Leistungen

Leistungen der 24-Stunden-Betreuung: Was die Betreuungskraft übernimmt

Eine Betreuungskraft wohnt bei Ihren Angehörigen und hilft im Alltag – bei Haushalt, Körperpflege, Mobilität und bei Demenz, nachts in Rufbereitschaft. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu.

  • Angebot in 24 hkostenlos und unverbindlich
  • Start in 1–2 WochenAnreise koordinieren wir
  • Jederzeit kündbarkeine Mindestlaufzeit

Täglich 8–20 Uhr erreichbar · Kosten und Zuschüsse im Detail

Angehörige und Betreuungskraft sitzen gemeinsam auf dem Sofa und lachen – Betreuung zu Hause beim Deutschen PflegehilfswerkSeit 2020 · bundesweit · legal mit A1
Betreuung zu Hauseab ca. 2.490 €/Monatinklusive Nebenkosten – Zuschüsse der Pflegekasse noch nicht abgezogen

Haushalt und Mahlzeiten

Hilfe im Haushalt – damit der Alltag zu Hause weiterläuft

Der Haushalt ist die Grundlage jeder Betreuung: Die Betreuungskraft führt den Haushalt der betreuten Person so, wie es zu ihr passt – nicht nach Schema.

  • Einkaufen – gemeinsam oder allein, nach Ihren Wünschen
  • Kochen und Zubereiten der Mahlzeiten, auf Wunsch nach Ernährungsplan (z. B. bei Diabetes oder Schluckbeschwerden mundgerecht)
  • Unterstützung beim Essen und Trinken, Erinnern ans Trinken
  • Waschen, Bügeln, Betten beziehen
  • Ordnung halten, Küche und Bad sauber halten, Blumen gießen
  • Begleitung zu Arzt, Friseur, Behörden oder Besuchen
Beispiel aus dem AlltagFrau M. (84) kocht nicht mehr selbst und vergisst das Trinken. Die Betreuungskraft kauft mit ihr ein, kocht mittags warm, stellt nachmittags Tee bereit und übernimmt Wäsche und Küche – Frau M. bleibt in ihrer Wohnung, mit ihrem Rhythmus.
Eine ältere Frau mit rötlichem Haar und einer beigen Strickjacke lächelt, während sie in einem hellen Raum mit Grünpflanzen im Hintergrund einen Haarschnitt erhält, der die mitfühlende Note von 24 Stunden Pflegeleistungen unterstreicht.
Eine jüngere Person hält die Hand eines älteren Erwachsenen und spendet ihm Trost und Unterstützung - eine Anspielung auf die aufmerksame Pflege in 24 stunden pflege leistungen. Der neutrale, leicht verschwommene Hintergrund lenkt den Fokus auf die herzliche Geste.

Grundpflege und Mobilität

Unterstützung bei Körperpflege und Bewegung

Die Betreuungskraft hilft bei allem, was zur täglichen Körperpflege gehört – behutsam, mit Respekt vor der Intimsphäre. Ob sie dabei anleitet oder übernimmt, hängt davon ab, was die betreute Person noch selbst kann.

  • Waschen, Duschen, Baden – Hilfe oder Übernahme
  • Zahn- und Mundpflege, Haare kämmen, einfache Nagelpflege
  • An- und Auskleiden
  • Toilettengang und Inkontinenzversorgung (Vorlagen wechseln)
  • Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Lagerung und Umsetzen nach Anleitung
  • Treppensteigen, Gehen mit Rollator, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen
Beispiel aus dem AlltagHerr K. (79) kommt nach einem Sturz aus dem Krankenhaus. Die Betreuungskraft hilft morgens beim Duschen und Anziehen, begleitet ihn mit dem Rollator durch die Wohnung und zur Physiotherapie. Den Verbandswechsel übernimmt weiterhin der Pflegedienst.

Demenzbetreuung und Gesellschaft

Betreuung bei Demenz: Struktur, Ruhe und ein vertrautes Zuhause

Menschen mit Demenz profitieren von festen Abläufen und einer vertrauten Umgebung. Die Betreuungskraft ist den ganzen Tag da – das gibt Sicherheit und entlastet Angehörige, die sonst rund um die Uhr in Sorge sind.

