Zu Beginn des Textes wird auf die grundsätzliche Handhabung der Kosten und Leistungen eingegangen. Pflegekassen sind für die Übernahme aller pflegerisch notwendigen Maßnahmen, die Krankenkasse für die Behandlungspflege bei einer gegebenen medizinischen Indikationsstellung zuständig.
Im sozialen System existieren mehrere Kostenträger, die in den Sozialgesetzbüchern eindeutig festgelegt sind:
Die Leistungsbereitstellung der Versicherer ist vielfältig und nicht immer leicht zu überschauen. Daher gibt Ihnen die nachfolgende Zusammenstellung einen Überblick.
Pflegebedürftige mit häuslicher Pflege, können mehrere Leistungsarten in Anspruch nehmen:
In der ambulanten oder teil-, stellvertretend stationären Pflege geht es um weitere Leistungsübernahmen für:
Daran können Sie sich zunächst grob orientieren, bevor Sie im weiteren Text fortfahren.
Trifft die Pflegestufe 2 zu, dann sollten Sie die entsprechenden Leistungen und Unterstützungen beantragen. Sie erfahren dadurch eine finanzielle Entlastung und genießen somit eine soziale Absicherung.
Nachdem die Begutachtung durch den MDK das Resultat des Pflegegrades 2 erbracht hat, erfüllen Sie die notwendigen Kriterien für eine Zusage der Leistungen. Personen dieses Pflegegrades unterliegen einer Schwerpflegebedürftigkeit.
Pflegebedürftige können sich für die häusliche, die ambulante, die teilstationäre oder die vollstationäre Pflege entscheiden. Die Pflege- und Krankenkassenleistungen variieren dementsprechend.
Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 sind im Sozialgesetzbuch XI § 15 aufgeführt. Um Pflegegrad 2 Leistungen zu erhalten, ist zunächst eine Antragstellung bei der Pflegekasse grundlegend. Der formlos gestaltete Antrag wird direkt bei der zuständigen Krankenkasse abgegeben. Diese leitet das Schriftstück an die Pflegekasse weiter. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, denn die Leistungsbereitstellung beginnt mit dem Datum der Antragstellung. Auch rückwirkend.
Eine Pflege in Ihrem eigenen Heim wird als häusliche Pflege bezeichnet, wenn diese über 24 Stunden hinweg reicht. Von ambulanter Pflege wird gesprochen, wenn Sie nur zeitweilig gepflegt werden.
Bedeutsam sind bei der häuslichen und der ambulanten Pflege konkrete Leistungsarten, die Sie aus der Übersichtsliste entnehmen können
Beim Pflegegeld Pflegegrad 2 handelt es sich um eine Basisversorgung. Dieser Betrag kann beim zu Pflegenden verbleiben oder an die Pflegenden (in der Regel sind es Angehörige beziehungsweise nicht pflegerisch ausgebildete Personen) weitergeleitet werden.
Etwas verständlicher dargestellt:
Üblicherweise wird das Pflegegrad 2 Pflegegeld als Entlohnung für eine private oder eine professionelle Pflegekraft oder für eine Betreuungskraft verbraucht werden. Pflegegeld können Sie alternativ für die unbürokratische Anschaffung von Verbrauchs- oder Hilfsmittel ausgeben.
Ambulant oder häusliche gepflegte Personen unterliegen der Auflage, regelmäßige Beratungen und Kontrollen durch Fachkräfte zuzulassen. Diese Verpflichtung geht aus dem Sozialgesetzbuch XI § 37 Absatz 3 hervor.
Pflegesachleistungen sind an die Erbringung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst gebunden. Zu Pflegesachleistungen gehören pflegerische Handlungen wie:
Dafür erhalten Sie von der Pflegekasse 724 Euro in der Pflegestufe 2 monatlich. Das Pflegegeld Pflegegrad 2 wird praktisch für Pflegesachleistungen verrechnet. Diese werden durch einen professionellen Pflegedienst ausgeübt. Die 724 Euro sind bei der ambulanten Pflege sozusagen zweckgebunden.
