Pflegekraft aus Polen — Kosten, Modelle und rechtliche Grundlagen 2026

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Was ist eine Pflegekraft aus Polen — und was bedeutet der Begriff wirklich?

Der Begriff „Pflegekraft aus Polen“ hat sich umgangssprachlich etabliert, ist aber missverständlich. Gemeint sind in den meisten Fällen Betreuungskräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen EU-Ländern, die pflegebedürftige Menschen im eigenen Zuhause betreuen. Sie sind in der Regel keine examinierten Pflegefachkräfte, sondern übernehmen hauswirtschaftliche und grundpflegerische Tätigkeiten.

Schätzungen zufolge arbeiten in Deutschland 400.000 bis 700.000 osteuropäische Betreuungskräfte in Privathaushalten — die meisten davon aus Polen, Rumänien, Bulgarien und der Slowakei. Der Grund: Seit der EU-Erweiterung 2004 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die es EU-Bürgern ermöglicht, ohne Arbeitsgenehmigung in Deutschland tätig zu werden.

Wichtig: Eine Betreuungskraft darf grundpflegerische Tätigkeiten (Grundpflege) und Haushaltsaufgaben übernehmen, jedoch keine Behandlungspflege durchführen. Für medizinische Maßnahmen wie Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe in komplexen Fällen ist ein zugelassener ambulanter Pflegedienst erforderlich.

Welche Aufgaben übernimmt eine polnische Betreuungskraft?

Das Aufgabenspektrum einer Betreuungskraft aus Polen umfasst drei Bereiche:

Bereich Typische Aufgaben Erlaubt?
Hauswirtschaft Kochen, Einkaufen, Waschen, Putzen, Bügeln, Müll entsorgen
Grundpflege Körperpflege, Hilfe beim An-/Auskleiden, Toilettengänge, Mobilität, Lagerung
Soziale Betreuung Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Arztbegleitung, Tagesstruktur, Freizeitgestaltung
Behandlungspflege Injektionen, Wundversorgung, Katheter, Infusionen, komplexe Medikamentengabe ✘ (nur Pflegefachkraft)

Tipp: In vielen Fällen wird die Betreuungskraft durch einen ambulanten Pflegedienst ergänzt, der 1–2 Mal täglich die medizinische Versorgung übernimmt. Diese Kombination ist rechtlich sicher und ermöglicht eine lückenlose Versorgung.

Pflegekraft aus Polen legal beschäftigen — die drei Modelle

In Deutschland gibt es drei legale Wege, eine Betreuungskraft aus Polen zu beschäftigen. Das mit Abstand häufigste und für Familien praktikabelste Modell ist das Entsendemodell.

Kriterium Entsendemodell Arbeitgebermodell Selbständige Kraft
Arbeitgeber Polnisches Unternehmen Sie selbst (Familie) Betreuungskraft selbst
Vertrag Dienstleistungsvertrag mit deutscher Agentur Arbeitsvertrag nach deutschem Recht Werkvertrag / Dienstvertrag
Sozialversicherung Im Herkunftsland (A1-Bescheinigung nötig) In Deutschland (Arbeitgeberanteile) Eigenverantwortung der Kraft
Bürokratie Gering Hoch Mittel
Kosten (monatlich) 2.500–3.500 € ab ca. 3.000 € + Arbeitgeberanteile Variabel
Austausch bei Bedarf Schnell (2–3 Tage) Kündigungsfristen beachten Vertragsabhängig
Max. Entsendedauer Bis zu 24 Monate (EU-Entsenderichtlinie) Unbegrenzt Unbegrenzt
Risiko Scheinselbständigkeit Keines Keines Hoch — FKS prüft verstärkt

Empfehlung: Das Entsendemodell ist das meistgenutzte Modell in Deutschland. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit einer deutschen Vermittlungsagentur ab, die mit einem Partnerunternehmen in Polen zusammenarbeitet. Die Betreuungskraft bleibt beim polnischen Unternehmen angestellt und wird mit einer gültigen A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt.

Achtung: Vom Modell der selbständigen Betreuungskraft raten wir ab. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüft zunehmend streng, ob tatsächlich eine echte Selbständigkeit vorliegt. Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und empfindliche Bußgelder — sowohl für die Betreuungskraft als auch für die Familie.

