Leistungen
Eine Betreuungskraft wohnt bei Ihren Angehörigen und hilft im Alltag – bei Haushalt, Körperpflege, Mobilität und bei Demenz, nachts in Rufbereitschaft. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu.
Täglich 8–20 Uhr erreichbar · Kosten und Zuschüsse im Detail
✓Seit 2020 · bundesweit · legal mit A1Auf einen Blick
Die Betreuungskraft übernimmt das, was sonst Angehörige tragen: den Alltag. Wählen Sie einen Bereich, um die konkreten Aufgaben und Beispiele zu lesen.
Haushalt und MahlzeitenDer Alltag läuft weiter – so, wie es zur Person passt.
Grundpflege und MobilitätBehutsame Hilfe bei allem, was zur Körperpflege gehört.
Demenzbetreuung und GesellschaftFeste Abläufe, Ruhe und jemand, der da ist.
NachtbetreuungNachts nicht allein: Die Betreuungskraft wohnt im Haus.Haushalt und Mahlzeiten
Der Haushalt ist die Grundlage jeder Betreuung: Die Betreuungskraft führt den Haushalt der betreuten Person so, wie es zu ihr passt – nicht nach Schema.
Grundpflege und Mobilität
Die Betreuungskraft hilft bei allem, was zur täglichen Körperpflege gehört – behutsam, mit Respekt vor der Intimsphäre. Ob sie dabei anleitet oder übernimmt, hängt davon ab, was die betreute Person noch selbst kann.
Demenzbetreuung und Gesellschaft
Menschen mit Demenz profitieren von festen Abläufen und einer vertrauten Umgebung. Die Betreuungskraft ist den ganzen Tag da – das gibt Sicherheit und entlastet Angehörige, die sonst rund um die Uhr in Sorge sind.
Nachtbetreuung
Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt und ist nachts erreichbar. Gelegentliche Hilfe in der Nacht – etwa beim Toilettengang oder wenn jemand nicht zur Ruhe kommt – ist möglich. Was nicht geht: regelmäßige, mehrfach nächtliche Einsätze. Dann sind die gesetzlichen Ruhezeiten nicht einzuhalten, und wir planen gemeinsam eine ergänzende Lösung.
Leistungsgrenzen
Betreuungskräfte sind keine examinierten Pflegefachkräfte. Alles, was ärztlich verordnet wird und zur Behandlungspflege gehört, bleibt beim ambulanten Pflegedienst (§ 37 SGB V). Beides lässt sich gut kombinieren – wir stimmen das in der Bedarfsermittlung mit Ihnen ab.
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist ein Branchenbegriff. Niemand arbeitet 24 Stunden am Tag: Für Betreuungskräfte gelten die gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitregeln, Bereitschaft zählt als Arbeitszeit (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20). Die Betreuungskraft hat feste Pausen, Ruhezeiten und freie Zeit; die Einteilung wird vorab mit Ihnen und der Partneragentur abgestimmt.
Quellen: § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege), § 36 SGB XI (körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung), Bundesarbeitsgericht 5 AZR 505/20, Verbraucherzentrale „Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?“ (Stand August 2026). Stand der Angaben: September 2026.
Zuständigkeiten
Die Betreuungskraft ersetzt weder den Pflegedienst noch die Familie – sie schließt die Lücke dazwischen: die vielen Stunden am Tag, in denen jemand da sein muss.
Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich als Kombinationsleistung verbinden. Wie sich die Zuschüsse auf den Eigenanteil auswirken, zeigt die Beispielrechnung auf der Kostenseite.
Für wen geeignet
Im Zweifel sagen wir Ihnen ehrlich, ob unser Modell passt – dafür ist die kostenlose Bedarfsermittlung da.
Was wir selbst übernehmen
Das Deutsche Pflegehilfswerk mit Sitz in Willich vermittelt seit 2020 Betreuungskräfte aus Polen und Osteuropa an Familien in ganz Deutschland. Die Betreuungskraft ist bei einer geprüften Partneragentur angestellt und wird legal nach Deutschland entsandt (A1-Bescheinigung). Wir übernehmen:
Ihr Ansprechpartner: Christof Neumann, Leitung Kundenberatung – täglich 8–20 Uhr.
So läuft es ab
Sie schildern uns die Situation – am Telefon oder über das Formular. Wir beraten kostenlos, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit allen Kosten – ab ca. 2.490 € im Monat inklusive Nebenkosten.
Wir schlagen passende Betreuungskräfte vor. Sie lernen die Person vorab kennen und entscheiden.
In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Ihr Ansprechpartner bleibt an Ihrer Seite.
Häufige Fragen
Kurz und ehrlich – so, wie wir es auch am Telefon erklären würden.