Von der Pflegekasse gewährte Pflegesachleistungen im Grad 2 dürfen Sie teilen, wenn Sie eine Kombinationsleistung beantragt haben (siehe bitte Pflegegeld). Beziehen Sie Sachleistungen und schöpfen diese nicht komplett aus, trifft die Regelung der Kombinationsleistung auf Sie zu. Nicht verbrauchte Sachleistungen dann als Geld an Sie überwiesen.
Die Tagespflege und die Nachtpflege gehören zur teilstationären Pflege. Das sagt das Sozialgesetzbuch XI § 41. Bei einer Pflegestufe 2 umfassen die finanziellen Zuschüsse 689 Euro monatlich.
In den Kosten für eine Nacht- und Tagespflege sind die Versorgung durch Pflegepersonal (beispielsweise Grundpflege) sowie Fahrtkosten enthalten. Diese trägt Ihre Pflegekasse. Auf Sie kommen Eigenkosten für:
zu.
Finanzielle Zuwendungen für die Nacht- und Tagespflege werden natürlich zusätzlich zu einem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt.
Wissenswert: Die sogenannten Investitionskosten werden für Modernisierungsmaßnahmen oder Gebäudeinstandhaltungen von den Pflegeheimbetreibern angesetzt.
Wie bei der Tagespflege und der Nachtpflege, so werden Zuschüsse für die Kurzzeitpflege zusätzlich zu monatlichen Sachleistungen oder dem Pflegegeld Pflegegrad 2 garantiert. Die maximale Zuwendung beläuft sich auf jährlich 1.774 Euro über einen Zeitraum von höchstens vier Wochen.
Hinter dieser Pflegeform verbirgt sich ein als Ersatzpflege bezeichneter Zeitraum. Er ist vorteilhaft, wenn:
Im Gegensatz zur Bemessung anderer Pflegeleistungen nach dem Grad der Pflege wird bei der kurzzeitigen Pflege pro Kalenderjahr ein pauschaler Geldbetrag bewilligt.
Eine Besonderheit der Kurzzeitpflegeleistung liegt in der Kombinierbarkeit mit einer bislang nicht in Anspruch genommenen Verhinderungspflege. Dieser Sachverhalt ist im Sozialgesetzbuch XI Absatz 2 § 24 geregelt. Koppeln Sie Kurzzeitpflege (1.774 Euro) und Verhinderungspflege (1.774 Euro), steht Ihnen ein Gesamtbetrag von 3.386 Euro im Jahr zu.
Der stationäre Aufenthalt in der kurzzeitigen Pflege ist mit einem variablen Eigenanteil verbunden, den Sie selbst erbringen müssten. Untere Grenze sind in der Regel 25 Euro täglich.
Ist es unumgänglich, dass ein Pflegebedürftiger nicht in seinem häuslichen Umfeld bleiben kann, ist eine vollstationäre Pflege erforderlich. Das kann beispielsweise bei einer Demenz der Fall sein. Die Pflegekassen zahlen Betroffenen in der vollstationären Pflege (Seniorenresidenz, Pflegeheim, Seniorenheim) monatlich ein Pflegegrad 2 Geldbetrag von 770 Euro in der Pflegestufe 2. Beachten Sie bitte, dass damit meist nicht die kompletten vollstationären Kosten abgedeckt werden können. Oftmals bleibt ein Eigenanteil von ungefähr 1.600 Euro für die Pflegebedürftigen übrig. Der Eigenanteil setzt sich meist wie folgt zusammen:
Die einzelnen Kosten sind variabel und abhängig von der jeweiligen Einrichtung.