Was ist die A1-Bescheinigung und warum ist sie so wichtig?

Die A1-Bescheinigung ist das zentrale Dokument bei der legalen Beschäftigung einer Betreuungskraft im Entsendemodell. Sie belegt, dass die entsandte Person im Herkunftsland (z. B. Polen) ordnungsgemäß sozialversichert ist. Die Rechtsgrundlage bildet die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Sozialsysteme.

Was die A1-Bescheinigung nachweist:

  • Die Betreuungskraft ist beim polnischen Unternehmen regulär angestellt
  • Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sind im Herkunftsland aktiv und bezahlt
  • Das polnische Unternehmen existiert tatsächlich und hat eine nachweisbare wirtschaftliche Tätigkeit in Polen
  • Die Entsendung ist auf maximal 24 Monate befristet

Wichtig: Ohne gültige A1-Bescheinigung riskieren Sie als Familie, als „faktischer Arbeitgeber“ eingestuft zu werden. Das kann Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Bußgelder nach sich ziehen.

Diese Dokumente sollten Sie immer prüfen

  1. Gültige A1-Bescheinigung — ausgestellt vom polnischen Sozialversicherungsträger ZUS
  2. Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) — für die medizinische Versorgung in Deutschland
  3. Dienstleistungsvertrag mit der Agentur — mit klarer Leistungsbeschreibung
  4. Tätigkeitsbeschreibung — welche Aufgaben die Betreuungskraft genau übernimmt
  5. Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und Vertretung

Was kostet eine Pflegekraft aus Polen 2026?

Die monatlichen Kosten einer legal organisierten Betreuung durch eine polnische Pflegekraft liegen 2026 typischerweise zwischen 2.500 und 3.500 Euro. Der Preis hängt vor allem von den Deutschkenntnissen, dem Pflegeaufwand und der Qualifikation ab.

Sprachniveau Beschreibung Kosten ab (monatlich)
Geringe Deutschkenntnisse Versteht einfache Anweisungen ab ca. 2.500 €
Mittlere Deutschkenntnisse Führt einfache Unterhaltungen ab ca. 2.700 €
Gute Deutschkenntnisse Kommuniziert sicher, versteht Arztbriefe ab ca. 2.900 €
Sehr gute Deutschkenntnisse Nahezu fließend, kann mit Ärzten und Behörden kommunizieren ab ca. 3.200 €

In diesen Kosten sind in der Regel Gehalt, Sozialabgaben, Versicherungen und Vermittlungsgebühr enthalten. Zusätzlich fallen Kosten für Kost und Logis an — rechnen Sie mit circa 300–500 Euro monatlich für Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft.

Kostenaufschlüsselung im Detail

Kostenposition Anteil Erklärung
Bruttogehalt der Betreuungskraft ca. 50–60 % Muss mindestens dem Pflegemindestlohn entsprechen
Sozialabgaben & Versicherungen ca. 20–25 % Kranken-, Renten-, Unfallversicherung im Herkunftsland
Vermittlungsgebühr der Agentur ca. 15–20 % Agenturgebühren für Vermittlung und Betreuung
An-/Abreisekosten einmalig pro Wechsel Ca. 100–200 € pro Anreise (alle 2–3 Monate)
Kost und Logis vom Haushalt getragen Ca. 300–500 €/Monat (Unterkunft + Verpflegung)

Mindestlohn beachten: Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Pflegehilfskräfte ein Mindestlohn von 16,10 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2026 steigt dieser auf 16,52 Euro (Quelle: Bundesregierung). Angebote, die deutlich unter 2.500 Euro monatlich liegen, halten mit hoher Wahrscheinlichkeit den gesetzlichen Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht ein.

Eigenanteil berechnen — drei Beispielrechnungen

Der tatsächliche Eigenanteil sinkt deutlich, wenn Sie alle verfügbaren Pflegeleistungen nutzen. Die folgenden Beispiele rechnen mit einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen.

