Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt — wegen Urlaub, Krankheit oder eines Termins. Ab Pflegegrad 2 steht dafür der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Erbringen können sie ein ambulanter Pflegedienst, eine Einrichtung oder Privatpersonen; auch eine stundenweise Nutzung ist möglich (Rechtsstand 2026).
Wenn ein Angehöriger oder eine nahestehende Person pflegebedürftig wird, übernehmen viele Menschen gerne die Verantwortung und kümmern sich liebevoll um die Betreuung. Die Pflege eines Menschen kann jedoch sehr zeitaufwändig sein und eine enorme Belastung für den Pflegenden darstellen. Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es in Deutschland verschiedene Unterstützungsleistungen. Eine davon ist die Verhinderungspflege. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung und soll pflegende Angehörige bei der zeitweiligen Verhinderung unterstützen. Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn der pflegende Angehörige krank ist oder eine Auszeit benötigt. Die Pflegeversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für eine Ersatzpflege. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Verhinderungspflege wissen müssen.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle Personen, die gesetzlich pflegeversichert sind und einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person aus unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit oder Unfall, aber auch aus geplanten Gründen wie Urlaub oder einer Fortbildung vorübergehend verhindert ist. Auch bei einer vorübergehenden Entlastung des Pflegenden kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Neu seit 2025: Die frühere Vorpflegezeit – sechs Monate häusliche Pflege vor der ersten Inanspruchnahme – ist entfallen. Der Anspruch besteht ab dem ersten Tag der häuslichen Pflege, sobald mindestens Pflegegrad 2 anerkannt ist.
Seit der Reform bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, der in beliebiger Kombination genutzt werden kann. Die frühere Grenze, nach der jede Leistungsart für sich abgerechnet werden musste, entfällt (Rechtsstand 2026).
Verhinderungspflege – Wofür kann sie verwendet werden?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, eine vorübergehende Verhinderung der Pflegeperson auszugleichen. Das Verhinderungspflegegeld kann in unterschiedlichen Situationen genutzt werden, um die Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Zu den möglichen Verwendungszwecken der Verhinderungspflege zählen zum Beispiel:
- Urlaub oder Erholung: Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, um die Pflegeperson während ihres Urlaubs oder einer Erholungsphase zu vertreten. Dabei kann das Pflegebedürfnis des Pflegebedürftigen durch eine Ersatzpflegeperson übernommen werden.
- Krankheit oder Unfall: Wenn die Pflegeperson aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend ausfällt, kann die Verhinderungspflege genutzt werden, um die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen.
- Fortbildungen oder Seminare: Wenn die Pflegeperson an Fortbildungen oder Seminaren teilnimmt, kann die Verhinderungspflege genutzt werden, um die Pflegebedürftigkeit während dieser Zeit abzudecken.
- Kurzzeitpflege: Die Verhinderungspflege kann auch in Kombination mit der Kurzzeitpflege genutzt werden, um die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen. Dabei wird die Verhinderungspflege als Ergänzung zur Kurzzeitpflege genutzt, um beispielsweise den Übergang von der stationären Pflege in die häusliche Pflege zu erleichtern.
Das Verhinderungspflegegeld kann flexibel genutzt werden, je nach Bedarf und Situation. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Budget für Verhinderungspflege nicht über mehrere Jahre angespart werden kann und am Ende des Kalenderjahres verfällt. Es empfiehlt sich daher, die Verhinderungspflege frühzeitig zu planen und rechtzeitig zu beantragen, um die volle Leistung auszuschöpfen.
Insider-Tipps
1. Planung: Es ist ratsam, Verhinderungspflege frühzeitig zu planen und den Bedarf im Voraus abzuklären. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen und die Pflegebedürftigen entsprechend vorbereiten können.
2. Realistische Planung: Planen Sie realistisch und achten Sie darauf, dass Sie genug Zeit und Ressourcen für die Pflegepersonen haben. Stellen Sie sicher, dass die Ersatzpflegeperson in der Lage ist, die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zu erfüllen.
3. Informationen einholen: Informieren Sie sich bei den zuständigen Pflegekassen oder Pflegeberatern über die Leistungen und Bedingungen der Verhinderungspflege. Lassen Sie sich auch über die Beantragung und Abrechnung der Leistungen beraten.