Haben Sie eine Verhinderungspflegevereinbarung getroffen, wird diese mit maximal 1.774 Euro pro Kalenderjahr bezuschusst. Eine Verhinderungspflege kann notwendig sein, wenn Ihre ursprüngliche Pflegeperson erkrankt ist, Urlaub hat oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, Sie zu pflegen. Verhinderungspflege ist nach Sozialgesetzbuch XI § 39 für eine Maximaldauer von sechs Wochen pro Kalenderjahr beanspruchbar. Für diesen Zeitraum erstattet Ihnen die Pflegekasse den angegebenen Geldbetrag.
Im Rahmen einer Verhinderungs- oder Ersatzpflege sind folgende Kosten bei der Pflegekasse abrechenbar:
Während einer zeitlich eingeschränkten Urlaubspflege wird Ihnen das Pflegegeld weiterhin anteilig gezahlt.
Wissenswert: Besteht ein gesetzlicher Anspruch in der Pflegestufe 2 auf eine Kurzzeitpflege, dann sind 860 Euro pro Kalenderbar auf die Urlaubsvertretungspflege umlegbar (50 Prozent von 1.612 Euro). Legen Sie keinen Wert auf einen Kurzzeitpflegeplatz, bleiben Ihnen jährlich 2.418 Euro für Verhinderungspflege frei.
Finanzielle Zuschüsse für Wohngruppen
Viele pflegebedürftige Menschen leben in einer ambulanten Wohngruppe, bei der sie lediglich fachlich betreut werden. Diese Personen haben die Möglichkeit, nach Sozialgesetzbuch XI § 38 a einen sogenannten pauschalen Wohngruppenzuschlag von monatlich 214 Euro beanspruchen.
Zielstellung ist die Sicherstellung der Unterbringung und die Organisation des gemeinschaftlichen Zusammenlebens innerhalb einer Wohngruppe.
In dieser Situation und im Zusammenhang mit einer Förderung können Sie einen Zuschuss für einzelne Personen und für Wohngruppen geltend machen. Die Pflegekasse übernimmt maximal 4.000 Euro für eine Einzelperson und maximal 16.000 Euro für eine Wohngruppe.
Ausschlaggebend für eine Bewilligung ist:
Als weitere Entscheidungsbasis dienen den Pflegekassen komplexe Kriterien und detaillierte Richtlinien. Interessant sind die diesbezüglichen Vorgaben der Pflegekassen für Wohngruppen mit Bewohnern, die an Demenz leiden.
Der Entlastungsbetrag der Pflegestufe 2 bezieht sich auf spezielle Pflegetätigkeiten. Gemeint sind damit Maßnahmen für die Körperpflege sowie das Ankleiden und Auskleiden. Ein Entlastungsbeitrag, dessen Finanzierung über die Pflegesachleistungen erfolgt, dient einer weiteren Unterstützung von Pflegepersonen und Pflegebedürftigen. Eingeschlossen sind beispielsweise Haushaltshilfen und Begleitungen für die Gestaltung des Alltags. Darüber hinaus Angebote von haushaltsnahen Dienstleistern, Pflege- und Alltagsbegleitungen oder abwechslungsreichen Gruppenaktivitäten eingebunden.
Der Umfang des Entlastungsbeitrags liegt bei 125 Euro im Monat zusätzlich zu weiteren Pflegegrad 2 Leistungen.
Um die finanziellen Belastungen einer Tages- und Nachtpflege oder einer kurzzeitige Pflege zu reduzieren, kann der Entlastungsbetrag gleichermaßen für den jeweiligen Eigenanteil (Investitionen, Verpflegung, Unterkunft) ausgegeben werden.
Ein Entlastungsbetrag wird auch dann gewährt, wenn Sie bis dato die normale Kurzzeitpflegedauer in einer Einrichtung ausschöpfen mussten, aber weiterhin in Kurzzeitpflege bleiben.