Sie führt den Haushalt (Einkaufen, Kochen, Wäsche, Ordnung), hilft bei der Körperpflege und beim Anziehen, begleitet zu Terminen, sorgt für Tagesstruktur und Gesellschaft und ist nachts im Haus erreichbar. Kurz: alles, was Angehörige sonst selbst übernehmen würden – ohne medizinische Behandlungspflege.
Ja, der Haushalt der betreuten Person ist eine Kernaufgabe: Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäsche, Betten beziehen, Ordnung halten. Nicht vorgesehen sind Grundreinigungen, Fensterputzen in der Höhe, Gartenarbeit im größeren Umfang oder der Haushalt weiterer Personen ohne gesonderte Vereinbarung.
Ja. Hilfe bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengang und Inkontinenzversorgung gehört zur Grundpflege und ist eine der wichtigsten Aufgaben. Die Betreuungskraft unterstützt so viel wie nötig und lässt so viel Selbstständigkeit wie möglich.
Ja. Viele Familien entscheiden sich gerade wegen einer Demenz für die Betreuung zu Hause: feste Tagesstruktur, vertraute Umgebung, ständige Ansprechbarkeit. Auf Wunsch schlagen wir Betreuungskräfte mit Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit Demenz vor. Bei starker Weglauftendenz oder Aggressivität besprechen wir vorab ehrlich, ob das Modell trägt.
Sie wohnt im Haus und ist nachts in Rufbereitschaft. Gelegentliche Hilfe – etwa beim Toilettengang – ist möglich. Regelmäßige, mehrfach nächtliche Einsätze sind mit den gesetzlichen Ruhezeiten nicht vereinbar; dann planen wir gemeinsam eine Ergänzung, zum Beispiel einen Pflegedienst für die Nacht.
Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Bett und Schrank, Mitbenutzung von Bad und Küche, Verpflegung und Internetzugang. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung, erleichtert aber die Finanzierung über Pflegegeld und Entlastungsbetrag.
Sie darf an die Einnahme erinnern und Medikamente anreichen, die vom Pflegedienst, vom Arzt oder von Angehörigen gestellt wurden. Sie darf Medikamente nicht selbst stellen, dosieren oder ändern und keine Injektionen geben – das ist Behandlungspflege und bleibt bei Pflegefachkräften.
Nein. Injektionen, Wund- und Verbandsversorgung, Katheter-, Stoma- oder Sondenversorgung und Messungen nach ärztlicher Anordnung sind Behandlungspflege nach § 37 SGB V. Diese Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung; die Betreuungskraft und der Pflegedienst ergänzen sich.
Nein. „24-Stunden-Pflege“ ist ein Branchenbegriff. Die Betreuungskraft ist anwesend, arbeitet aber im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitregeln; Bereitschaft zählt als Arbeitszeit (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 505/20). Pausen, Ruhezeiten und freie Zeit werden vorab vereinbart.
In der Regel nicht. Betreuungskräfte bringen Erfahrung aus der Betreuung eigener Angehöriger oder aus früheren Einsätzen mit, teils auch Schulungen oder pflegerische Grundausbildungen aus dem Heimatland. Eine deutsche Anerkennung als Pflegefachkraft haben sie meist nicht – deshalb keine Behandlungspflege. Die Partneragentur prüft Referenzen und Nachweise.
Ja, das ist der Normalfall bei medizinischem Bedarf: Der Pflegedienst kommt für Behandlungspflege (Insulin, Verbände, Medikamente stellen), die Betreuungskraft übernimmt den Alltag. Beides wird über unterschiedliche Töpfe finanziert: Behandlungspflege über die Krankenkasse, die Betreuung über Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.
Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner. Häufige Lösungen: ein Pflegedienst zusätzlich, eine Betreuungskraft mit mehr Pflegeerfahrung beim nächsten Wechsel, Hilfsmittel wie Pflegebett oder Lifter, oder eine Höherstufung des Pflegegrads. Der Vertrag ist jederzeit kündbar, falls ein anderer Weg nötig wird.
Ab ca. 2.490 € im Monat, je nach Deutschkenntnissen und Anforderungen. Enthalten sind Vergütung und Sozialabgaben der Betreuungskraft, Versicherung, An- und Abreise sowie die Organisation durch die Partneragentur. Die Familie stellt Unterkunft und Verpflegung. Pflegegeld (347–990 € je nach Pflegegrad), Entlastungsbetrag (131 €) und Verhinderungspflege senken den Eigenanteil – Details und Rechner auf der Kostenseite.
Anfrage
Schildern Sie uns kurz die Situation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem Rückruf oder direkt mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Verpflichtung.
Lieber telefonisch? 02154 8887313, täglich 8–20 Uhr.
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