4. Auswahl der Pflegeperson: Wählen Sie sorgfältig eine Ersatzpflegeperson aus, zu der eine vertrauensvolle Beziehung besteht und die in der Lage ist, die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zu erfüllen. Sie können auch professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass der Pflegebedürftige die bestmögliche Betreuung erhält.
5. Dokumentation: Führen Sie eine genaue Dokumentation der Verhinderungspflege und aller anfallenden Kosten. Dies erleichtert die Abrechnung und verhindert Probleme im Nachhinein.
6. Verrechnung mit anderen Leistungen: Verhinderungspflege kann mit anderen Leistungen, wie zum Beispiel Kurzzeitpflege oder dem Entlastungsbetrag, kombiniert werden. Lassen Sie sich hierzu von einem Pflegeberater beraten und klären Sie ab, welche Möglichkeiten es gibt.
7. Zeitlicher Rahmen: Beachten Sie den zeitlichen Rahmen der Verhinderungspflege. Das Budget für die Verhinderungspflege muss innerhalb eines Kalenderjahres ausgeschöpft werden. Planen Sie daher Ihre Pflegezeiten und die Ersatzpflegepersonen entsprechend.
Verhinderungspflege – Wie beantrage ich sie?
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, eine vorübergehende Verhinderung der Pflegeperson auszugleichen. Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag gestellt werden.
Wird die Verhinderungspflege durch Angehörige bis zum zweiten Grad oder durch Personen im selben Haushalt erbracht, gelten besondere Regeln für die Höhe der Erstattung. Klären Sie das vor dem Einsatz mit der Pflegekasse — nachträglich lässt sich die Konstellation nicht mehr ändern.
Die Entsendung von Arbeitskräften innerhalb der EU ist ein wichtiger Aspekt bei der Beschäftigung von Betreuungskräften im Rahmen der 24-Stunden-Pflege. Wenn eine Betreuungskraft aus einem EU-Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat tätig wird, muss der Entsendestaat die entsprechenden Arbeitnehmerrechte und -bedingungen garantieren. Dies ist besonders wichtig im Bereich der 24-Stunden-Pflege, da es hier oft um besonders schutzbedürftige Personen geht. Die Entsendung von Betreuungskräften im Rahmen der 24-Stunden-Pflege ist rechtlich zulässig, solange die einschlägigen EU-Richtlinien eingehalten werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Entsendung von Arbeitskräften ist beispielsweise die Einhaltung des Mindestlohns und der Arbeitszeitvorschriften. Auch die Anerkennung von Qualifikationen und die Absicherung im Falle von Arbeitsunfällen oder Krankheit sind wichtige rechtliche Aspekte, die bei der Entsendung von Betreuungskräften berücksichtigt werden müssen.
Gut zu wissen
- Informieren Sie sich: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sich ausführlich über die Verhinderungspflege informieren. Lesen Sie sich die Leistungsbeschreibung der Pflegeversicherung durch und sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Pflegeberater.
- Antrag stellen: Um Verhinderungspflege zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dies kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Dabei sollten Sie sich über die genauen Anforderungen und Fristen informieren und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Sie haben Anspruch auf eine individuelle Beratung durch Ihren Pflegeberater. Hier können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten und Bedingungen der Verhinderungspflege informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Beantragung erhalten.
- Budget und Leistungsdauer: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr; die Höhe ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich. Die Leistungsdauer ist auf 56 Tage – acht Wochen – pro Kalenderjahr begrenzt. Die Verhinderungspflege kann dabei in Form von stundenweiser oder tageweiser Vertretung oder als zusammenhängender Zeitraum genommen werden.
- Abrechnung: Wenn die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson erbracht wird, kann diese die Leistung direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Wird die Verhinderungspflege von einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeperson erbracht, erfolgt die Abrechnung über den Pflegebedürftigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung und Bewilligung der Verhinderungspflege in der Regel einige Zeit in Anspruch nimmt. Daher sollten Sie die Verhinderungspflege frühzeitig planen und einen Antrag stellen, um rechtzeitig die benötigte Vertretungsperson zu finden.
Wer kann Verhinderungspflege erbringen?
