Die Pflegegrade 1 bis 5 drücken den Grad des Verlustes an physischer Mobilität und an psychischen Fähigkeiten zur eigenverantwortlichen Lebensführung aus. Zur Pflegegradeinstufung werden Beeinträchtigungen physischer und psychischer Fähigkeiten zur selbstständigen Lebensführung herangezogen Das bis Ende 2016 gültige System der Pflegestufen 1 bis 3 wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) durch das System der […]
Begriffe wie 24-Stunden-Betreuung, 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung sind Branchenbegriffe, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns angebotene Dienstleistung eingebürgert haben. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass unser Angebot nicht bedeutet, dass die Betreuungskräfte durchgehend arbeiten. Pausenzeiten müssen bereits aufgrund gesetzlicher Vorgaben (u.a. Arbeitszeitregelungen) eingehalten werden. Für weitere Erläuterungen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.