  • Feste Tagesstruktur: gleiche Zeiten für Aufstehen, Mahlzeiten, Ruhe
  • Orientierung im Alltag, Erinnern an Termine und an die vom Arzt verordneten Medikamente
  • Aktivierung: Vorlesen, Musik, Spiele, leichte Handarbeiten, gemeinsames Kochen
  • Gesellschaft: Gespräche, Spaziergänge, Ausflüge, Besuche
  • Beobachten und Rückmelden: Veränderungen an Angehörige und Pflegedienst melden
  • Auf Wunsch Betreuungskräfte mit Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit Demenz
Beispiel aus dem AlltagFrau S. (81) lebt mit einer fortgeschrittenen Demenz allein und ist nachts unruhig. Die Betreuungskraft gestaltet den Tag mit festen Ritualen, geht nachmittags mit ihr spazieren und ist abends beim Zubettgehen dabei. Die Tochter, die bisher täglich nach der Arbeit kam, kann wieder als Tochter kommen.
Zwei ältere Frauen sitzen zusammen, lächeln und schauen auf ein Tablet; eine Frau hält das Tablet in der Hand, während die andere auf den Bildschirm zeigt und nach hilfreichen 24 Stunden Pflegeleistungen für den täglichen Bedarf sucht.
Eine lächelnde Frau in einem hellblauen Hemd hält die Hand einer älteren Person mit grauem Haar und Brille, die ein pfirsichfarbenes Oberteil trägt. Sie sitzen auf einer Couch und teilen einen warmen Moment, der das Mitgefühl von 24 stunden pflege leistungen widerspiegelt.

Nachtbetreuung

Nachts nicht allein: Rufbereitschaft im Haus

Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt und ist nachts erreichbar. Gelegentliche Hilfe in der Nacht – etwa beim Toilettengang oder wenn jemand nicht zur Ruhe kommt – ist möglich. Was nicht geht: regelmäßige, mehrfach nächtliche Einsätze. Dann sind die gesetzlichen Ruhezeiten nicht einzuhalten, und wir planen gemeinsam eine ergänzende Lösung.

  • Anwesenheit im Haus, Rufbereitschaft in der Nacht
  • Hilfe beim nächtlichen Toilettengang oder beim Wiedereinschlafen – gelegentlich
  • Hilfe im Notfall: Angehörige und Rettungsdienst verständigen
  • Bei regelmäßig hohem Nachtbedarf: Absprache über Pflegedienst, Nachtpflege oder eine zusätzliche Kraft
Beispiel aus dem AlltagHerr B. (86) steht ein- bis zweimal pro Nacht auf. Die Betreuungskraft hört ihn, hilft ihm ins Bad und zurück ins Bett. Als der Bedarf auf fünf bis sechs Einsätze pro Nacht steigt, wird in Absprache mit der Familie ein ambulanter Pflegedienst für die Nachtversorgung eingebunden.

Leistungsgrenzen

Was eine Betreuungskraft nicht übernimmt

Betreuungskräfte sind keine examinierten Pflegefachkräfte. Alles, was ärztlich verordnet wird und zur Behandlungspflege gehört, bleibt beim ambulanten Pflegedienst (§ 37 SGB V). Beides lässt sich gut kombinieren – wir stimmen das in der Bedarfsermittlung mit Ihnen ab.

Das übernimmt die Betreuungskraft

  • An Medikamente erinnern und bereits vom Pflegedienst oder von Angehörigen gestellte Medikamente anreichen
  • Bei der Körperpflege helfen, Vorlagen wechseln, beim Aufstehen und Gehen stützen
  • Haushalt, Mahlzeiten, Begleitung, Gesellschaft, Tagesstruktur
  • Angehörige und Pflegedienst über Veränderungen informieren

Das bleibt beim Pflegedienst oder Arzt

  • Injektionen (z. B. Insulin), Infusionen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Medikamente stellen, dosieren oder ändern
  • Katheter, Stoma, Sondenernährung versorgen
  • Blutzucker- oder Blutdruckmessung nach ärztlicher Anordnung
  • Alles, was eine ärztliche Verordnung voraussetzt