Beispiel 1: Pflegegrad 2

Monatliche Kosten Betreuungskraft 2.700 €
Kost und Logis 400 €
Gesamtkosten 3.100 €
Abzug Pflegegeld (§ 37 SGB XI) – 347 €
Abzug Verhinderungspflege (anteilig, 3.539 €/Jahr ÷ 12) – 295 €
Steuerersparnis (§ 35a EStG, anteilig) – 333 €
Eigenanteil monatlich ca. 2.125 €

Beispiel 2: Pflegegrad 3

Monatliche Kosten Betreuungskraft 2.700 €
Kost und Logis 400 €
Gesamtkosten 3.100 €
Abzug Pflegegeld (§ 37 SGB XI) – 599 €
Abzug Verhinderungspflege (anteilig) – 295 €
Steuerersparnis (§ 35a EStG, anteilig) – 333 €
Eigenanteil monatlich ca. 1.873 €

Beispiel 3: Pflegegrad 4

Monatliche Kosten Betreuungskraft 2.800 €
Kost und Logis 400 €
Gesamtkosten 3.200 €
Abzug Pflegegeld (§ 37 SGB XI) – 800 €
Abzug Verhinderungspflege (anteilig) – 295 €
Steuerersparnis (§ 35a EStG, anteilig) – 333 €
Eigenanteil monatlich ca. 1.772 €

Hinweis: Bei Pflegegrad 5 mit 990 Euro Pflegegeld sinkt der Eigenanteil noch weiter. Die Verhinderungspflege (Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 €/Jahr gemäß § 42a SGB XI) kann flexibel für die Finanzierung der Betreuung eingesetzt werden.

Pflegeleistungen der Pflegekasse — Übersicht 2026

Mit den richtigen Leistungen der Pflegekasse können Sie den Eigenanteil an den Kosten für eine Pflegekraft aus Polen erheblich senken. Die Beträge gelten für das Jahr 2026.

Leistung PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Rechtsgrundlage
Pflegegeld (monatlich) 347 € 599 € 800 € 990 € § 37 SGB XI
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € § 45b SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 € § 42a SGB XI
Steuerersparnis (jährlich) bis zu 4.000 € (20 % der Kosten, max. 20.000 € Aufwand) § 35a EStG

Direkt nutzbar für die Pflegekraft aus Polen:

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI) — frei verfügbar, kann direkt zur Finanzierung der Betreuungskraft eingesetzt werden
  • Verhinderungspflege — der Gemeinsame Jahresbetrag (3.539 €) kann flexibel genutzt werden, etwa wenn die reguläre Betreuungskraft im Wechselturnus ist
  • Steuerliche Absetzbarkeit (§ 35a EStG) — 20 % der Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, maximal 4.000 € Steuervorteil pro Jahr

Eingeschränkt nutzbar:

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) — zweckgebunden, nur für zugelassene Angebote, nicht direkt für die 24-Stunden-Betreuungskraft einsetzbar
  • Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) — gelten für ambulante Pflegedienste, nicht für Betreuungskräfte im Entsendemodell. Über die Kombinationsleistung können Sie Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombinieren.

Steuerliche Absetzbarkeit — so sparen Sie bis zu 4.000 € im Jahr

Die Kosten für eine Pflegekraft aus Polen können als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden:

  • 20 % der Aufwendungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar
  • Der maximale Steuervorteil beträgt 4.000 Euro pro Jahr (bei Aufwendungen von 20.000 €)
  • Bei monatlichen Kosten von 3.000 € (= 36.000 €/Jahr) wird der Maximalbetrag voll ausgeschöpft
  • Umgerechnet auf den Monat: eine Entlastung von circa 333 Euro

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

  1. Die Betreuungskraft muss legal beschäftigt sein (Entsendemodell mit A1-Bescheinigung oder Arbeitgebermodell)
  2. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen — Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt
  3. Sie benötigen eine Rechnung der Vermittlungsagentur oder des ausländischen Arbeitgebers
  4. Ein anerkannter Pflegegrad ist nicht erforderlich — auch ohne Pflegegrad können Sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen

Tipp: Prüfen Sie zusätzlich, ob Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend machen können. Dies ist möglich, wenn eine Pflegebedürftigkeit ärztlich nachgewiesen ist. Je nach persönlicher Situation können sich weitere Steuervorteile ergeben — sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.