Wissenswert: In der Praxis ist es keine Ausnahme, dass der Entlastungsbetrag zu niedrig ist, um eine gewisse Lebensqualität beizubehalten. Dann können Sie einen bestimmten Part (maximal 40 Prozent) der Pflegesachleistungen dafür einsetzen (Umwidmung). Sie geben einen für die Pflege nicht notwendigen Teil ab. Für eine Umwidmung bedarf es eines Antrags beim Pflegeversicherer.
An dieser Stelle sollen Sie auf die Bezuschussung eines Hausnotrufes hingewiesen werden. In Abhängigkeit von den vorhandenen Einschränkungen, der persönlichen Verhältnissen und Gefährdungen kann ein eigener Hausnotruf durchaus zweckmäßig sein.
Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 2, die eine Bewilligung der zuständigen Pflegekasse vorweisen, ist der hauseigene Notrufanschluss kostenfrei.
Nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige profitieren von einem Hausnotruf. Insbesondere in Notfällen oder Stürzen ist eine unkomplizierte Kontaktaufnahme über den Notruf eine immense Entlastung für alle Beteiligten.
Im Allgemeinen werden unter Pflegehilfsmitteln spezifische Gegenstände verstanden, die eine häusliche Pflege erleichtern. Das sind in der Regel technische Geräte sowie pflegetypische Sachmittel. Weitere Pflegehilfsmittel sind zum Verbrauch bestimmt.
Für alle grundsätzlichen Pflegehilfsmittel kommt die Krankenkasse auf. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung. Pflegebedürftigen erwachsen somit keine finanziellen Ausgaben für Ausrüstungen wie:
Pflegehilfsmittel diese Art werden überwiegend für Pflegebedürftige bereitgestellt, die einer ambulanten Pflege unterliegen. Unter dieser Voraussetzung ist die Pflegekasse der Kostenträger. Leben Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung, dann werden die Pflegehilfsmittel von den Krankenkassen (meist nach Verordnung durch den behandelnden Arzt) gezahlt.
Etwas anders sieht es bei verbrauchsabhängigen Pflegehilfsmitteln aus, zumal hierbei die Kategorisierung nicht so klar ist. Diese Produkte sind entweder aus hygienischen, aus schutzrelevanten oder aus medizinischen Gründen unerlässlich. Verbrauchsfähige Pflegehilfsmittel oder, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verursachen unter Umständen hohe Kosten.
Typisch für die Pflege sind folgende erstattungsfähige Verbrauchsmittel:
Die Kappungsgrenze für die Kostenübernahme durch die Pflegekassen nach Sozialgesetzbuch XI § 40 liegt monatlich bei maximal 40 Euro. Kaufen Sie diese Waren im Sanitätsfachgeschäft oder in der Apotheke, ist eine Rechnung von maximal 60 Euro erstattungsfähig. Die Rechnung dient als Beleg, den die Pflegekasse zur Abrechnung benötigt. Eine ärztliche Verordnung muss nicht beigebracht werden.
Unklarheiten bestehen immer wieder bezüglich von Inkontinenzmaterialien. Inkontinenzartikel sind Verbrauchshilfsmittel und werden im Rahmen der Grundversorgung somit von den Krankenkassen in Form einer Bezuschussung erstattet. Allerdings gilt trotz ärztlicher Verordnung oder Inkontinenzrezept eine Einschränkung: für Krankenkassenmitglieder, die älter als 18 Jahre sind, ergibt sich eine Eigenleistung in Höhe von 10 Prozent der Kosten. Dieser Betrag darf jedoch monatlich zehn Euro nicht überschreiten. Ausschlaggebend für die Bewilligung ist ein Rezept oder Attest vom Arzt. Pflegebedürftige mit Grad 2 unterstützen die Pflegekassen eine Inkontinenzversorgung mit 40 Euro monatlich als Pflegegeld 2 Leistungen.
Bei Pflegehilfsmitteln können Sie davon ausgehen, dass bei Pflegegrad 2 die Pflegekasse teilweise die Kosten übernimmt.