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Polnische Pflegekraft: Kosten 2026 – Monatspreis, Zuschüsse und Rechenbeispiele

LesezeitVon der Redaktion · fachlich geprüft von Arun Ananth
Kurz gesagt

Eine polnische Betreuungskraft kostet beim Deutschen Pflegehilfswerk ab ca. 2.490 Euro pro Monat inklusive Nebenkosten; der konkrete Preis hängt vom Bedarf und den Deutschkenntnissen ab. Bei Pflegegrad 3 und vollem Pflegegeldanspruch bleiben im Beispiel 2.490 − 599 = 1.891 Euro. Unterkunft und Verpflegung sowie weitere Haushalts- und Pflegekosten sind zusätzlich zu berücksichtigen. Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sind keine pauschal garantierten monatlichen Abzüge. Stand: Oktober 2026.

Was kostet eine polnische Pflegekraft im Monat?

Eine polnische Pflegekraft kostet 2026 im Marktdurchschnitt 2.490 bis 3.500 Euro im Monat; beim Deutschen Pflegehilfswerk beginnt der Monatspreis bei 2.490 Euro inklusive Nebenkosten. In diesem Betrag sind die Vergütung der Betreuungskraft, ihre Sozialversicherung im Herkunftsland, die Vermittlung, die An- und Abreise sowie die Organisation einer Ersatzkraft enthalten. Was Sie zusätzlich tragen, sind Unterkunft und Verpflegung im eigenen Haushalt.

Ein Wort zum Begriff: „Polnische Pflegekraft“ ist der Suchbegriff, unter dem Familien diese Betreuungsform finden. Vermittelt werden Betreuungskräfte — Menschen, die Hauswirtschaft, Grundpflege und Gesellschaft übernehmen und im Haushalt anwesend sind. Examinierte Pflegefachkräfte sind sie in der Regel nicht; die medizinische Behandlungspflege, etwa Injektionen oder Verbandswechsel, bleibt Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes und wird von der Pflegekasse getrennt vergütet. Was eine Betreuungskraft im Alltag leistet, beschreibt der Beitrag zur Grundpflege.

Wovon hängt der Preis ab?

Der Monatspreis richtet sich vor allem nach den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft, daneben nach Erfahrung, Betreuungsbedarf und besonderen Anforderungen wie Demenz, nächtlichem Hilfebedarf oder einem Führerschein. Beim Deutschen Pflegehilfswerk gilt eine Staffel in vier Stufen:

Deutschkenntnisse der Betreuungskraft Monatspreis inkl. Nebenkosten
Grundkenntnisse — einfache Verständigung im Alltag ab ca. 2.490 €
Mittlere Kenntnisse — Gespräche über Alltag und Befinden ab ca. 2.890 €
Gute Kenntnisse — auch Arzt- und Behördengespräche ab ca. 3.090 €
Sehr gute Kenntnisse — nahezu fließend ab ca. 3.390 €

Wer eine Betreuungskraft für einen Menschen mit Demenz sucht, sollte die Sprachstufe nicht zu niedrig ansetzen: Orientierung und Beruhigung laufen über Sprache. Umgekehrt genügt bei einem geistig fitten Elternteil, der vor allem Hauswirtschaft und Gesellschaft braucht, häufig die Grundstufe. Welche Stufe zur Situation passt, klärt die kostenlose Bedarfsermittlung — nicht der Preis. Der Monatspreis richtet sich nach diesen Stufen und nicht nach dem Wohnort; wie er sich zum örtlichen Heimentgelt verhält, rechnen die Standortseiten vor — für Bayern auf der Seite zur 24-Stunden-Betreuung in München.

Gut zu wissen

Andere Anbieter im Markt beginnen nach eigenen Angaben bei etwa 2.850 bis 3.190 Euro. Ein niedrigerer Einstiegspreis bedeutet nicht automatisch weniger Leistung — entscheidend ist, was im Vertrag steht: Wochenarbeitszeit, Ersatzregelung, Nebenkosten, Kündigungsfrist. Diese Punkte sollten Sie bei jedem Angebot schriftlich vorliegen haben.

