissen ernannt wird, die in Ihrem Namen Entscheidungen der Patientenverfügung inklusive Vorsorgevollmacht trifft, sobald Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Wenn Sie eine Betreuungsvollmacht nicht selber ausschreiben, so wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen. Dieser kann entweder aus dem Familienkreis stammen oder auch eine fremde Person sein. Es ist sinnvoll, die Betreuungsvollmacht neben der Patientenverfügung inklusive Vorsorgevollmacht durch einen Notar zu beglaubigen. Juristisch sind Sie somit abgesichert, da in der Betreuungsvollmacht auch Regeln zum Grundstück sowie finanzielle Belange neben den Entscheidungen in der Patientenverfügung inklusive Vorsorgevollmacht geklärt werden. Eine Überprüfung der Betreuungsvollmacht ist sinnvoll und ist auch mit anwaltlicher Begleitung möglich.
Wem soll ich die Betreuungsvollmacht geben?
Für die Betreuungsvollmacht sollten Sie eine Person wählen, der Sie Ihr Vertrauen geschenkt haben. Ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen sind bei Menschen vorteilhaft, damit diese eine Betreuungsvollmacht sinnvoll nutzen. Mithilfe der Betreuungsvollmacht kann die Person Ihre Dinge regeln, die sie gemeinsam abgesprochen haben. Verschiedene Aspekte wie finanzielle Verhältnisse, die Unterbringung im Heim und gesundheitliche Fragen werden mithilfe der Betreuungsvollmacht in Ihrem Sinne durch den Bevollmächtigten leichter möglich. Diese Person ist gleichzeitig auch Kontaktperson zu Heimen, Ärzten oder anderen Institutionen. Die Betreuungsvollmacht sorgt dafür, dass Sie nicht auf mehrere Personen angewiesen sind, sondern eine gewünschte Vertrauensperson als Ihre Vertretung ernennen können.
Wozu brauche ich eine Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie das Gericht beauftragen, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt und kann vor allem bei Folgen einer psychischen Krankheit sowie Behinderung stattfinden. Die Betreuungsverfügung gilt vor allem dann, wenn Sie keine andere Betreuungsvollmacht ausgeschrieben haben. Der Betreuer erhält die Betreuungsverfügung und kann Sie in Ihren rechtlichen Aufgaben zusätzlich mit Ihrer Patientenverfügung zum Ausdrucken vertreten. Das Gericht prüft hierbei, ob Ihr gewünschter Vertreter mithilfe der Betreuungsverfügung auch für die Aufgabe geeignet ist. Unter Umständen kann das Gericht mit der Betreuungsverfügung auch jemanden aus Ihrem näheren Umfeld oder einen beruflichen Betreuer wählen, der Ihre Patientenverfügung zum Ausdrucken mit nutzt. Für eine Betreuungsverfügung gibt es keine festgelegten Formvorschriften. Die Betreuungsverfügung sollte wie die Patientenverfügung zum Ausdrucken schriftlich verfasst sein und kann mit einer Betreuungsvollmacht verknüpft werden. So können Sie festlegen, dass die in der Betreuungsvollmacht genannte Person auch als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird. Dies wird in der Betreuungsverfügung genauso wie in der Patientenverfügung zum Ausdrucken berücksichtigt.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Betreuungsvollmacht und Betreuungsverfügung?
Die Betreuungsvollmacht bemächtigt anders als bei der Betreuungsverfügung eine von Ihnen gewählte Person Ihres Vertrauens, für Sie sofort zu handeln. Vor allem, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, haben Sie im Gegensatz zu einer Betreuungsverfügung mit einer Betreuungsvollmacht vorgesorgt. Eine Betreuungsverfügung hingegen wird gerichtlich beglaubigt und muss von dem Richter auch geprüft werden. Gleichzeitig ist es ratsam, eine Patientenverfügung zum Ausdrucken schon vorher parat zu haben. In der Betreuungsverfügung ist eine gerichtliche Kontrolle und Kommunikation mit der ernannten Person nötig. Haben Sie dennoch eine Betreuungsvollmacht im Vorfeld ausgeschrieben, so sind diese Dinge von vornherein geklärt. Mit einer Betreuungsverfügung ist das Gericht stärker involviert, um etwaige Fragen zu prüfen. Dennoch kann auch bei einer Betreuungsvollmacht ein Richter einschreiten, wenn der Arzt und die bevollmächtigte Person uneins über weitere medizinische Behandlungen sind, die in der Patientenverfügung zum Ausdrucken verfasst wurden.
Zusätzliche Informationen zur Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht
Um wichtige Aspekte der Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht von vornherein zu klären, sollten Sie sich mit verschiedenen Krankheitsbildern auseinandersetzen. Beeinträchtigungen wie Unfälle, Demenz sowie das Endstadium einer unheilbaren Krankheit haben Einfluss auf den Inhalt einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Selbst wenn über das Gericht eine Betreuungsverfügung ausgesprochen wird, ist es sinnvoll, vorbereitet zu sein und eine Betreuungsperson auszuwählen. Behandelte Ärzte sind verpflichtet, Aufklärungsarbeit zu leisten. So ist auch vor dem Verfassen einer Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht die Konsultation in einer Praxis durchaus empfehlenswert. Hier sind der Umfang sowie die Durchführung von möglichen Maßnahmen ein wichtiger Indikator dafür, was in eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht geschrieben wird. Wichtig ist, dass diese Aspekte für den Patienten verständlich sind, sodass dieser auch im Vorfeld eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht formulieren kann. Ein Gericht, das eine Betreuungsverfügung ausspricht, tut dies in Abhängigkeit des Gesundheitszustandes eines Patienten. Das Ziel ist es, dass mit der Betreuungsverfügung eine befugte Person in der Lage ist, Entscheidungen im Interesse der Patienten zu treffen.
Betreuungsverfügung und ärztliche Maßnahmen
Mithilfe einer Betreuungsverfügung übernimmt das sogenannte Betreuungsgericht eine Vielzahl wichtiger Entscheidungen, wenn Sie nicht mehr fähig sind, Ihren eigenen Willen zu formulieren. Ein Betreuer wird gestellt und mit dessen Einwilligung ist eine Untersuchung des Gesundheitszustandes möglich. Die Betreuungsverfügung gibt die Verantwortung dem gestellten Betreuer in die Hände. So kann eine Vielzahl der Entscheidungen der Betreuer mitbestimmen, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Die Betreuungsverfügung sorgt dafür, dass bei nicht Einwilligung oder Widerruf des Betreuers bestimmte Untersuchungen oder ärztliche Eingriffe untersagt werden. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine Betreuungsverfügung immer den eigenen Einfluss mindert. Daher ist es sinnvoll, im Vorfeld Vorsorge zu betreiben, damit die Betreuungsverfügung nicht ohne Vorbereitung erlassen wird. Hier mag die enge Verzahnung zwischen behandeltem Arzt, gesetzlichem Betreuer und den Richtlinien der Betreuungsverfügung auch eine gute Fürsorge für Sie bedeuten. Dennoch ist es empfehlenswert, mit einer eigenen Patientenverfügung selber von vornherein zu entscheiden, wie in spezifischen Fällen welche ärztlichen Schritte gegangen werden sollen. Eine Rücksprache mit Ihrem Hausarzt ist aus diesem Grund sehr empfehlenswert. Sorgen Sie am besten zeitig vor!