Zuschuss der Pflegekasse
Liegt ein Pflegegrad vor, beteiligt sich die Pflegekasse an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wichtig: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden. Wir weisen den Fachbetrieb auf Ihre Angaben hin. Stand: 2026.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet und an einen Fachbetrieb weitergegeben. Es entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung. Fragen? 02154 888 7313