Wer 2026 in einem Pflegeheim lebt, zahlt im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche (Erhebung des Verbands der Ersatzkassen, Stichtag 1. Juli 2026). Der Betrag setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen und ist in den Pflegegraden 2 bis 5 innerhalb eines Hauses gleich hoch. Mit jedem weiteren Jahr im Heim sinkt der pflegebedingte Anteil, weil der Leistungszuschlag der Pflegekasse von 15 auf bis zu 75 Prozent steigt. Die Betreuung zu Hause beginnt beim Deutschen Pflegehilfswerk bei ca. 2.490 Euro monatlich inklusive Nebenkosten — dabei laufen die eigenen Wohnkosten allerdings weiter.
Was kostet ein Pflegeheim 2026 im Monat?
Ein Heimplatz kostet Pflegebedürftige 2026 im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat an eigenem Anteil — zusätzlich zu den Leistungen, die die Pflegekasse bereits übernimmt. Diesen Wert hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) zum Stichtag 1. Juli 2026 aus den Vergütungsvereinbarungen der zugelassenen Pflegeheime ermittelt. Er gilt für das erste Aufenthaltsjahr und ist ein Durchschnitt über alle Bundesländer; das einzelne Heim kann deutlich darüber oder darunter liegen.
Wichtig für die Einordnung: Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad, jedenfalls in den Pflegegraden 2 bis 5. Ein höherer Pflegegrad führt im Heim nicht zu einer höheren Rechnung, sondern zu einem höheren Zuschuss der Pflegekasse. Das ist der wesentliche Unterschied zur häuslichen Versorgung, in der Leistungen und Kosten stärker auseinanderlaufen.
Aus welchen Bausteinen setzt sich der Eigenanteil zusammen?
Der Eigenanteil besteht aus drei Rechnungsposten, von denen nur einer etwas mit Pflege zu tun hat. Die übrigen beiden entstehen unabhängig vom Pflegebedarf und werden von der Pflegeversicherung grundsätzlich nicht getragen.
| Bestandteil | Ø 2026 | Was er abdeckt |
|---|---|---|
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) | 1.775 € | pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege, soziale Betreuung; darin enthalten die Ausbildungsumlage von 128 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.068 € | Zimmer, Reinigung, Wäsche, Mahlzeiten |
| Investitionskosten | 521 € | Gebäude, Instandhaltung, Ausstattung des Hauses |
| Summe (1. Aufenthaltsjahr) | 3.364 € | — |
Nur der einrichtungseinheitliche Eigenanteil wird durch den Leistungszuschlag der Pflegekasse gemindert. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in voller Höhe bei den Bewohnerinnen und Bewohnern — auch nach vielen Jahren im Heim. Sie machen zusammen rund 1.589 Euro und damit knapp die Hälfte der monatlichen Belastung aus.
Warum ist der Eigenanteil in allen Pflegegraden gleich hoch?
Seit der Umstellung auf die Pflegegrade im Jahr 2017 zahlt jede Bewohnerin und jeder Bewohner eines Hauses denselben pflegebedingten Eigenanteil, unabhängig vom Pflegegrad. Genau das meint die Bezeichnung einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Steigt der Pflegegrad, steigt der Zuschuss der Pflegekasse nach § 43 SGB XI — die Rechnung für die Familie bleibt gleich.
Diese Regelung sollte verhindern, dass Pflegebedürftige aus finanziellen Gründen einen niedrigeren Pflegegrad anstreben. Für Angehörige bedeutet sie vor allem eines: Ein Heimplatz wird nicht teurer, wenn sich der Zustand verschlechtert. Wie sich die Pflegegrade voneinander unterscheiden, ist im Beitrag zu den Pflegegraden und ihren Leistungen ausführlich beschrieben.
Wie viel zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Die Pflegekasse übernimmt bei vollstationärer Pflege einen festen monatlichen Betrag, der mit dem Pflegegrad steigt. Er wird direkt an das Heim gezahlt und mindert die Rechnung.
| Pflegegrad | Leistung der Pflegekasse (§ 43 SGB XI) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € (Entlastungsbetrag, keine Leistung nach § 43) |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf die vollstationäre Leistung. Wer mit Pflegegrad 1 in ein Heim zieht, kann lediglich den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich einsetzen und trägt die Kosten im Übrigen selbst. Pflegegeld wird im Heim nicht gezahlt — es ist eine Leistung der häuslichen Versorgung.
Wie stark sinkt der Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer?
