Der Umfang der zur Verfügung gestellten technischen Pflegehilfsmittel richtet sich nach dem Bedarf, den der Pflegebedürftige tatsächlich hat und natürlich danach, was durch ihn oder die pflegenden Personen beantragt wurde. Im Normalfall ist es so, dass die genehmigten technischen Pflegehilfsmittel dann als Leihgabe erfolgen und im Anschluss zurückgegeben werden müssen. Dieses Vorgehen ist üblich und […]
Begriffe wie 24-Stunden-Betreuung, 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung sind Branchenbegriffe, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns angebotene Dienstleistung eingebürgert haben. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass unser Angebot nicht bedeutet, dass die Betreuungskräfte durchgehend arbeiten. Pausenzeiten müssen bereits aufgrund gesetzlicher Vorgaben (u.a. Arbeitszeitregelungen) eingehalten werden. Für weitere Erläuterungen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.