Die Pflegehilfsmittelpauschale deckt den Bedarf am zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel von Einweghandschuhen, saugende Bettschutzeinlagen, Einwegschürzen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz und Fingerlinge ab.
Es handelt sich hierbei um Produkte der Produktgruppe 54 im Handelsverzeichnis. Um eine Förderung zu erhalten, muss der Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1), eine beauftragte Person oder ein gesetzlicher Vertreter den Antrag für die Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Die Pandemie hat zu einem steigenden Preis dieser Produkte geführt. Durch COVID ist die Nachfrage nach Masken, Desinfektionsmittel und Einweghandschuhen stark gestiegen. Die Pflegehilfsmittel Pauschale wurde im April 2020 aufgrund des erhöhten Kostenaufwandes von 40 € auf 60 € monatlich angehoben.Eine Pflegekraft aus Polen ist eine qualifizierte und geschulte Pflegekraft, die in der Regel von Vermittlungsagenturen an Familien oder Einzelpersonen vermittelt wird, die eine 24-Stunden-Betreuung und Pflege benötigen. Diese Art der Pflegekraft wird oft als Alternative zur stationären Pflege in Betracht gezogen und bietet zahlreiche Vorteile, wie zum Beispiel eine individuelle Betreuung und flexiblere Pflegezeiten. Eine Pflegekraft aus Polen verfügt in der Regel über eine gute Ausbildung im Bereich der Pflege und Sprachkenntnisse, die eine bessere Kommunikation zwischen Pflegekraft und Patienten ermöglichen. Darüber hinaus sind die Kosten für eine Pflegekraft aus Polen im Vergleich zur stationären Pflege oft günstiger. Wenn Sie also eine alternative Pflegemöglichkeit suchen, könnte eine Pflegekraft aus Polen die richtige Wahl für Sie sein.
Kurz zusammengefasst:
Definition und Aufgaben einer Pflegekraft aus Polen
Unterschiede zwischen einer Pflegekraft aus Polen und einer stationären Pflege
Diese angehobene Pflegehilfsmittelpauschale läuft zum 31.12. 2021 aus und es ist keine Verlängerung geplant. Dabei war im Jahr 2021 eine Zeit lang geplant die Pflegehilfsmittelpauschale dauerhaft zu erhöhen und dies gesetzlich zu verankern. Im Sozialgesetzbuch XI § 40 Absatz 2 ist aktuell noch der Pauschalbetrag von 40€ (brutto) aufgeführt. Die temporäre Erhöhung der Pauschale hat das Bundesgesundheitsministerium mittels der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) sichergestellt.
Im Jahr 2022 soll die Erhöhung der Pauschale nicht weiter verlängert werden.
Ab dem 01. Januar. 2022 müssen sich nicht nur die Pflegebegleiter auf eine geringere Förderung zum Erwerb von Pflegehilfsmitteln einstellen, sondern auch die Apotheker. Für Apotheker, hat eine Senkung der Pauschale wirtschaftliche Einbußen zur Folge. Der Preis für Masken, Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe ist zwar mittlerweile wieder niedriger als zu Beginn der Pandemie. Der monatliche Bedarf dieser Produkte ist allerdings weiterhin wesentlich höher als vor der Pandemie. Mit 60 € kann man aktuell 1 Liter Flächendesinfektionsmittel, 1 Liter Handdesinfektionsmittel, 100 Latex Einweghandschuhe, 5 x FFP 2 Masken, 30 x Mundschutz und 30 x Bettschutzeinlagen kaufen. Dies entspricht in etwa dem Bedarf einer pflegebedürftigen Person im Monat. Man kann diesen Bedarf natürlich nicht pauschalisieren. Ein Pflegebedürftiger, welcher nicht inkontinent ist, braucht zum Beispiel auch keine Bettschutzeinlagen. Bei einer Pflegehilfsmittelpauschale von 40 € könnte man somit in bestimmten Fällen den Bedarf einer pflegebedürftigen Person nicht mehr decken.
Viele Pflegebegleiter und Apotheker stellen sich aktuell die Frage: Warum werden andere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung verlängert, aber nicht die Pflegehilfsmittel pauschale? Die Pflegehilfsmittel sind immer noch wesentlich teurer als vor der Pandemie. Dabei sollten gerade Pflegebedürftige besonders geschützt werden, da diese meist durch das Virus besonders gefährdet sind. Dieser Schutz ist nur mit den entsprechenden Pflegehilfsmitteln wie FFP2-Masken, Desinfektionsmittel und Einweghandschuhen möglich. Die ausreichende Versorgung dieser Produkte kann bei einer Pauschale von 40 € nicht gewährleistet werden. Es bedarf der Zielstellung, dass Pflegende nicht sparsam mit Produkten wie beispielsweise Desinfektionsmittel umgehen müssen.
Berend Groeneveld, der Patientenbeauftragte des Deutschen Apothekerverbands, äußerte sich in einem Beitrag im ABDA-Newsroom kritisch gegenüber der geringeren Pflegehilfsmittelpauschale. Er ist der Meinung, dass eine vollständige Versorgung von Pflegehilfsmitteln mit 40€ kaum möglich ist.
Andere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung, welche bis März 2022 verlängert werden.
Die Anhebung des monatlichen Höchstbetrags für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel läuft nach derzeitigem Stand am 31. Dezember 2021 aus.