Verhinderungspflege kann von verschiedenen Personen und Einrichtungen erbracht werden. In erster Linie wird die Verhinderungspflege von professionellen Pflegekräften oder von privaten Ersatzpflegepersonen durchgeführt. Ersatzpflegepersonen können dabei sowohl aus dem Familien- als auch aus dem Freundeskreis stammen. Wichtig ist, dass die Ersatzpflegeperson die pflegebedürftige Person angemessen versorgen kann und in der Lage ist, die anfallenden Aufgaben und Tätigkeiten zu übernehmen. Es ist ratsam, im Vorfeld genau zu klären, wer als Ersatzpflegeperson infrage kommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Auch sollte die Ersatzpflegeperson über ausreichende Pflegeerfahrung und -kompetenz verfügen, um eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten.
Insider-Tipps
Bei der Planung eines barrierefreien Badezimmers sollte man darauf achten, eine gut durchdachte Beleuchtung und Belüftung zu integrieren, um ein angenehmes Raumklima zu schaffen und die Sicherheit und Orientierung der Nutzer zu erhöhen. Dabei sind eine ausreichende Allgemeinbeleuchtung sowie gezielte Akzentbeleuchtung für spezifische Bereiche wichtig. Eine effiziente und geräuscharme Belüftung ist ebenfalls von Bedeutung, um Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden und das Wohlbefinden der Nutzer zu erhöhen.
Gut zu wissen
Verhinderungspflege kann erbracht werden durch Verwandte, Angehörige, Freunde, Nachbarn, Pflegekräfte eines Pflegedienstes und Pflegekräfte eines stationären Pflegeheimes.
Erbringung durch einen ambulanten Pflegedienst
Die Verhinderungspflege kann auch durch ambulante Pflegedienste erbracht werden. Hierbei wird die Ersatzpflegekraft von einem entsprechenden Dienstleister gestellt. Der Pflegebedürftige kann dabei wählen, ob er eine bestimmte Person bevorzugt oder ob er sich auf die Zuweisung des Pflegedienstes verlässt. Die Kosten für die Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, sofern der Pflegebedürftige dies wünscht. Auch hier gelten die gleichen Leistungshöhen wie bei der Verhinderungspflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege miteinander verrechnet werden können, sofern dies im Vorfeld mit der Pflegekasse vereinbart wurde.
Erbringung der Verhinderungspflege durch ein Pflegeheim
Auch ein Pflegeheim kann Verhinderungspflege erbringen. In diesem Fall wird der pflegebedürftige Mensch vorübergehend im Pflegeheim untergebracht und dort betreut und versorgt. Die Verhinderungspflege kann auch in diesem Fall von der Pflegekasse finanziert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der Pflegebedürftige hat hierbei die Möglichkeit, zwischen einem Kurzzeitpflegeplatz oder einem Verhinderungspflegeplatz zu wählen. In der Regel stehen Kurzzeitpflegeplätze jedoch nur begrenzt zur Verfügung und müssen frühzeitig reserviert werden. Die Leistungshöhen der Verhinderungspflege bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim entsprechen den Leistungshöhen bei einer Verhinderungspflege durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst. Wichtig zu beachten ist, dass die Pflegekasse nur die Kosten für den tatsächlichen Aufenthalt im Pflegeheim übernimmt und nicht etwaige Kosten für Verpflegung oder Zimmerausstattung.
Erbringung durch Privatpersonen
Verhinderungspflege kann auch durch Privatpersonen erbracht werden, die eine vertrauensvolle Beziehung zum pflegebedürftigen Menschen haben, wie beispielsweise Freunde oder Nachbarn. Die Ersatzpflegeperson muss in der Lage sein, die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen für einen begrenzten Zeitraum zu übernehmen. Dabei können Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität betreut werden. Die Höhe der Leistungen für Verhinderungspflege bei einer privaten Betreuungsperson entspricht der Höhe bei einer Verhinderungspflege durch Angehörige. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ersatzpflegeperson keine erwerbsmäßige Pflegekraft sein darf und dass die Pflegekasse bestimmte Anforderungen an die Ersatzpflegeperson stellt, um die Finanzierung zu gewährleisten. Auch hier müssen die Voraussetzungen für die Beantragung und Inanspruchnahme der Verhinderungspflege erfüllt sein.
Insider-Tipps
Die Höhe des Verhinderungspflegegeldes hängt vom grad der Verwandtschaft ab.