Je länger jemand im Heim lebt, desto größer ist der Zuschuss der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI ist nach Aufenthaltsdauer gestaffelt und wird automatisch gewährt; ein eigener Antrag ist nicht nötig.
| Aufenthaltsdauer | Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil |
|---|---|
| bis 12 Monate | 15 % |
| 13. bis 24. Monat | 30 % |
| 25. bis 36. Monat | 50 % |
| ab dem 37. Monat | 75 % |
Der Zuschlag bezieht sich ausschließlich auf den pflegebedingten Anteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert. Auch nach vier Jahren im Heim liegt die monatliche Belastung deshalb in aller Regel noch deutlich über 2.000 Euro. Zudem sind die Zeiten von Vorpflegeaufenthalten anrechenbar, und Preiserhöhungen der Einrichtung können den Entlastungseffekt teilweise wieder aufzehren.
Was ändert sich durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz?
Der Leistungszuschlag soll nach den derzeitigen Reformplänen später greifen als bisher. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 5. Juni 2026 sieht vor, die vier Stufen um jeweils sechs Monate nach hinten zu verschieben: Der Höchstsatz von 75 Prozent würde dann erst ab dem 55. statt ab dem 37. Monat erreicht. Die Prozentsätze selbst bleiben unverändert.
Das Pflegeneuordnungsgesetz ist bislang ein Referentenentwurf. Ein Kabinettsbeschluss lag zum Redaktionsschluss dieses Beitrags nicht vor, das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Bis zur Verkündung gilt uneingeschränkt das geltende Recht mit der Staffel 15 / 30 / 50 / 75 Prozent. Rechnen Sie Ihre Planung deshalb nicht auf Grundlage angekündigter Änderungen, sondern auf Grundlage der heutigen Vergütungsvereinbarung Ihres Hauses.
Wie stark unterscheiden sich die Heimkosten nach Bundesland?
Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland liegen 2026 rund 870 Euro monatlich. Am niedrigsten fällt der Eigenanteil im ersten Jahr in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2.891 Euro aus, am höchsten in Bremen mit 3.761 Euro. Ursache sind vor allem unterschiedliche Personalkosten, Tarifbindung und die Höhe der von den Ländern getragenen Investitionsförderung.
Auch innerhalb eines Bundeslandes sind die Unterschiede erheblich. Ein Vergleich mehrerer Häuser lohnt sich deshalb immer — wobei der Preis nur eine von mehreren Größen ist. Personalschlüssel, Fluktuation und die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen sagen über den Alltag mehr aus als der Monatsbetrag.
Wer zahlt, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch ein. Der Antrag wird beim örtlichen Sozialhilfeträger gestellt, und er wirkt nicht rückwirkend — entscheidend ist der Monat der Antragstellung. Vorher ist eigenes Vermögen bis auf einen Schonbetrag einzusetzen.
Erwachsene Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst herangezogen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Unterhalb dieser Grenze prüft der Sozialhilfeträger das Einkommen der Kinder grundsätzlich nicht. Diese Grenze gilt je Kind und bezieht sich auf das Gesamteinkommen, nicht auf das Vermögen.
- Antrag auf Hilfe zur Pflege sofort stellen, sobald sich die Lücke abzeichnet — er wirkt erst ab dem Antragsmonat.
- Vom Heim eine vollständige Aufstellung nach den vier Bestandteilen verlangen, nicht nur einen Gesamtpreis.
- Nach der Höhe des pflegebedingten Eigenanteils fragen: Nur dieser Teil sinkt mit der Aufenthaltsdauer.
- Klären, welche Zusatzleistungen (Friseur, Fußpflege, besondere Betreuungsangebote) gesondert berechnet werden.
- Vor der Entscheidung eine Alternative durchrechnen — die Zahlen fallen häufig anders aus als erwartet.
Wie verhalten sich die Heimkosten zur Betreuung zu Hause?
Ein seriöser Vergleich ist nur möglich, wenn beide Seiten vollständig gerechnet werden. Im Heim sind Wohnen und Verpflegung im Preis enthalten; zu Hause laufen Miete oder Hauskosten, Strom und Lebensmittel weiter und kommen zum Betreuungspreis hinzu. Umgekehrt bezieht die häusliche Versorgung Leistungen ein, die im Heim entfallen — insbesondere das Pflegegeld und den Entlastungsbetrag.