Außerdem nicht vorgesehen

  • Schwere körperliche Arbeiten: Möbel rücken, Umzüge, Renovierung, größere Gartenarbeit
  • Reparaturen und handwerkliche Arbeiten
  • Finanzen verwalten, Verträge abschließen, Geldgeschäfte
  • Betreuung weiterer Personen im Haushalt ohne gesonderte Vereinbarung

Arbeitszeit und Ruhezeiten

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist ein Branchenbegriff. Niemand arbeitet 24 Stunden am Tag: Für Betreuungskräfte gelten die gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitregeln, Bereitschaft zählt als Arbeitszeit (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20). Die Betreuungskraft hat feste Pausen, Ruhezeiten und freie Zeit; die Einteilung wird vorab mit Ihnen und der Partneragentur abgestimmt.

  • Anwesend, nicht durchgehend im Dienst: die Betreuungskraft wohnt im Haushalt.
  • Ruhezeiten und freie Zeit sind fester Bestandteil jeder Betreuung.
  • Tandem-Modell: zwei Betreuungskräfte wechseln sich ab, meist alle zwei bis drei Monate.

Quellen: § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege), § 36 SGB XI (körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung), Bundesarbeitsgericht 5 AZR 505/20, Verbraucherzentrale „Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?“ (Stand August 2026). Stand der Angaben: September 2026.

Zuständigkeiten

Wer übernimmt was? Betreuungskraft, Pflegedienst und Familie im Vergleich

Die Betreuungskraft ersetzt weder den Pflegedienst noch die Familie – sie schließt die Lücke dazwischen: die vielen Stunden am Tag, in denen jemand da sein muss.

Unsere LeistungBetreuungskraftwohnt im Haushalt, Rufbereitschaft
Ambulanter Pflegedienstkommt in kurzen Einsätzen
Familie / Angehörigetragen, was übrig bleibt
Haushalt, Einkaufen, Kochen, Wäsche
Jatäglich, als Kernaufgabe
Neinnur als gesondert verordnete hauswirtschaftliche Versorgung
Teilweisebleibt oft an Angehörigen hängen
Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengang
JaHilfe und Übernahme im Alltag
Jabei Bedarf als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)
Teilweisemöglich, körperlich und emotional belastend
Medikamente
Teilweiseerinnern, gestellte Medikamente anreichen
Jastellen, dosieren, Injektionen (§ 37 SGB V)
Teilweisenach ärztlicher Anleitung
Wundversorgung, Katheter, Injektionen
Neinnicht erlaubt
Jaauf ärztliche Verordnung
Neinin der Regel nicht
Gesellschaft, Tagesstruktur, Demenzbegleitung
Jaden ganzen Tag über
Teilweisenur in kurzen Einsätzen
Jaunersetzlich – als Familie, nicht als Pflegekraft
Nachts
JaRufbereitschaft im Haus, gelegentliche Hilfe
TeilweiseNachteinsätze nur mit gesondertem Vertrag
Teilweisenur, wenn jemand im Haus wohnt
Finanzierung
JaPflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, § 35a EStG
JaPflegesachleistung (SGB XI), Behandlungspflege über die Krankenkasse (SGB V)
JaPflegegeld

Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich als Kombinationsleistung verbinden. Wie sich die Zuschüsse auf den Eigenanteil auswirken, zeigt die Beispielrechnung auf der Kostenseite.

Für wen geeignet

Passt die Betreuung zu Hause zu Ihrer Situation?