Verhinderungspflege durch Angehörige Berechnung
Falls die Verhinderungspflege durch erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen wie entfernte Verwandte oder Nachbarn erfolgt, kann der gesamte Jahresbetrag von 3.539 € unmittelbar für die Ersatzpflege genutzt werden. Wenn es sich jedoch um Verhinderungspflege durch Angehörige des zweiten Grades handelt, wird von den Pflegekassen nur der 1,5-fache Betrag des Pflegegeldes ausgezahlt, welcher je nach Pflegegrad unterschiedlich ist. Trotzdem können mittelbar auch hier Leistungen aus dem Jahresbetrag von bis zu 3.539 € genutzt werden, wenn nachweisbare Aufwendungen der Ersatzpflegeperson entstanden sind, wie z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall.
Insider-Tipps
Angehörige des zweiten Grades sind Personen, die bis zum zweiten Grad mit der zu pflegenden Person verwandt oder verschwägert sind. Dazu zählen:
• Großeltern
• Geschwister
• Enkelkinder
• Schwager/Schwägerin
• Schwiegereltern
• Tanten/Onkel
Verhinderungspflege – Wie hoch ist die Leistung?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kein getrenntes Budget mehr. Beide Leistungen werden aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro finanziert (§ 42a SGB XI). Wie Sie diesen Betrag auf die beiden Leistungen verteilen, entscheiden Sie selbst – die frühere Umwidmung von Teilbeträgen ist hinfällig.
So schöpfen Sie die Verhinderungspflege tatsächlich aus:
- stundenweise Einsätze nutzen, nicht nur ganze Tage
- Belege und Nachweise von Anfang an sammeln
- Fahrtkosten und Verdienstausfall der Ersatzperson mit abrechnen
- Kombination mit der Kurzzeitpflege aus demselben Jahresbetrag planen
- Pflegegeld läuft während der Verhinderungspflege anteilig weiter
Der Betrag gilt einheitlich für die Pflegegrade 2 bis 5 und hängt nicht vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch; dort steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zur Verfügung.
Was mit dem Pflegegeld passiert: Wird die Verhinderungspflege ganztägig genutzt, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter; der erste und der letzte Tag eines zusammenhängenden Zeitraums werden voll gezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege – weniger als acht Stunden am Tag – bleibt das Pflegegeld ungekürzt, und es gibt keine Begrenzung auf 56 Tage.
| Leistung | Budget 2026 | Umfang |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) | gemeinsam 3.539 € pro Kalenderjahr | bis zu 8 Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr |
| Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) | bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr | |
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | stattdessen Entlastungsbetrag 131 €/Monat |
Unterschiede zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Seit der Zusammenlegung zum gemeinsamen Jahresbetrag unterscheiden sich die beiden Leistungen nicht mehr in der Höhe, sondern nur noch im Einsatzzweck und im Ort der Betreuung.
Die Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder zur Erholung. Sie kann zu Hause oder in einer Einrichtung stattfinden. Die Kurzzeitpflege ist die vollstationäre Betreuung für einen begrenzten Zeitraum, typischerweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.
| Merkmal | Verhinderungspflege | Kurzzeitpflege |
|---|---|---|
| Budget | gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € (Pflegegrade 2–5) | |
| Zeitlicher Umfang | bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr (stundenweise ohne Tagesbegrenzung) | bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr |
| Pflegeort | zu Hause oder in einer Einrichtung | vollstationäre Einrichtung |
| Typischer Anlass | planbarer oder kurzfristiger Ausfall der Pflegeperson | Übergangszeit, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt |
| Pflegegeld | bei ganztägiger Nutzung hälftig – erster und letzter Tag voll | |
| Antrag | rückwirkend möglich – für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr | |
Die früheren Regeln, nach denen sich die eine Leistung um einen festen Anteil der anderen aufstocken ließ, sind mit dem gemeinsamen Jahresbetrag entfallen.