| Vollstationäre Pflege | Betreuung zu Hause (Live-in) | |
|---|---|---|
| Monatliche Grundkosten | Ø 3.364 € Eigenanteil (1. Jahr) | ab ca. 2.490 € inkl. Nebenkosten, Marktspanne 2.490–3.500 € |
| Wohnen und Verpflegung | enthalten | eigene Wohnkosten laufen weiter |
| Leistung der Pflegekasse | 805–2.096 € je nach Pflegegrad, direkt ans Heim | Pflegegeld 347–990 € plus Entlastungsbetrag 131 € |
| Abhängigkeit vom Pflegegrad | Eigenanteil bleibt gleich | Entlastung steigt mit dem Pflegegrad |
| Betreuungsverhältnis | Team im Schichtdienst, mehrere Bewohner je Kraft | eine Betreuungskraft im Haushalt, Rufbereitschaft im Rahmen des Arbeitszeitrechts |
| Medizinische Behandlungspflege | im Haus organisiert | über den ambulanten Pflegedienst |
Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3 zu Hause: Von 2.490 Euro Betreuungskosten gehen 599 Euro Pflegegeld, 131 Euro Entlastungsbetrag und anteilig rund 295 Euro aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab. Es verbleiben rund 1.465 Euro monatlich an eigener Belastung — zuzüglich der ohnehin anfallenden Wohnkosten. Die genaue Rechnung für Ihre Situation finden Sie auf unserer Kostenseite mit Rechner; welche Leistungen tatsächlich erbracht werden, zeigt die Übersicht der Leistungen in der häuslichen Betreuung.
Welche Betreuungsform die richtige ist, entscheidet sich selten am Preis allein. Ausschlaggebend sind der medizinische Bedarf, die Wohnsituation und der Wunsch der pflegebedürftigen Person. Eine ausführliche Gegenüberstellung bietet der Beitrag 24-Stunden-Betreuung im Vergleich zum Pflegeheim; einen Überblick über alle Wege jenseits des Heims gibt der Ratgeber zur Alternative zum Pflegeheim.
Was ist bei der häuslichen Betreuung im Preis enthalten?
Der Monatsbeitrag einer Live-in-Betreuung umfasst die Vermittlung, das Honorar der Partneragentur sowie Anreise, Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft. Zu den Aufgaben zählen Hauswirtschaft, Begleitung im Alltag und die Grundpflege; die medizinische Behandlungspflege bleibt Sache eines ambulanten Pflegedienstes. Für die Kontinuität sorgt das Tandem-Modell mit zwei sich abwechselnden Betreuungskräften.
Der eingebürgerte Begriff 24-Stunden-Pflege beschreibt die Anwesenheit im Haushalt, nicht eine durchgehende Arbeitszeit. Für Betreuungskräfte im Privathaushalt gelten das Arbeitszeitgesetz und der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde (ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro); vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten sind dabei einzurechnen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021, Az. 5 AZR 505/20). Wie sich Auszeiten finanzieren lassen, erläutert der Beitrag zur Verhinderungspflege. Den individuellen Anspruch können Sie mit dem Pflegegeld-Rechner ermitteln.
Was die Betreuung zu Hause im Vergleich zum Pflegeheim in Ihrem Bundesland kostet, rechnen wir auf den Standortseiten mit dem jeweiligen Heimentgelt vor. Eigene Seiten gibt es unter anderem für München, Hannover und Köln; alle Städte und das jeweilige Umland stehen in der Übersicht unserer Standorte.
Fazit
Die Heimkosten sind 2026 erneut gestiegen und liegen im ersten Aufenthaltsjahr bei durchschnittlich 3.364 Euro monatlich. Wer diesen Betrag ehrlich mit einer häuslichen Betreuung vergleichen will, muss auf beiden Seiten dieselben Posten ansetzen: im Heim die enthaltenen Wohn- und Verpflegungskosten, zu Hause die fortlaufenden eigenen Wohnkosten und die Leistungen, die nur dort fließen. Häufig liegen beide Wege näher beieinander, als Familien erwarten — die Entscheidung fällt dann über die Versorgungslage und nicht über den Preis.
„Nicht der Monatspreis entscheidet, sondern die Frage, welche Versorgung dem Menschen und der Familie auf Dauer trägt.“
Wenn Sie wissen möchten, wie eine Betreuung zu Hause in Ihrem Fall aussehen und was sie kosten würde, ermitteln wir den Bedarf kostenfrei und unverbindlich. Sie erreichen uns über das Kontaktformular; ein unverbindliches Angebot erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.
Häufige Fragen zu den Pflegeheim-Kosten
Quellen
- Verband der Ersatzkassen (vdek): Eigenanteile in der vollstationären Pflege, Auswertung zum Stichtag 1. Juli 2026, abgerufen am 4. September 2026.
- § 43, § 43c und § 45b SGB XI (Leistungen bei vollstationärer Pflege, Leistungszuschlag, Entlastungsbetrag).
- §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege); Angehörigen-Entlastungsgesetz (Einkommensgrenze von 100.000 Euro).
- Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 5. Juni 2026 — Stand des Verfahrens zum Redaktionsschluss: Referentenentwurf, kein Kabinettsbeschluss.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021, Az. 5 AZR 505/20 (Vergütung von Bereitschaftszeiten in der häuslichen Betreuung).
Rechtsstand: 4. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Vergütungsvereinbarung des jeweiligen Heims und die Auskunft Ihrer Pflegekasse.


