Unsere Preise sind sehr individuell und an ihre Anforderungen sowie ihren Wünschen angepasst. Natürlich steht es für
uns an erster Stelle ihre Vorstellungen hinsichtlich der Dienstleistung wie auch ihrem Budget zu erfüllen. Sprechen Sie
am besten noch heute mit einem unserer Fachberater – dieser wird ihre Fragen dahingehend konkret beantworten.
Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben alle Betroffenen ab dem zweiten Pflegegrad. Anträge können für 6 oder 8 Wochen pro Kalenderjahr gestellt werden. Während dieser Zeit die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Es ist auch möglich, die beiden Dienste zu kombinieren.