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Grundpflege 2026: Was dazugehört und wer sie übernehmen darf

LesezeitVon der Redaktion · fachlich geprüft von Arun Ananth
Kurz gesagt

Grundpflege bezeichnet die regelmäßig wiederkehrende Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie darf von Angehörigen, von einer Betreuungskraft im Haushalt und von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden — anders als die ärztlich verordnete Behandlungspflege, die examiniertem Pflegepersonal vorbehalten bleibt. Finanziert wird sie ab Pflegegrad 2 über Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine Kombination beider Leistungen.

Wenn ein Elternteil sich nicht mehr allein waschen, ankleiden oder aus dem Bett aufstehen kann, steht für Angehörige schnell eine sehr praktische Frage im Raum: Wer übernimmt diese täglichen Handgriffe — und wer darf das überhaupt? Dieser Beitrag ordnet den Begriff Grundpflege ein, zeigt die Grenze zur medizinischen Behandlungspflege, benennt die Finanzierungswege nach dem Rechtsstand 2026 und erklärt, welchen Teil davon eine Betreuungskraft in der häuslichen Betreuung übernehmen kann.

Was ist Grundpflege?

Als Grundpflege werden die regelmäßig wiederkehrenden, körperbezogenen Verrichtungen des täglichen Lebens bezeichnet, bei denen ein pflegebedürftiger Mensch Unterstützung benötigt. Sie umfasst drei Bereiche: die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität. Prophylaktische Maßnahmen — etwa das regelmäßige Umlagern zur Vorbeugung von Druckgeschwüren oder das Anregen zur Bewegung — werden in der Praxis ebenfalls dazugezählt.

Gut zu wissen

Im Recht der Pflegeversicherung ist Grundpflege seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr der Maßstab der Einstufung. Der Pflegegrad wird seither über sechs Module der Selbstständigkeit nach § 14 SGB XI ermittelt; das Gesetz spricht von körperbezogenen Pflegemaßnahmen. Im Recht der Krankenversicherung ist der Begriff dagegen weiterhin ausdrücklich enthalten — etwa in § 37 Absatz 1a SGB V. Im Alltag von Familien, Pflegediensten und Pflegekassen wird er unverändert verwendet.

Körperpflege

Waschen, Duschen und Baden, Zahn- und Mundpflege, Rasieren, Haar- und Nagelpflege, Unterstützung beim Toilettengang sowie der Wechsel von Inkontinenzmaterial. Hinzu kommt die Hautbeobachtung — sie ist häufig der erste Punkt, an dem eine beginnende Druckstelle auffällt.

Ernährung

Das mundgerechte Zubereiten der Mahlzeiten, das Anreichen von Speisen und Getränken sowie die Unterstützung beim Essen und Trinken. Dazu gehört auch, auf eine ausreichende Trinkmenge zu achten — bei älteren Menschen eine der häufigsten stillen Gefahrenquellen.

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie die Begleitung beim Verlassen der Wohnung, etwa zu Arztterminen.

Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft — die Abgrenzung

Drei Leistungsarten werden im Alltag oft vermischt, obwohl sie rechtlich unterschiedlich geregelt und unterschiedlich finanziert sind. Die folgende Übersicht ordnet sie ein.

Leistungsart Typische Aufgaben Wer erbringt sie Kostenträger
Grundpflege Körperpflege, Ernährung, Mobilität Angehörige, Betreuungskraft, ambulanter Pflegedienst Pflegekasse (SGB XI) ab Pflegegrad 2
Behandlungspflege Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe, Katheter- und Stomaversorgung, Kompressionsverbände ausschließlich examiniertes Pflegepersonal des ambulanten Pflegedienstes Krankenkasse (§ 37 Abs. 2 SGB V) auf ärztliche Verordnung
Hauswirtschaftliche Versorgung Kochen, Einkaufen, Wäsche, Reinigung des Wohnumfelds Angehörige, Betreuungskraft, Pflegedienst, Alltagshilfen Entlastungsbetrag, Pflegesachleistung, Eigenmittel
Bitte beachten

Die Behandlungspflege ist keine Frage der Erfahrung, sondern der Qualifikation und der ärztlichen Verordnung. Auch eine langjährig tätige, sehr erfahrene Betreuungskraft darf keine Injektionen setzen, keine Wunden versorgen und keine Medikamente eigenverantwortlich stellen. Wer diese Grenze übergeht, riskiert den Versicherungsschutz und im Schadensfall die persönliche Haftung. Der saubere Weg ist die Kombination: häusliche Betreuung für den Alltag, ambulanter Pflegedienst für die verordneten medizinischen Leistungen.

Wer darf die Grundpflege übernehmen?

