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Pflegegrad 1: Tipps zur Geldleistung und Voraussetzungen

LesezeitVon der Redaktion · fachlich geprüft von Arun Ananth
Kurz gesagt

Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit — er bringt weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Was er bringt, ist der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, dazu zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, ein Zuschuss zum Hausnotruf, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme und die kostenlose Pflegeberatung (Rechtsstand 2026).

Pflegegrad 1: Definition und Leistungen verstehen

Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad in Deutschland. Er gilt im Allgemeinen für Menschen, die sich mit minimaler Hilfe selbst versorgen können, aber Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Einkaufen oder Fortbewegung benötigen. Menschen mit Pflegegrad 1 können auch von regelmäßigen Besuchen einer Krankenschwester für medizinische Untersuchungen und Beratung profitieren.

Bitte beachten

Pflegegrad 1 ist der einzige Pflegegrad ohne Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wer mit einer monatlichen Auszahlung rechnet, wird enttäuscht — der Nutzen liegt in den zweckgebundenen Leistungen und in der Tür, die der Pflegegrad zu Beratung und Hilfsmitteln öffnet.

Um für Pflegegrad 1 in Frage zu kommen, muss eine Person seit mindestens sechs Monaten an einer Beeinträchtigung leiden, die ihre Fähigkeit zur Durchführung von Aktivitäten des täglichen Lebens beeinträchtigt. Dazu gehören körperliche Behinderungen, kognitive Beeinträchtigungen oder psychische Probleme. Um Geldleistungen auf der Grundlage dieses Pflegegrades zu erhalten, müssen Unterlagen vorgelegt werden, aus denen das Ausmaß der Behinderung hervorgeht

Voraussetzungen der Pflegegrad 1: Was Sie erreichen müssen

Um die Anforderungen der Pflegegrad 1 zu erfüllen, müssen Sie Qualifikationen, Schulungen und Erfahrungen nachweisen können. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie wichtige Sicherheitsstandards und -verfahren kennen. Darüber hinaus müssen Sie ein umfassendes Verständnis für die Grundsätze der Pflege der Ihnen anvertrauten Menschen nachweisen.

Sie müssen gründlich wissen und verstehen, wie Sie Risiken und Gefahren in verschiedenen Bereichen erkennen können. Sie müssen auch wissen, wie Sie sicher mit gefährdeten Gruppen wie Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen mit Lernschwierigkeiten oder körperlichen Behinderungen arbeiten können. Darüber hinaus sollten Sie die einschlägigen Rechtsvorschriften kennen, z. B. die Sicherheitsvorschriften und die für Pflegeeinrichtungen geltenden Verhaltensregeln.

Der Pflegegrad 1 wird zuerkannt, wenn ein Versicherter einen allgemeinen Antrag auf Pflegegrad gestellt hat (bis 31.12.2016: Antrag auf Pflegestufe). Pflegegrad 1 muss nicht gesondert beantragt werden, es genügt der Nachweis einer “leichten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens (NBA) müssen zwischen 12,5 und unter 27 Punkten festgestellt werden, damit der Antragsteller, die mit der Einstufung in die Pflegegrad 1 verbundenen Leistungen der Pflegeversicherung erhält. Sind diese Kriterien erfüllt, besteht ein Anspruch auf diese Leistungen. Es ist wichtig zu wissen, dass verschiedene Staaten und Länder andere Anspruchsvoraussetzungen als die hier aufgeführten haben können.

Erkundung der Kriterien für die Pflegebegutachtung

  1. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Bewertet werden die örtliche und zeitliche Orientierung des Patienten, seine Entscheidungsfähigkeit, sein Erkennen von Risiken, seine Gesprächsfähigkeit und seine Fähigkeit, seine Bedürfnisse mitzuteilen.
  2. Verhaltensprobleme und psychische Erkrankungen: Bei der Beurteilung werden auch psychische Probleme wie aggressives oder ängstliches Verhalten sowie Wahnvorstellungen oder die Zerstörung von Gegenständen untersucht.
  3. Mobilität: Im Rahmen des Pflegeassessments werden die Fähigkeit des Patienten, sich selbständig fortzubewegen, die Fähigkeit, sich aufrecht zu halten, und die Fähigkeit, Treppen zu steigen, beurteilt.
  4. Selbstpflege: Es ist wichtig, dass der Patient in der Lage ist, sich täglich um sich selbst zu kümmern, z. B. sich zu waschen, zu pflegen und zu ernähren.
  5. Umgang mit Krankheit und Behandlung: Bei der Beurteilung wird festgestellt, ob der Patient Hilfe bei der Bewältigung seiner Krankheit und seiner Therapien wie Dialyse oder Verbandswechsel benötigt.
  6. Organisation des täglichen Lebens und der sozialen Beziehungen: Schließlich wird geprüft, ob der Patient in der Lage ist, seinen Tag erfolgreich zu planen, sich selbst zu beschäftigen und soziale Kontakte zu pflegen.