Was ist im Monatspreis enthalten — und was nicht?

Enthalten sind beim Deutschen Pflegehilfswerk die Vergütung und Sozialversicherung der Betreuungskraft, die Vermittlung, die An- und Abreise, die Betreuung des Auftrags während des Einsatzes und die Organisation einer Vertretung bei Krankheit oder Wechsel. Nicht enthalten sind drei Dinge, die Familien vorab kennen sollten:

  • Unterkunft und Verpflegung: Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und isst mit. Ein eigenes, abschließbares Zimmer ist Voraussetzung; ein eigenes Bad nicht.
  • Medizinische Behandlungspflege: Sie bleibt beim ambulanten Pflegedienst und wird über die Pflegesachleistung abgerechnet — parallel zur Betreuungskraft.
  • Fahrtkosten im Alltag: Nutzt die Betreuungskraft das Familienauto für Einkäufe oder Arzttermine, trägt die Familie Benzin und Versicherung wie bisher.

Eine Vorauszahlung für mehrere Monate oder eine „Aufnahmegebühr“ gehört nicht zu den üblichen Bestandteilen. Wo sie verlangt wird, sollten Sie nachfragen, wofür.

Warum eine polnische Pflegekraft nicht 1.500 Euro kosten kann

Für Betreuungskräfte im Privathaushalt gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde (seit 1. Januar 2026; 14,60 Euro ab 1. Januar 2027) — auch für entsandte Kräfte aus Polen. Bei einer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ergibt das rund 2.400 Euro Bruttolohn im Monat, bevor Sozialabgaben, Vermittlung und Anreise überhaupt gerechnet sind. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 zudem entschieden, dass Bereitschaftszeiten im Haushalt vergütungspflichtige Arbeitszeit sind (Urteil vom 24. Juni 2021, Az. 5 AZR 505/20).

Bitte beachten

Ob ein Angebot rechtlich sauber ist, entscheidet nicht der Monatspreis, sondern die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit im Verhältnis zum Preis. Lassen Sie sich Arbeitszeit, Ruhezeiten und die Regelung für Nachteinsätze schriftlich geben. Wer Ihnen durchgehende Verfügbarkeit „rund um die Uhr“ zum Pauschalpreis verspricht, verspricht etwas, das so nicht zulässig ist. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Polnische Pflegekraft legal beschäftigen.

Was zahlt die Pflegekasse dazu?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer polnischen Betreuungskraft nicht direkt, stellt aber ab Pflegegrad 2 Leistungen bereit, die Sie frei dafür einsetzen können. Die wichtigste ist das Pflegegeld nach § 37 SGB XI:

Pflegegrad Pflegegeld je Monat (2026) Entlastungsbetrag je Monat Verhinderungs- und Kurzzeitpflege je Jahr
Pflegegrad 1 — 131 € —
Pflegegrad 2 347 € 131 € 3.539 €
Pflegegrad 3 599 € 131 € 3.539 €
Pflegegrad 4 800 € 131 € 3.539 €
Pflegegrad 5 990 € 131 € 3.539 €

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zugelassener Anbieter bestimmt; ob er im Einzelfall für die Betreuungskraft eingesetzt werden kann, hängt von der Anerkennung nach Landesrecht ab. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI, 3.539 Euro) kann als Verhinderungspflege für die Betreuung im Haushalt genutzt werden, wenn die Betreuungskraft eine pflegende Person vertritt – eine pauschale Verteilung als garantierter Monatszuschuss ist nicht sachgerecht. Erstattet werden nur anerkannte Kosten bei erfüllten Voraussetzungen; das verfügbare Jahresbudget kann bereits anderweitig genutzt sein. Die Pflegesachleistung steht nur zugelassenen Pflegediensten offen, nicht der Betreuungskraft. Wie Sie die Leistungen kombinieren, rechnet der Pflegegeld-Rechner vor; eine Gesamtübersicht aller Beträge steht auf der Seite Kosten der 24-Stunden-Betreuung.

