Auch pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Pause Insgesamt 42 Tage im Kalenderjahr oder bis zu 6 Wochen können Sie sich als Hauptpflegeperson vertreten lassen. Werden die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige von der Pflegeversicherung übernommen, so wird dieser Beitrag auch während der Verhinderungspflege gezahlt. 2. Gründe für die Verhinderungspflege Eine kurze Auszeit nutzt dem Pflegenden und […]
Begriffe wie 24-Stunden-Betreuung, 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung sind Branchenbegriffe, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns angebotene Dienstleistung eingebürgert haben. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass unser Angebot nicht bedeutet, dass die Betreuungskräfte durchgehend arbeiten. Pausenzeiten müssen bereits aufgrund gesetzlicher Vorgaben (u.a. Arbeitszeitregelungen) eingehalten werden. Für weitere Erläuterungen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.