Für die Grundpflege gibt es — anders als für die Behandlungspflege — keinen gesetzlichen Qualifikationsvorbehalt. Sie kann erbracht werden von:

  • Angehörigen. Sie leisten den größten Teil der Pflege in Deutschland. Wer regelmäßig pflegt, sollte einen Blick auf Pflegegeld und Kombinationsleistung werfen und den Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI nutzen.
  • Einer Betreuungskraft im Haushalt. Sie lebt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie in der Hauswirtschaft.
  • Einem ambulanten Pflegedienst. Er rechnet die Grundpflege als Pflegesachleistung über festgelegte Leistungskomplexe mit der Pflegekasse ab. Mehr dazu im Beitrag zur ambulanten und häuslichen Pflege.

Grundpflege in der häuslichen Betreuung: Was eine Betreuungskraft leistet

In der häuslichen Betreuung — im allgemeinen Sprachgebrauch meist „24-Stunden-Pflege“ genannt — übernimmt eine Betreuungskraft die grundpflegerischen Aufgaben als Teil des Alltags: das Aufstehen am Morgen, die Körperpflege, das gemeinsame Frühstück, die Begleitung zum Spaziergang, das Zubettgehen am Abend. Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist dabei ein eingebürgerter Branchenbegriff und beschreibt keine durchgehende Arbeitszeit: Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist im Bedarfsfall ansprechbar, für sie gelten die gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen. Auch vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn zu entlohnen (Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20). Im Privathaushalt gilt der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz — seit dem 1. Januar 2026 sind das 13,90 € je Stunde, ab dem 1. Januar 2027 dann 14,60 €. Der höhere Pflegemindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz betrifft ausschließlich Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.

Praxistipp

  • Halten Sie vor Betreuungsbeginn schriftlich fest, welche grundpflegerischen Aufgaben täglich anfallen — das erleichtert die passgenaue Auswahl der Betreuungskraft erheblich.
  • Klären Sie früh, ob eine ärztliche Verordnung für Behandlungspflege vorliegt, und binden Sie in diesem Fall einen ambulanten Pflegedienst ein.
  • Prüfen Sie den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich für Handschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel.
  • Achten Sie auf eine rückenschonende Ausstattung — ein Pflegebett oder ein Haltegriff im Bad entlastet beide Seiten und wird über die Wohnraumanpassung bezuschusst.
  • Vereinbaren Sie feste Abläufe für die Nacht, wenn nächtliche Unterstützung absehbar ist; Hinweise dazu im Beitrag zur Nachtbetreuung zu Hause.

Damit die Betreuung über Monate hinweg verlässlich bleibt, arbeitet das Deutsche Pflegehilfswerk mit dem Tandem-Modell: Zwei aufeinander eingespielte Betreuungskräfte wechseln sich turnusmäßig ab, sodass die pflegebedürftige Person dauerhaft vertraute Gesichter erlebt. Welche Rechte und Pflichten für beide Seiten gelten, ist im Ratgeber zu den Rechten und Pflichten in der 24-Stunden-Betreuung zusammengefasst.

Wie wird die Grundpflege 2026 finanziert?

Grundlage ist ein anerkannter Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 stehen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung; sie lassen sich für die Grundpflege einsetzen und untereinander kombinieren.

Leistung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung (monatlich) 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 € — auch bei Pflegegrad 1
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € (§ 42a SGB XI)

Wer die Grundpflege durch Angehörige oder eine Betreuungskraft im Haushalt sicherstellt, erhält das Pflegegeld zur freien Verwendung. Wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden, lässt sich die Kombinationsleistung nutzen: Der nicht ausgeschöpfte Anteil der Sachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kommt in jedem Fall hinzu.

Besteht noch kein Pflegegrad 2, kann die Krankenkasse vorübergehend einspringen: Nach § 37 Absatz 1a SGB V übernimmt sie bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung — in der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall, in begründeten Ausnahmefällen länger. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

Was kostet die Grundpflege durch eine Betreuungskraft?

Eine häusliche Betreuung im Tandem-Modell beginnt beim Deutschen Pflegehilfswerk bei ca. 2.490 € im Monat inklusive Nebenkosten. Marktüblich liegt die Spanne bei etwa 2.490 bis 3.500 € monatlich; maßgeblich sind vor allem die Deutschkenntnisse und die Erfahrung der Betreuungskraft sowie der Umfang der benötigten Unterstützung. Leistungen der Pflegeversicherung mindern diesen Betrag spürbar. Eine detaillierte Aufschlüsselung samt Rechner finden Sie auf der Seite Kosten der 24-Stunden-Betreuung; einen Überblick über den gesamten Leistungsumfang gibt die Seite Leistungen. Wie Ablauf und Voraussetzungen im Einzelnen aussehen, beschreibt der Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege zu Hause.

Häufige Fragen zur Grundpflege

Was gehört alles zur Grundpflege?