Verhinderungspflege durch Angehörige Berechnung der Steuer
Das Verhinderungspflegegeld ist als steuerfreier Ersatz für Pflegeleistungen gedacht und muss daher grundsätzlich nicht versteuert werden. Allerdings muss beachtet werden, dass das Verhinderungspflegegeld in bestimmten Fällen zu Einkommensanrechnungen führen kann. So kann es beispielsweise bei der Gewährung von Sozialleistungen wie der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung zu Abzügen kommen. Auch bei der Berechnung des Elterngeldes kann das Verhinderungspflegegeld berücksichtigt werden. Auch wenn die Verhinderungspflege durch eine private Pflegeperson erbracht wird, muss das Verhinderungspflegegeld grundsätzlich nicht versteuert werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Pflegeperson nicht mehr als den im Pflegeversicherungsvertrag vereinbarten Betrag erhalten darf. Sollte die Vergütung darüber hinausgehen, kann das Finanzamt dies als Einkommen werten und gegebenenfalls besteuern. Es empfiehlt sich daher, sich im Einzelfall von einem Steuerberater oder Sozialrechtsexperten beraten zu lassen, um mögliche steuerliche Konsequenzen abzuklären.
Insider-Tipps
Konsultieren Sie auf jeden Fall einen Steuerberater!
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Wie funktioniert die Kombination?
Seit dem 1. Juli 2025 ist die Kombination deutlich einfacher: Beide Leistungen greifen auf denselben Jahresbetrag von 3.539 Euro zu. Sie müssen nichts umwidmen und keine Anteile ausrechnen – Sie entscheiden schlicht, wofür Sie das Budget einsetzen.
Sie können den gesamten Betrag für Verhinderungspflege zu Hause verwenden, ihn vollständig in eine Kurzzeitpflege stecken oder beides mischen. Für jede der beiden Leistungen gilt eine Obergrenze von acht Wochen im Kalenderjahr; das gemeinsame Budget ist mit 3.539 Euro gedeckelt.
Für die 24-Stunden-Betreuung relevant: Der auf die Verhinderungspflege entfallende Anteil lässt sich anteilig auf die monatlichen Betreuungskosten anrechnen und senkt den Eigenanteil spürbar. Die Anrechnung muss sauber belegt werden.
Verhinderungspflege stundenweise beanspruchen
Wenn Sie an einem Tag weniger als acht Stunden an der Pflege gehindert sind, haben Sie die Möglichkeit, stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Der Vorteil dabei ist, dass der pflegebedürftige Versicherte das Pflegegeld weiterhin vollständig ausgezahlt bekommt. Diese stundenweise Verhinderungspflege wird nicht von den insgesamt 56 Tagen im Jahr abgezogen, die für die tageweise Verhinderungspflege vorgesehen sind. Allerdings werden die Kosten für die Vertretungsperson vom Gesamt-Budget für Verhinderungspflege abgezogen, weshalb es wichtig ist, das Budget entsprechend zu planen und zu verwalten.
Insider-Tipps
Die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege nur stundenweise ist zeitlich nicht begrenz, geht allerdings zu Lasten des Budgets.
Ansparen und rückwirkende Abrechnung
Sie können den Jahresbetrag tageweise nutzen oder über das Jahr ansparen, um ihn später für einen längeren Zeitraum einzusetzen – etwa für einen Erholungsurlaub oder eine eigene Kur. Innerhalb eines Kalenderjahres sind Sie frei.
Insider-Tipps
Reichen Sie Kosten aus vergangenen Jahren für Verhinderungspflege auf jeden Fall ein, wenn Sie diese noch nicht abgerechnet haben!
Belege können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr eingereicht werden. Die frühere Möglichkeit, Aufwendungen bis zu vier Jahre rückwirkend abzurechnen, besteht nicht mehr – reichen Sie Rechnungen deshalb spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres ein. Erstattet werden nur nachgewiesene Aufwendungen der Ersatzpflege, dazu zählen auch Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall der Ersatzpflegeperson. Bewahren Sie alle Belege auf.
Fazit
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige bei der zeitweiligen Verhinderung unterstützt. Sie kann für verschiedene Zwecke verwendet werden und bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich zeitweise zu entlasten. Die Verhinderungspflege wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro finanziert und kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Wenn der pflegende Angehörige eine längere Auszeit benötigt, kann die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden. Die Kombination beider Leistungen ist auf eine Dauer von maximal acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.
Wenn Sie als pflegender Angehöriger Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig informieren und den Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Auch sollten Sie sich über die Höhe der Leistung und die Möglichkeiten der Kombination mit Kurzzeitpflege informieren. Eine zeitweise Entlastung kann sowohl für den Pflegenden als auch für die pflegebedürftige Person eine große Hilfe sein.
Die Verhinderungspflege ist kein Notfallinstrument, sondern das geplante Recht der Pflegeperson auf eine Pause.