Das Pflegesystem in Deutschland hat sich geändert, und die Pflegestufen wurden durch Pflegegrade ersetzt. Diese Änderung erfolgte am 1. Januar 2017. Das alte Pflegesystem unterschied zwischen drei Pflegestufen, die sich an der Art und dem Ausmaß der Hilfebedürftigkeit orientierten. Das neue Pflegesystem hingegen unterscheidet zwischen fünf Pflegegraden, die ebenfalls an der Art und dem Ausmaß der Hilfebedürftigkeit ausgerichtet sind.
Ein weiterer Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe besteht darin, dass die Pflegegrade neben der körperlichen auch die kognitive und psychische Beeinträchtigung berücksichtigen, während die Pflegestufen ausschließlich auf körperliche Beeinträchtigungen abzielten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pflegestufen das alte Pflegesystem in Deutschland darstellen, während die Pflegegrade das neue Pflegesystem repräsentieren. Die Pflegegrade umfassen eine breitere Palette an Hilfebedürftigkeit und berücksichtigen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen, während die Pflegestufen ausschließlich körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigten.
Mit einer Pflegestufe 5 bescheinigen die Pflegekassen ihren Versicherten „die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit bei besonderem Pflegebedarf“ und bewilligen damit die breitesten Leistungen der Pflegekassen.
Um diese Pflegestufe in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte oder sein Angehöriger zunächst einen Antrag auf Pflegestufe bei seiner Pflegekasse stellen. Anschließend werden sie von einem Facharzt des sogenannten medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) auf ihre Selbständigkeit überprüft. Das Ranking basiert auf einem Punktesystem. Je abhängiger ein Bewerber ist, desto mehr Punkte sammelt er und desto höher ist die Unterstützung, die er erhält. Voraussetzung für diese Pflegestufe ist eine sichere Punktzahl von 90 bis 100.
Der Pflegegrad 5 berechtigt zu einer hohen Geldleistung durch die Pflegeversicherung, die für die finanzielle Absicherung der Pflegekosten aufkommt. Diese Geldleistung, auch Pflegegeld genannt, ist abhängig von der Pflegestufe, die von 0 bis 5 reicht und den Pflegebedarf widerspiegelt. Die Pflegestufe 3 entspricht dem Pflegegrad 5 und berechtigt zu einer hohen Geldleistung.
Voraussetzung für die Pflegestufe 5 ist „die schwerste Beeinträchtigung der Autonomie mit besonderem Pflegebedarf“. Im Rahmen des aktuellen Bewertungsverfahrens (auch als “NBA” bekannt) müssen die Gutachter zwischen 90 und 100 Punkte ermitteln, damit ein Antragsteller Pflegestufe 5 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse erhält.
-Nach Anwendung eines speziellen Gewichtungsverfahrens wird die Gesamtpunktzahl für die Zuteilung von Versorgungspunkten herangezogen.
Antrag auf die höchste Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden, unterstützt von einem Arzt und einer Pflegefachkraft. Alle relevanten Informationen und Unterlagen, wie z. B. das Pflegegutachten und der Nachweis über die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, sind beizufügen.
Der Pflegegrad kann auch rückwirkend beantragt werden, wenn die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Entstehens der Pflegebedürftigkeit erfüllt waren.
Die Pflegereform 2017 erschwert Menschen mit körperlichen Behinderungen den Zugang zur Pflegestufe 5. Dies ist ein besonderes Problem für Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen. Den folgenden Patientengruppen jedoch wird der höchste Pflegegrad meistens bewilligt.