Arbeitszeit und Arbeitsrecht — die wichtigsten Regeln

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ suggeriert, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Das ist rechtlich nicht zulässig. Folgende gesetzliche Regelungen gelten:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 3: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, in Ausnahmen bis zu 10 Stunden mit Ausgleich
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Maximal 48 Stunden, in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden inklusive Bereitschaftszeit
  • Ruhezeiten: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit pro Tag
  • BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20): Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit und müssen mit mindestens dem Mindestlohn vergütet werden
  • Zusatzurlaub: 9 Tage zusätzlicher bezahlter Urlaub pro Kalenderjahr (bei 5-Tage-Woche) über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus

In der Praxis werden typischerweise 40–48 Arbeitsstunden pro Woche vereinbart. Für die nächtliche Betreuung kann bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst eingebunden werden. Die meisten Betreuungskräfte arbeiten in einem Rotationsmodell: Sie sind 2–3 Monate im Einsatz, dann wird gewechselt.

Vor- und Nachteile einer Pflegekraft aus Polen

Vorteile Nachteile
✔ Individuelle 1:1 Betreuung im eigenen Zuhause ✘ Enge Wohnsituation mit einer anfangs fremden Person
✔ Oft günstiger als ein Pflegeheimplatz ✘ Mögliche Sprachbarrieren
✔ Pflegebedürftiger bleibt in vertrauter Umgebung ✘ Keine medizinischen Qualifikationen — ambulanter Pflegedienst oft zusätzlich nötig
✔ Hilfe im Haushalt, bei Einkäufen und Arztbesuchen ✘ Regelmäßiger Wechsel der Betreuungskraft alle 2–3 Monate
✔ Psychische Entlastung der Angehörigen ✘ Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft erforderlich
✔ Steuerlich absetzbar (bis 4.000 €/Jahr) ✘ Sorgfältige Agenturauswahl nötig (Schwarze Schafe)
✔ Schneller Austausch bei Unzufriedenheit  

Pflegekraft aus Polen vs. Pflegeheim — der Vergleich

Viele Familien stehen vor der Entscheidung: Pflegeheim oder häusliche Betreuung? Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Kriterium Pflegekraft aus Polen Pflegeheim
Gesamtkosten (monatlich) 2.500–3.500 € 3.500–5.000 € (je nach Bundesland)
Eigenanteil (PG 3, nach Abzügen) ca. 1.873 € ca. 2.000–3.000 € (steigt jährlich)
Pflegegeld nutzbar? Ja, vollständig Nein
Steuerlich absetzbar? Ja (§ 35a EStG, bis 4.000 €/Jahr) Nur teilweise
Gewohnte Umgebung Ja — eigenes Zuhause Nein — Umzug nötig
Betreuungsschlüssel 1:1 Betreuung Geteiltes Personal (1:10 bis 1:15)
Medizinische Versorgung Ambulanter Pflegedienst ergänzend nötig Vor Ort verfügbar
Flexibilität Hoch — individuell anpassbar Feste Abläufe und Essenszeiten

Seriöse Agentur erkennen — Checkliste 2026

Nicht alle Vermittlungsagenturen arbeiten seriös. Mit der folgenden Checkliste können Sie schwarze Schafe erkennen und eine gute Entscheidung treffen.

Achten Sie auf diese Qualitätsmerkmale:

  • ✔ Die Agentur legt eine gültige A1-Bescheinigung für die Betreuungskraft vor
  • ✔ Der Pflegemindestlohn wird nachweislich eingehalten (2026: mind. 16,10 €/h, ab Juli 16,52 €/h)
  • ✔ Es gibt einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag mit klarer Leistungsbeschreibung
  • ✔ Die Betreuungskraft besitzt eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
  • ✔ Transparente Kostenaufstellung ohne versteckte Gebühren
  • ✔ Schneller Austausch bei Bedarf (innerhalb von 2–5 Tagen)
  • ✔ Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Vertragszeitraums
  • ✔ Idealerweise: Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 oder Mitgliedschaft im VHBP e.V. (Verband für häusliche Betreuung und Pflege)

Warnsignale — Finger weg bei:

  • ✘ Kosten deutlich unter 2.400 €/Monat — der Mindestlohn wird wahrscheinlich nicht eingehalten
  • ✘ Keine A1-Bescheinigung vorhanden oder „wird nachgereicht“
  • Barzahlung wird bevorzugt oder gefordert
  • ✘ Keine klare Regelung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten
  • ✘ Die Agentur kann kein polnisches Partnerunternehmen benennen
  • ✘ Kein schriftlicher Vertrag oder nur „mündliche Vereinbarungen“

Eingewöhnung und Zusammenarbeit — praktische Tipps

Die ersten Tage mit einer neuen Betreuungskraft sind entscheidend. Eine gute Eingewöhnung legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Vor der Ankunft:

  • Richten Sie ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft ein — mit WLAN-Zugang, damit sie Kontakt zu Familie und Freunden halten kann
  • Erstellen Sie eine Übersicht des Tagesablaufs — Essenszeiten, Medikamente, Gewohnheiten des Pflegebedürftigen
  • Bereiten Sie eine Liste wichtiger Telefonnummern vor: Hausarzt, Notarzt, Apotheke, nächste Angehörige

In den ersten Tagen:

  • Nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Kennenlernen — idealerweise 2–3 Tage Einarbeitungszeit einplanen
  • Zeigen Sie der Betreuungskraft die Umgebung: nächster Supermarkt, Arztpraxis, öffentliche Verkehrsmittel
  • Klären Sie Erwartungen und Grenzen offen — was wird erwartet, was nicht
  • Haben Sie Geduld mit möglichen Sprachbarrieren — die Kommunikation verbessert sich erfahrungsgemäß schnell

Während der Betreuung:

  • Halten Sie regelmäßigen Kontakt — sowohl mit der Betreuungskraft als auch mit der Vermittlungsagentur
  • Geben Sie konstruktives Feedback — kleine Anpassungen sind normal und helfen beiden Seiten
  • Respektieren Sie die Ruhe- und Freizeit der Betreuungskraft — sie ist kein 24-Stunden-Roboter

Zusammenfassung — so finden Sie die richtige Pflegekraft aus Polen

Eine Pflegekraft aus Polen bietet eine qualitativ hochwertige und oft günstigere Alternative zum Pflegeheim. Damit die Betreuung reibungslos und legal funktioniert, beachten Sie folgende Kernpunkte:

Thema Auf einen Blick
Kosten 2.500–3.500 €/Monat + 300–500 € Kost/Logis
Bestes Modell Entsendemodell mit A1-Bescheinigung
Eigenanteil (PG 3) ca. 1.873 €/Monat (nach allen Abzügen)
Steuerersparnis Bis zu 4.000 €/Jahr (§ 35a EStG)
Mindestlohn 2026 16,10 €/h (ab Juli: 16,52 €/h)
Wichtigstes Dokument A1-Bescheinigung (EU-VO 883/2004)
Qualitätssiegel DIN SPEC 33454, VHBP-Mitgliedschaft

Unicus – Deutsches Pflegehilfswerk berät Sie gerne zu allen Fragen rund um die Pflegekraft aus Polen und hilft Ihnen, die optimale Betreuungslösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.

Häufig gestellte Fragen — Pflegekraft aus Polen

Was ist eine polnische Pflegekraft?

Der Begriff „polnische Pflegekraft“ bezeichnet umgangssprachlich Betreuungskräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen EU-Ländern, die pflegebedürftige Menschen im eigenen Zuhause betreuen. In den meisten Fällen handelt es sich nicht um examinierte Pflegefachkräfte, sondern um Betreuungspersonen, die hauswirtschaftliche und grundpflegerische Tätigkeiten übernehmen — wie Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Kochen, Einkaufen und Gesellschaft leisten.

Was kostet eine polnische Pflegekraft 2026?

Die monatlichen Kosten liegen 2026 typischerweise zwischen 2.500 und 3.500 Euro, je nach Deutschkenntnissen, Qualifikation und Pflegeaufwand. Hinzu kommen ca. 300–500 Euro monatlich für Kost und Logis der Betreuungskraft. Im Entsendemodell sind Gehalt, Sozialabgaben, Versicherungen und Vermittlungsgebühr in der Regel im Preis enthalten.

Wie kann ich eine Pflegekraft aus Polen legal beschäftigen?

