Unsere Preismodelle für die Betreuung zu Hause
Preisbeispiel: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
Monatliche Kosten und Zuschüsse (auf 30 Tage gerechnet) | |
---|---|
Betreuungskosten für 30 Tage zu je 74 € | 2.340 € |
1. Pflegegeld für Pflegegrad 3 | – 545 € |
2. Verhinderungspflege (max. 2.418 €/Jahr) | – 202 € |
3. Steuererleichterungen (max. 4.000 €/Jahr) | – 333 € |
Effektive monatliche Kosten für die Betreuung | 1.260 € |
Hauswirtschaftliche Versorgung, pflegerische Alltagshilfe und soziale Betreuung - sogenannte „24 Stunden Betreuung“ - für eine hilfsbedürftige Person mit Pflegegrad 3 durch eine Betreuungsperson mit ersten Erfahrungen, die sich auf Deutsch mit einfachen Worten verständigen kann.
2. Der Betrag der Verhinderungspflege setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag 1.612 € zzgl. max. 806 € aus der Kurzzeitpflege, der dafür genutzt werden kann. Um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten, müssen die Voraussetzungen des § 39, SGB XI erfüllt sein. Weiterführende Informationen zu diesen Leistungen erhalten Sie hier.
3. Die Aufwendungen könne als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden oder bis zu einer Höhe von 4.00 € als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie gern von Ihrem Kundenberater.
Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der sogenannten 24 Stunden Betreuung. Abhängig von Ihrer individuellen Betreuungssituation und Ihren Anforderungen an die Betreuungsperson können die Kosten für die häusliche Betreuung variieren.
Zur optimalen Ausschöpfung der Pflege-Zuschüsse beraten wir Sie gern!
Füllen Sie jetzt unseren Fragebogen zur Betreuungssituation aus und erhalten Sie ein individuelles Preisangebot für die Betreuung Ihres Angehörigen!
Unsere Geld-zurück-Garantie
Nach der erfolgreichen Anreise Ihrer ersten Betreuungsperson erheben wir für die erstmalige Vermittlung und Bedarfsanalyse ein für die gesamte Vertragslaufzeit einmaliges Honorar in Höhe von 379 Euro.
Die Sprachkategorien nach denen die Sprachkenntnisse der osteuropäischen Betreuungspersonen eingestuft werden, entsprechen den Stufen A1, A2 und B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Grundkenntnisse
Erweiterte Grundkenntnisse
Gute Deutschkenntnisse
Zuschüsse und Fördermöglichkeiten
Zur unterstützenden Finanzierung der Seniorenbetreuung im eigenen Zuhause bietet der Gesetzgeber bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Leistungen an, u.a.:
- Pflegegeld (bei Vorliegen eines Pflegegrades nach SGB XI)
- Verhinderungspflegegeld (§ 39, SGB XI)
- Steuerliche Vergünstigungen
- Zusätzliche Entlastungsleistungen (§ 45b, SBG XI)
- Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege (§ 40 & 41, SGB XI)
- Förderung von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung (§ 40, SGB XI)
- Landespflegegeld (nur für Bayern https://www.landespflegegeld.bayern.de/)
- Pflegehilfsmittel (§ 40, SGB XI)
Auf unserer Seite zum Thema „Zuschüsse & Förderungen“ erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Förder- und Entlastungsmöglichkeiten sowie den Voraussetzungen zum Erhalt der Leistungen.