Rechenbeispiele: Ihr Eigenanteil je Pflegegrad

Die folgenden Beispiele ziehen ausschließlich das volle monatliche Pflegegeld vom angenommenen Betreuungspreis von 2.490 Euro ab. Der volle Anspruch muss vorliegen; bei Kombinationsleistungen fällt das Pflegegeld geringer aus.

Pflegegrad Monatspreis Volles Pflegegeld Verbleibender Betrag
2 2.490 € − 347 € 2.143 €
3 2.490 € − 599 € 1.891 €
4 2.490 € − 800 € 1.690 €
5 2.490 € − 990 € 1.500 €

Unterkunft und Verpflegung für die Betreuungskraft sowie weitere Haushalts- und Pflegekosten kommen hinzu. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und mögliche Steuerermäßigungen sind hier nicht pauschal abgezogen. Sie müssen im Einzelfall auf Anspruch, geeignete Leistungen, Anerkennung und bereits verbrauchte Budgets geprüft werden. Ein höherer Betreuungspreis erhöht den verbleibenden Betrag entsprechend.

Was würde das bei Ihnen kosten?Sechs kurze Fragen zur Pflegesituation — Sie erhalten eine kostenfreie Einschätzung und binnen 24 Stunden ein unverbindliches Angebot mit dem konkreten Monatspreis.

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Lassen sich die Kosten steuerlich absetzen?

Ja. Die Kosten einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft gelten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung — Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Die tatsächliche Steuerermäßigung hängt unter anderem von begünstigten Aufwendungen, erhaltenen Erstattungen und der eigenen Einkommensteuer ab. Sie wird deshalb nicht als garantierter monatlicher Rabatt vom Betreuungspreis abgezogen. Wie der Abzug funktioniert und was in die Steuererklärung gehört, erklärt der Beitrag 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen.

Was kostet ein Pflegeheim im Vergleich?

Ein Heimplatz kostet im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro Eigenanteil im Monat (Verband der Ersatzkassen, Stichtag 1. Juli 2026) — in Nordrhein-Westfalen 3.671 Euro, in Bayern 3.270 Euro, in Sachsen-Anhalt 2.891 Euro. Darin sind Unterkunft und Verpflegung enthalten; bei der Betreuung zu Hause laufen Miete, Strom und Lebensmittel weiter, dafür bleibt die Wohnung. Wer beide Wege ehrlich vergleicht, setzt diese Posten auf beiden Seiten an. Den vollständigen Vergleich mit allen Bundesländern finden Sie unter Pflegeheim Kosten 2026; welche Wohnform zu welcher Situation passt, unter Alternative zum Pflegeheim.

Kosten für Betreuungskräfte aus Rumänien, Bulgarien und Litauen

Betreuungskräfte aus anderen EU-Ländern werden nach demselben Entsendemodell vermittelt und bewegen sich in derselben Preisspanne von 2.490 bis 3.500 Euro; Unterschiede entstehen durch Sprachniveau und Verfügbarkeit, nicht durch das Herkunftsland. Polen bleibt das häufigste Herkunftsland, weil dort die Vermittlungsstrukturen am längsten bestehen und die Anreise kurz ist. Die Unterschiede im Einzelnen zeigt der Vergleich der Herkunftsländer.

Worauf Sie bei einem Angebot achten sollten

Prüfliste vor der Unterschrift

  • Steht die Wochenarbeitszeit im Vertrag — und passt sie zum Preis?
  • Liegt die A1-Bescheinigung für die konkrete Betreuungskraft vor, nicht nur die Zusage?
  • Sind An- und Abreise, Vermittlung und Vertretung im Monatspreis enthalten?
  • Wird eine Vorauszahlung oder Aufnahmegebühr verlangt — und wofür?
  • Welche Kündigungsfrist gilt, und was kostet ein Wechsel der Betreuungskraft?
  • Gibt es einen festen Ansprechpartner mit Durchwahl während des Einsatzes?

Beim Deutschen Pflegehilfswerk wechseln sich im Tandem-Modell zwei feste Betreuungskräfte ab, sodass die Versorgung bei Urlaub oder Krankheit nicht abreißt — ohne Aufpreis für den Wechsel. Das schriftliche Angebot nennt alle Bestandteile, bevor Sie sich entscheiden.

