Pflegegeld: Das sollten Sie vorab definitiv wissen
Wenn Sie sich mit dem Thema „häusliche Pflege“ beschäftigen, dann sind Sie sicherlich schon über den Begriff „Pflegegeld“ gestolpert. Denn wer in der häuslichen Umgebung betreut und gepflegt wird, der hat Anspruch auf Pflegegeld. Zumindest sofern ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 vorliegt. Ist dies der Fall, erhalten pflegebedürftige Personen monatlich zwischen 316 und 901 Euro. Die Höhe der Zahlung hängt von der Höhe des Pflegegrades ab. Das Pflegegeld ist eine Leistung, welche nicht an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Das bedeutet, dass der pflegebedürftige Mensch und die pflegenden Angehörigen selbst entscheiden können, wofür das Geld verwendet werden soll. In den meisten Fällen allerdings wird das Pflegegeld genutzt, um den pflegenden Angehörigen für seine Arbeit zu entlohnen.
Tritt eine Pflegebedürftigkeit auf, dann sollte so schnell wie möglich ein Antrag auf einen Pflegegrad erfolgen. Denn wird kein Antrag gestellt, dann entgehen dem pflegebedürftigen Menschen und Ihnen als pflegenden Angehörigen, je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit, mehrere tausend Euro monatlich an Leistungen.
Körperpflege
An- und Auskleiden
Toilettengänge
Nahrungsaufnahme
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Was ist eigentlich Pflegegeld?
Bei dem Pflegegeld, welches von der Pflegeversicherung gezahlt wird, handelt es sich um eine steuerfreie Geldleistung, die zur Finanzierung der Pflege im häuslichen Umfeld dient. Anspruch auf Pflegegeld besteht dann, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die betreffende Person zu Hause gepflegt wird.
Selbst wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger noch keinen Pflegegrad hat, ist es durchaus möglich, Pflegegeld oder Pflegehilfsmittel zu beantragen. Innerhalb von wenigen Wochen wird der pflegebedürftige Mensch dann vom medizinischen Dienst der Krankenkassen eingestuft.
Wenn Sie Fragen dazu haben, dann können Sie sich sehr gerne an uns wenden.
01. Pflegegeld
02. Pflegegrad
03. Verhinderungspflegegeld
04. Pflegehilfsmittel
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Pflegegrade und Geld: Wie viel Pflegegeld bekommen Sie?
Geht es um die Hohe des Pflegegeldes, dann ist hier der Pflegegrad abhängig. Denn je höher der Pflegegrad, umso höher auch das monatliche Pflegegeld das von der Pflegekasse gezahlt wird. In der Regel überweisen die Pflegekassen zu Beginn des Monats auf das Konto des pflegebedürftigen Menschen. Auf persönlichem Wunsch hin überweisen die Kassen auch direkt an den pflegenden Angehörigen. Doch wie viel Pflegegeld erhalten Sie pro Monat? Unsere kleine Übersicht gibt Aufschluss darüber.
Pflegegrad 2 -> 316 Euro Pflegegeld im Monat
Pflegegrad 3 -> 545 Euro Pflegegeld im Monat
Pflegegrad 4 -> 728 Euro Pflegegeld im Monat
Pflegegrad 4 -> 901 Euro Pflegegeld im Monat
Haben Sie weitere Fragen zum Pflegegeld beantragen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wie sieht es mit der Verwendung aus?
Wie weiter oben schon angedeutet, ist diese Geldleistung der Pflegekassen nicht zweckgebunden. Die pflegebedürftige Person und/oder der pflegende Angehörige können selbst entscheiden, zu welchem Zweck das Pflegegeld verwendet wird. Allerdings sollte durchaus beachtet werden, dass mit dieser Geldleistung die häusliche Pflege sichergestellt wirP.
In diesem Rahmen ist selbstverständlich auch möglich, eine professionelle Pflege im häuslichen Umfeld zu finanzieren. Nachfolgend möchten wir Ihnen drei Beispiele für die Verwendung aufzeigen:
Betreuung auf Stundenbasis
Als pflegender Angehöriger wünschen Sie sich vielleicht für wenige Stunden in der Woche oder im Monat eine Betreuung, sodass Sie ganz unbesorgt diverse Dinge erledigen können. In diesem Fall ist eine Seniorenbetreuung auf Stundenbasis eine attraktive Lösung. Die Preise liegen hier bei etwa 25 bis 35 Euro in der Stunde.
Rund-um-die-Uhr Betreuung
Mithilfe der von der Pflegekasse gezahlten Unterstützung kann natürlich auch eine Pflegekraft finanziert werden. Bei der 24-Stunden-Pflege zieht eine Pflegekraft bei der pflegebedürftigen Person ein und übernimmt den Haushalt, die Grundpflege sowie die Freizeitbegleitung. Die Kosten hierfür betragen zwischen 2 000 und 3 000 Euro im Monat.
Pflegende Angehörige
Dies ist wohl der klassische Fall, wofür das Pflegegeld verwendet wird, nämlich als Entschädigung für pflegende Angehörige. Dient die Leistung hierzu, dann kann diese auch direkt auf das Konto der Person überwiesen werden, die den Hauptteil der Pflege leistet.
Die Geldleistung kann gekürzt werden
Kommt es dazu, dass die häusliche Pflege über einen längeren Zeitraum unterbrochen wird, dann kann es durchaus sein, dass die Zahlung gekürzt wird. Dies kann zum Beispiel dann vorkommen, wenn sich die Pflegebedürftigkeit für kurze Zeit erhöht und eine stationäre Versorgung notwendig ist.
Kurzzeitpflege
Können Sie als Pflegeperson aufgrund einer Verhinderung die Pflege nicht übernehmen, dann wird der pflegebedürftige Mensch für diesen Zeitraum stationär in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen. In diesem Fall wird die Leistung für maximal acht Wochen zu 50 % weitergezahlt. Dauert die Verhinderung dann immer noch an, wird die Leistung bis zur Wiederaufnahme gestrichen.
Aufenthalt im Krankenhaus
Wird der pflegebedürftige Mensch nach einer Operation oder einen Unfall vollstationär in einer Klinik aufgenommen, dann wird das Pflegegeld von der Kasse für die ersten vier Wochen regulär weitergezahlt. Im Anschluss daran wird die Zahlung pausiert und zwar so lange, bis der pflegebedürftige Mensch wieder zu Hause ist. Diese Regelung greift übrigens auch bei Reha-Aufenthalten.
Verpasste Beratungstermine
Eine Pflegeberatung ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Bei den Pflegegraden 2 und 3 findet diese alle sechs Monate statt. Bei den Pflegegraden 4 und 5 findet alle drei Monate ein Termin statt. Werden diese Termine zum wiederholten Mal nicht eingehalten, also versäumt, dann kann die Zahlung des Pflegegeldes entweder gekürzt oder komplett gestrichen werden.
Verhinderungspflege
Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege findet die Verhinderungspflege im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt und wird von Privatpersonen und / oder Pflegekräften absolviert. In diesem Fall wird das Pflegegeld maximal bis zu sechs Wochen zu 50 % weitergezahlt.