Bei anerkanntem Pflegebedarf sind Pflegebedürftige stark auf fremde Hilfe angewiesen. Damit können sie ein Pflegegeld der Pflegestufe 5 von der Pflegekasse erhalten. Bei Erfüllung der Pflegestufe 5 hat der Versicherte Anspruch auf folgende Sach- und Geldleistungen der Pflegekasse:
2.095 Euro pro Monat Pflegesachleistung
901 Euro pro Monat Pflegegeld
1.995 Euro pro Monat Tages- und Nachtpflege
1.774 Euro pro Jahr Kurzzeitpflege
2.005 Euro pro Monat Vollstationäre Pflege
1.612 Euro pro Jahr Verhinderungspflege
125 Euro pro Monat Leistungen zur Betreuung und Entlastung
2.005 Euro pro Monat Vollstationäre Pflege
40 Euro pro Monat Hilfsmittel zur Pflege
125 Euro pro Monat Betreuungs- und Entlastungsleistungen
4.000 Euro pro
Gesamtmaßnahme Wohnraumanpassung
25,50 Euro pro Monat Hausnotruf
214 Euro pro Monat Wohngruppenzuschuss
4.000 Euro pro
Gesamtmaßnahme Wohnraumanpassung
Wenn ein Pflege- und hilfsbedürftiger Kurzzeitpflege benötigt, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, steht ihm ein Zuschuss von maximal 1.774 Euro für bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege im laufenden Jahr einen Zuschuss von bis zu 3.386 Euro bei der Pflegekasse zu beantragen. Voraussetzung ist, dass im gleichen Zeitraum keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde.
. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sollten diesen Umstand bei ihren Planungen berücksichtigen. Während der jährlich möglichen achtwöchigen Kurzzeitpflege gewähren die Pflegekassen pflegebedürftigen zusätzlich auch die Hälfte ihres Pflegegeldes, 901 Euro im Monat, also monatlich 450,50 Euro.
Pflegebedürftige können bei Bedarf Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte nutzen, wenn ihre pflegenden Angehörigen einmal selbst krank sind oder Urlaub brauchen. Versicherte, die den höchsten anerkannten Pflegegrad haben, können von ihrer Pflegekasse eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1.612 Euro für einen Zeitraum von höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beantragen. Diese Leistung wird für spezifische Pflegebedürfnisse gewährt.
Falls Versicherte im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben, stehen ihnen bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr für maximal 2.418 Euro zu. Sie erhalten die Hälfte ihres Pflegegeldes von 450,50 Euro pro Monat.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der für die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden kann. Diese Leistungen können beispielsweise durch die Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erfolgen, oder durch die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige, die dazu beitragen soll, die körperliche und geistige Aktivität zu fördern.
Da die Wohnkosten weiter steigen und die Zinssätze niedrig bleiben, wird der Umbau von Häusern und Wohnungen von vielen Familien als lohnende Investition angesehen. Dies hat zu einer erhöhten Nachfrage nach finanzieller Unterstützung für solche Projekte geführt, da potenzielle Hausbesitzer nach Möglichkeiten zur Finanzierung von baulichen Reparaturen, Modernisierungen oder Erweiterungen ihrer Häuser suchen. Dank der zahlreichen Möglichkeiten, die online oder über Ihre Hausbank zur Verfügung stehen, ist es heute einfacher als je zuvor, die für Renovierungen erforderlichen Mittel zu erhalten. Von langfristigen Darlehen und Zuschüssen bis hin zu speziellen Programmen für Menschen mit Behinderungen oder geringem Einkommen wird es für die Menschen immer einfacher, die notwendigen Mittel für größere Renovierungsprojekte zu erhalten, ohne ihre Finanzen übermäßig zu belasten.
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung für bestimmte Hilfsmittel und Dienstleistungen. Dazu gehören monatliche Zuschüsse für den Verbrauch von Artikeln wie Einweghandschuhen, Desinfektionsmitteln und Bettschutzeinlagen, technische Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme und medizinische Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der GKV aufgelistet sind.
Wenn Sie schon einmal einen Deutschkurs besucht haben, ist Ihnen vielleicht der Begriff “Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil” (kurz: EEE) begegnet. Aber was bedeutet dieses seltsam klingende Wort eigentlich?
Vereinfacht gesagt, ist der EEE eine einheitliche Gebühr, die einige deutsche Hochschulen von ihren Studierenden erheben. Mit dieser Gebühr werden verschiedene Ausgaben wie die allgemeine Verwaltung, der Studierendenservice und die Instandhaltung des Campus finanziert. Sie wird normalerweise zu Beginn eines jeden Semesters gezahlt. Da haben Sie es! Wenn Sie das nächste Mal die EEE auf Ihrer Hochschulrechnung sehen, wissen Sie genau, worum es sich dabei handelt und warum sie erhoben wird.