„Nicht der niedrigste Monatspreis ist das beste Angebot, sondern der Preis, hinter dem eine vertraglich saubere Arbeitszeit steht.“

Betreuung in Ihrer Region

Ob eine Betreuungskraft aus Polen zu Ihrer Situation passt, hängt auch davon ab, wie schnell sie vor Ort sein kann und wer die Vermittlung begleitet. Eigene Seiten gibt es unter anderem für Düsseldorf, Regensburg und Kassel; alle Städte und das jeweilige Umland stehen in der Übersicht unserer Standorte.

Häufige Fragen zu den Kosten einer polnischen Pflegekraft

Was kostet eine polnische Pflegekraft im Monat?

Im Markt 2.490 bis 3.500 Euro, beim Deutschen Pflegehilfswerk ab 2.490 Euro inklusive Nebenkosten. Der genaue Betrag hängt von den Deutschkenntnissen, der Erfahrung und dem Betreuungsbedarf ab und steht vor der Entscheidung schriftlich fest.

Was zahlt die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft?

Direkt nichts — aber ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld (347 bis 990 Euro im Monat), das Sie frei einsetzen können, dazu der Entlastungsbetrag von 131 Euro und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Sind Kost und Logis im Preis enthalten?

Nein. Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und isst mit; Unterkunft und Verpflegung stellt die Familie. Im Monatspreis enthalten sind Vergütung, Sozialversicherung, Vermittlung, An- und Abreise und die Organisation einer Vertretung.

Warum ist eine polnische Pflegekraft günstiger als ein deutscher Pflegedienst rund um die Uhr?

Weil es sich um eine im Haushalt lebende Betreuungskraft handelt, die nach dem gesetzlichen Mindestlohn des Privathaushalts vergütet wird und keine medizinische Behandlungspflege erbringt — nicht um Pflegefachkräfte im Schichtdienst. Der Preis ist deshalb nicht mit einem ambulanten Dienst vergleichbar, sondern mit einem Heimplatz.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro im Jahr, bei Zahlung per Überweisung.

Gibt es versteckte Kosten?

Bei seriösen Anbietern nicht. Fragen Sie trotzdem nach Aufnahmegebühren, Vorauszahlungen, Wechselgebühren und Kündigungsfristen und lassen Sie sich alle Bestandteile schriftlich geben, bevor Sie unterschreiben.

Was kostet eine polnische Pflegekraft bei Pflegegrad 4?

Beim beispielhaften Betreuungspreis von 2.490 Euro bleiben nach Abzug des vollen Pflegegelds bei Pflegegrad 4 von 800 Euro noch 1.690 Euro. Unterkunft und Verpflegung sowie weitere Haushalts- und Pflegekosten kommen hinzu. Zusätzliche Leistungen dürfen nur bei erfüllten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Quellen

  • § 37, § 42a und § 45b SGB XI (Pflegegeld, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag) — Leistungsbeträge Stand 1. Januar 2026, abgerufen am 6. September 2026 über gesetze-im-internet.de.
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen).
  • Mindestlohngesetz (MiLoG) und Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung: 13,90 Euro je Stunde seit 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab 1. Januar 2027.
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021, Az. 5 AZR 505/20 (Vergütung von Bereitschaftszeiten in der häuslichen Betreuung).
  • Verband der Ersatzkassen (vdek): Eigenanteile in der vollstationären Pflege zum Stichtag 1. Juli 2026, Bundesmitteilung vom 14. Juli 2026 und Meldungen der Landesvertretungen, abgerufen am 5. September 2026.
  • Preisangaben des Deutschen Pflegehilfswerks: Stand September 2026; Marktvergleich nach den öffentlichen Einstiegspreisen anderer Anbieter, abgerufen im August 2026.

Rechtsstand: 6. September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder sozialrechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind das schriftliche Angebot und die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

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Beitrag erstellt von der Redaktion des Deutschen PflegehilfswerksFachlich geprüft von Arun Ananth, Gründer des Deutschen Pflegehilfswerks, als Branchenexperte zitiert u. a. im Handelsblatt, bei Focus online und t-online.
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