Typische Situationen

  • Nach Sturz, Krankenhaus oder Reha: Zuhause geht nur mit Hilfe weiter
  • Demenz – allein leben wird unsicher, ein Heim kommt nicht in Frage
  • Angehörige sind am Limit oder wohnen weit entfernt
  • Ein Partner pflegt und braucht Entlastung – auch nachts
  • Überbrückung bis zu einem Heimplatz oder nach einer Operation

Voraussetzungen im Haushalt

  • Ein eigenes, abschließbares Zimmer für die Betreuungskraft (Bett, Schrank, Fenster)
  • Mitbenutzung von Bad und Küche, Internetzugang
  • Verpflegung wird von der Familie gestellt
  • Ein Pflegegrad ist hilfreich für die Zuschüsse, aber keine Voraussetzung

Wann wir abraten

  • Bei Beatmung, Intensivpflege oder regelmäßiger nächtlicher Behandlungspflege – hier braucht es Fachpflege
  • Wenn die betreute Person eine Betreuungskraft im Haus ablehnt – gegen ihren Willen funktioniert das Zusammenleben nicht
  • Wenn kein eigenes Zimmer zur Verfügung steht

Im Zweifel sagen wir Ihnen ehrlich, ob unser Modell passt – dafür ist die kostenlose Bedarfsermittlung da.

Was wir selbst übernehmen

Vermittlung, Organisation und ein fester Ansprechpartner

Das Deutsche Pflegehilfswerk mit Sitz in Willich vermittelt seit 2020 Betreuungskräfte aus Polen und Osteuropa an Familien in ganz Deutschland. Die Betreuungskraft ist bei einer geprüften Partneragentur angestellt und wird legal nach Deutschland entsandt (A1-Bescheinigung). Wir übernehmen:

  • Kostenlose Bedarfsermittlung – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause
  • Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden, alle Kosten einzeln ausgewiesen
  • Auswahl passender Betreuungskräfte; Kennenlernen vor Vertragsabschluss – telefonisch oder per Video
  • Koordination von Anreise, Wechsel im Tandem-Modell und Ersatz bei Ausfall
  • Ein fester, deutschsprachiger Ansprechpartner während der gesamten Betreuung, täglich 8–20 Uhr
  • Keine Vermittlungsgebühr für Sie, keine Mindestlaufzeit – jederzeit kündbar

Das Deutsche Pflegehilfswerk auf einen Blick

  • Sitz in Willichbei Düsseldorf – Beratung bundesweit, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause
  • Seit 2020Vermittlung von Betreuungskräften aus Polen und Osteuropa
  • Über 350 Bewertungenauf ProvenExpert, unabhängig gesammelt
  • Legale Entsendungüber geprüfte Partneragenturen mit A1-Bescheinigung

Ihr Ansprechpartner: Christof Neumann, Leitung Kundenberatung – täglich 8–20 Uhr.

So läuft es ab

In vier Schritten zur Betreuungskraft

Bedarf klären

Sie schildern uns die Situation – am Telefon oder über das Formular. Wir beraten kostenlos, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.

Angebot in 24 Stunden

Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit allen Kosten – ab ca. 2.490 € im Monat inklusive Nebenkosten.

Betreuungskraft auswählen

Wir schlagen passende Betreuungskräfte vor. Sie lernen die Person vorab kennen und entscheiden.

Anreise und Beginn

In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Ihr Ansprechpartner bleibt an Ihrer Seite.

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die Familien uns am häufigsten stellen

Kurz und ehrlich – so, wie wir es auch am Telefon erklären würden.

Aufgaben und Alltag

Sie führt den Haushalt (Einkaufen, Kochen, Wäsche, Ordnung), hilft bei der Körperpflege und beim Anziehen, begleitet zu Terminen, sorgt für Tagesstruktur und Gesellschaft und ist nachts im Haus erreichbar. Kurz: alles, was Angehörige sonst selbst übernehmen würden – ohne medizinische Behandlungspflege.

Ja, der Haushalt der betreuten Person ist eine Kernaufgabe: Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäsche, Betten beziehen, Ordnung halten. Nicht vorgesehen sind Grundreinigungen, Fensterputzen in der Höhe, Gartenarbeit im größeren Umfang oder der Haushalt weiterer Personen ohne gesonderte Vereinbarung.

Ja. Hilfe bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengang und Inkontinenzversorgung gehört zur Grundpflege und ist eine der wichtigsten Aufgaben. Die Betreuungskraft unterstützt so viel wie nötig und lässt so viel Selbstständigkeit wie möglich.