Das am häufigsten genutzte und empfohlene Modell ist das Entsendemodell: Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit einer deutschen Vermittlungsagentur, die mit einem Partnerunternehmen in Polen zusammenarbeitet. Die Betreuungskraft bleibt beim polnischen Unternehmen angestellt und wird mit einer gültigen A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt. So ist die Sozialversicherung im Herkunftsland geregelt, und Sie tragen kein Arbeitgeberrisiko.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung ist ein offizielles Dokument, das belegt, dass die entsandte Betreuungskraft im Herkunftsland (z. B. Polen) ordnungsgemäß sozialversichert ist. Sie wird vom polnischen Sozialversicherungsträger ZUS ausgestellt und basiert auf der EU-Verordnung 883/2004. Ohne dieses Dokument riskieren Sie als Familie, als faktischer Arbeitgeber eingestuft zu werden — mit möglichen Nachzahlungen und Bußgeldern.

Welche Aufgaben darf eine polnische Betreuungskraft übernehmen?

Eine Betreuungskraft darf hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Putzen, Einkaufen), Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Mobilität) und soziale Betreuung (Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Arztbegleitung) übernehmen. Medizinische Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder Katheter darf nur durch einen examinierten Pflegedienst durchgeführt werden.

Kann ich das Pflegegeld für eine polnische Pflegekraft nutzen?

Ja. Das Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI steht Ihnen bei häuslicher Pflege frei zur Verfügung und kann direkt zur Finanzierung der Betreuungskraft eingesetzt werden. 2026 beträgt es bei Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 € und Pflegegrad 5: 990 € monatlich. Zusätzlich können Sie den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr) nutzen.

Ist eine Pflegekraft aus Polen steuerlich absetzbar?

Ja. Gemäß § 35a EStG können Sie 20 % der Aufwendungen für die Betreuungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abziehen — maximal 4.000 Euro pro Jahr. Voraussetzungen: Die Betreuungskraft muss legal beschäftigt sein, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht erforderlich.

Was verdient eine polnische Pflegekraft?

Der gesetzliche Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte beträgt seit dem 1. Juli 2025 mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 16,52 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Monatsbruttogehalt von circa 2.780 Euro (ab Juli 2026: ca. 2.850 Euro). Angebote unter 2.400 Euro monatlich sind ein Warnsignal, dass der Mindestlohn nicht eingehalten wird.

Wie schnell bekommt man eine polnische Pflegekraft?

Bei einer seriösen Vermittlungsagentur dauert es in der Regel 3 bis 14 Tage von der Anfrage bis zur Ankunft der Betreuungskraft. In dringenden Fällen bieten einige Agenturen einen Express-Service innerhalb von 2–3 Tagen an. Die genaue Dauer hängt von Ihren Anforderungen (Sprachkenntnisse, Qualifikation, Verfügbarkeit) ab.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Betreuungskraft: gültige A1-Bescheinigung (Entsendemodell), Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) und schriftlicher Arbeitsvertrag mit dem polnischen Arbeitgeber. Für die Familie: ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft mit Schlafmöglichkeit sowie die Bereitstellung von Kost und Logis. Ein Pflegegrad ist für die Beschäftigung nicht zwingend erforderlich, aber für die Finanzierung über die Pflegekasse notwendig.

Woran erkenne ich eine seriöse Vermittlungsagentur?

Seriöse Agenturen legen immer eine gültige A1-Bescheinigung vor, halten den Pflegemindestlohn nachweislich ein, bieten einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag mit klarer Leistungsbeschreibung und eine transparente Kostenaufstellung. Idealerweise sind sie nach DIN SPEC 33454 zertifiziert oder Mitglied im VHBP e.V. Warnsignale sind Preise unter 2.400 €/Monat, Barzahlung und fehlende Vertragsunterlagen.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird oder Urlaub hat?

Im Entsendemodell kümmert sich die Vermittlungsagentur um eine Ersatzkraft. In der Regel arbeiten Betreuungskräfte in einem Rotationssystem: Eine Betreuungskraft ist 2–3 Monate im Einsatz, dann kommt eine Wechselkraft. Bei Krankheit wird innerhalb von 2–5 Tagen eine Vertretung organisiert. Die Kosten für den Wechsel sind meist im monatlichen Preis enthalten.

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