Zur Grundpflege zählen die regelmäßig wiederkehrenden körperbezogenen Verrichtungen in drei Bereichen: Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahn- und Mundpflege, Rasieren, Kämmen, Hilfe beim Toilettengang und beim Wechsel von Inkontinenzmaterial), Ernährung (mundgerechtes Zubereiten, Anreichen von Speisen und Getränken, Unterstützung beim Essen) sowie Mobilität (Aufstehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Begleitung beim Verlassen der Wohnung).

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Die Grundpflege unterstützt bei alltäglichen körperbezogenen Verrichtungen und erfordert keine medizinische Ausbildung. Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen wie Injektionen, Wundversorgung, Katheterpflege, das Stellen und Verabreichen von Medikamenten oder das Anlegen von Kompressionsverbänden. Sie wird nach § 37 Absatz 2 SGB V von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet.

Darf eine Betreuungskraft die Grundpflege übernehmen?

Ja. Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität gehört zu den anerkannten Aufgaben einer Betreuungskraft im Privathaushalt und setzt keine Ausbildung als examinierte Pflegefachkraft voraus. Die medizinische Behandlungspflege gehört dagegen nicht dazu; dafür wird ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen. Beides lässt sich gut kombinieren.

Wer bezahlt die Grundpflege?

Bei anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 finanziert die Pflegeversicherung sie über Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine Kombination aus beidem. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht zusätzlich zur Verfügung und kann für Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. Ohne Pflegegrad 2 kann bei schwerer Krankheit vorübergehend die Krankenkasse einspringen (§ 37 Absatz 1a SGB V).

Was bedeutet „kleine“ und „große“ Grundpflege?

Die Begriffe stammen aus der Abrechnungspraxis ambulanter Pflegedienste und sind gesetzlich nicht definiert. Als kleine Grundpflege gilt üblicherweise eine Teilwaschung mit Unterstützung beim Ankleiden, als große Grundpflege eine Ganzkörperwäsche oder ein Duschbad mit umfassender Hilfe. Welche Leistungskomplexe zu welchem Preis abgerechnet werden, regeln die Vergütungsvereinbarungen der Bundesländer.

Wird der Begriff Grundpflege im Gesetz noch verwendet?

Im Recht der Pflegeversicherung (SGB XI) nicht mehr als Grundlage der Einstufung: Seit dem 1. Januar 2017 wird der Pflegegrad über sechs Module der Selbstständigkeit ermittelt, das Gesetz spricht von körperbezogenen Pflegemaßnahmen. Im Recht der Krankenversicherung ist der Begriff dagegen weiterhin ausdrücklich enthalten, etwa in § 37 Absatz 1a SGB V. Im Alltag von Familien und Pflegediensten ist er nach wie vor gebräuchlich.

Wie viel Zeit nimmt die Grundpflege täglich in Anspruch?

Das hängt vom Umfang der Einschränkungen ab. Feste gesetzliche Minutenwerte gibt es seit der Umstellung auf die Pflegegrade nicht mehr — die früheren Zeitkorridore sind mit dem alten Begutachtungsverfahren entfallen. Maßgeblich ist heute, wie selbstständig die pflegebedürftige Person die einzelnen Verrichtungen bewältigt.

Übernimmt die Betreuungskraft auch die Hauswirtschaft?

Ja, hauswirtschaftliche Aufgaben wie Kochen, Einkaufen, Wäsche und das Sauberhalten des unmittelbaren Wohnumfelds gehören regelmäßig zum vereinbarten Leistungsumfang. Sie sind rechtlich von der Grundpflege zu unterscheiden, werden im häuslichen Alltag aber von derselben Person erbracht.

Fazit

Grundpflege ist der Teil der Versorgung, der den Tag strukturiert: aufstehen, waschen, essen, sich bewegen. Sie erfordert keine medizinische Ausbildung, wohl aber Verlässlichkeit, Geduld und Nähe — und lässt sich deshalb gut im eigenen Zuhause organisieren. Entscheidend ist die saubere Trennung zur ärztlich verordneten Behandlungspflege, die in die Hände eines ambulanten Pflegedienstes gehört. Wer beides sinnvoll verbindet, ermöglicht ein Leben in der vertrauten Umgebung, ohne an rechtliche oder fachliche Grenzen zu stoßen.

„Grundpflege braucht keine Approbation, sondern Verlässlichkeit — die medizinische Behandlungspflege dagegen gehört immer in fachlich geprüfte Hände.“

Rechtsstand: August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung.

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Beitrag erstellt von der Redaktion des Deutschen PflegehilfswerksFachlich geprüft von Arun Ananth, Gründer des Deutschen Pflegehilfswerks, als Branchenexperte zitiert u. a. im Handelsblatt, bei Focus online und t-online.
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