Ja. Viele Familien entscheiden sich gerade wegen einer Demenz für die Betreuung zu Hause: feste Tagesstruktur, vertraute Umgebung, ständige Ansprechbarkeit. Auf Wunsch schlagen wir Betreuungskräfte mit Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit Demenz vor. Bei starker Weglauftendenz oder Aggressivität besprechen wir vorab ehrlich, ob das Modell trägt.

Sie wohnt im Haus und ist nachts in Rufbereitschaft. Gelegentliche Hilfe – etwa beim Toilettengang – ist möglich. Regelmäßige, mehrfach nächtliche Einsätze sind mit den gesetzlichen Ruhezeiten nicht vereinbar; dann planen wir gemeinsam eine Ergänzung, zum Beispiel einen Pflegedienst für die Nacht.

Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Bett und Schrank, Mitbenutzung von Bad und Küche, Verpflegung und Internetzugang. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung, erleichtert aber die Finanzierung über Pflegegeld und Entlastungsbetrag.

Grenzen, Regeln und Kosten

Sie darf an die Einnahme erinnern und Medikamente anreichen, die vom Pflegedienst, vom Arzt oder von Angehörigen gestellt wurden. Sie darf Medikamente nicht selbst stellen, dosieren oder ändern und keine Injektionen geben – das ist Behandlungspflege und bleibt bei Pflegefachkräften.

Nein. Injektionen, Wund- und Verbandsversorgung, Katheter-, Stoma- oder Sondenversorgung und Messungen nach ärztlicher Anordnung sind Behandlungspflege nach § 37 SGB V. Diese Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung; die Betreuungskraft und der Pflegedienst ergänzen sich.

Nein. „24-Stunden-Pflege“ ist ein Branchenbegriff. Die Betreuungskraft ist anwesend, arbeitet aber im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitregeln; Bereitschaft zählt als Arbeitszeit (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 505/20). Pausen, Ruhezeiten und freie Zeit werden vorab vereinbart.

In der Regel nicht. Betreuungskräfte bringen Erfahrung aus der Betreuung eigener Angehöriger oder aus früheren Einsätzen mit, teils auch Schulungen oder pflegerische Grundausbildungen aus dem Heimatland. Eine deutsche Anerkennung als Pflegefachkraft haben sie meist nicht – deshalb keine Behandlungspflege. Die Partneragentur prüft Referenzen und Nachweise.

Ja, das ist der Normalfall bei medizinischem Bedarf: Der Pflegedienst kommt für Behandlungspflege (Insulin, Verbände, Medikamente stellen), die Betreuungskraft übernimmt den Alltag. Beides wird über unterschiedliche Töpfe finanziert: Behandlungspflege über die Krankenkasse, die Betreuung über Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.

Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner. Häufige Lösungen: ein Pflegedienst zusätzlich, eine Betreuungskraft mit mehr Pflegeerfahrung beim nächsten Wechsel, Hilfsmittel wie Pflegebett oder Lifter, oder eine Höherstufung des Pflegegrads. Der Vertrag ist jederzeit kündbar, falls ein anderer Weg nötig wird.

Ab ca. 2.490 € im Monat, je nach Deutschkenntnissen und Anforderungen. Enthalten sind Vergütung und Sozialabgaben der Betreuungskraft, Versicherung, An- und Abreise sowie die Organisation durch die Partneragentur. Die Familie stellt Unterkunft und Verpflegung. Pflegegeld (347–990 € je nach Pflegegrad), Entlastungsbetrag (131 €) und Verhinderungspflege senken den Eigenanteil – Details und Rechner auf der Kostenseite.

Ihre Frage ist nicht dabei?Rufen Sie uns an – täglich 8–20 Uhr – oder stellen Sie Ihre Frage über das Formular. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Anfrage

Ihre unverbindliche Anfrage

Schildern Sie uns kurz die Situation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem Rückruf oder direkt mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Verpflichtung.

  • Rückruf: Ein Berater klärt mit Ihnen Pflegesituation, Wohnort und gewünschten Beginn.
  • Angebot in 24 Stunden: alle Kosten einzeln ausgewiesen, keine Vermittlungsgebühr.
  • Sie entscheiden: in Ruhe, ohne Mindestlaufzeit.

Lieber telefonisch? 02154 8887313, täglich 8–20 Uhr.

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