Geldleistungen bei Pflegegrad 1

Geldleistungen im Pflegegrad 1 sind eine gute Möglichkeit, die Kosten für die Pflege Ihres Angehörigen zu decken. Diese Bargeldzuschüsse können wichtige Bedürfnisse wie Lebensmittel, Kleidung und Reisekosten abdecken. Sie bieten auch Unterstützung für Arztrechnungen, Therapiesitzungen und andere damit verbundene Ausgaben. Mit diesen Geldleistungen haben Sie Zugang zu zusätzlichen Ressourcen, die es Ihnen erleichtern, Ihrem Familienmitglied oder Freund eine hochwertige Pflege zukommen zu lassen.

Gut zu wissen

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich verfällt nicht sofort: Nicht abgerufene Beträge lassen sich innerhalb des gesetzlichen Übertragungszeitraums nachträglich verwenden. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung mit anerkannten Angeboten verrechnet (Rechtsstand 2026).

Indem Sie die Geldleistungen der Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen, können Sie die mit der Pflege verbundene finanzielle Belastung verringern. Die Höhe dieser Leistungen hängt von den individuellen Anspruchsvoraussetzungen ab; in der Regel liegen diese Beträge jedoch zwischen 200 und 400 US-Dollar pro Monat. Außerdem bieten einige Staaten zusätzliche Mittel für spezialisierte Dienstleistungen oder Ausrüstung.

Wenn Sie Geldleistungen der Pflegegrad 1 beantragen, müssen Sie Ihren Bedarf an finanzieller Unterstützung nachweisen. Belege wie Arztrechnungen und Quittungen können helfen, die mit der Pflege verbundenen Kosten zu belegen. Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie alle Transaktionen im Zusammenhang mit den Kosten für die Pflege Ihres Angehörigen aufzeichnen.

Der Erhalt von Geldleistungen bei Pflegegrad 1 kann eine gute Möglichkeit sein, die Qualität der Pflege Ihres Familienmitglieds oder Freundes sicherzustellen und gleichzeitig die finanzielle Belastung für Sie als Pflegeperson zu verringern. Weitere Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und andere Einzelheiten zu diesen Leistungen erhalten Sie bei der Gesundheits- und Sozialbehörde Ihres Landes.

Pflegegrad 1: Leistungen 2026

Sie erhalten bereits Unterstützung aus dem Pflegegrad 1. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Leistungen, auf die sie Anspruch haben.

Praxistipp

Diese Ansprüche bestehen bei Pflegegrad 1 und werden häufig nicht genutzt:

  • Entlastungsbetrag 131 €/Monat für Betreuung und Haushaltshilfe
  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Zuschuss zum Hausnotruf
  • Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme
  • kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Geldleistung (Pflegegrad 1) Betrag
Pflegesachleistung bei Pflegegrad 1 0 €
Pflegegeld 0 €
Entlastungsbetrag (Betreuungs- und Entlastungsleistungen) 131 €
Pflegehilfsmittel für den Verbrauch 40 €
Hausnotruf max. 25 €
Wohngruppenhilfe 224 €
Anpassung des Wohnraums 4.180 €
Pflegeschulung für Angehörige kostenlos
Angebote zur Beratung kostenlos
Kurzzeitpflege 0 €
Verhinderungspflege 0 €

Kostenerstattung und Kosten für häusliche Pflege

Die Kosten für die häusliche Pflege können aus verschiedenen Quellen gedeckt werden, z. B. durch Kostenerstattung, Pflegegeld und Leistungen nach Pflegegrad. Die Kostenerstattung wird in der Regel von Versicherungsgesellschaften oder staatlichen Programmen zur Deckung der medizinischen Kosten für häusliche Pflegedienste gewährt. Das Pflegegeld ist eine Form der finanziellen Unterstützung für Familien, die zusätzliche Hilfe bei der häuslichen Pflege ihrer Angehörigen benötigen. Der Pflegegrad beschreibt den Umfang des Unterstützungsbedarfs, die für die gesundheitlichen Bedürfnisse einer Person erforderlich ist. Sie kann tägliche Pflegebesuche oder speziellere Behandlungen wie Physio- oder Ergotherapie umfassen. Wenn Sie all diese Optionen kennen, können Sie fundierte Entscheidungen treffen, wenn es um die Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege geht.

Es ist wichtig, die verschiedenen Aspekte der Kosten für häusliche Pflege und deren Erstattung zu verstehen. Anbieter häuslicher Pflege können ihre Leistungen direkt mit Versicherungsgesellschaften oder anderen Einrichtungen abrechnen, die dann die Kosten für die Pflege erstatten. In einigen Fällen können Arbeitgeber oder öffentliche Programme die Kosten für die häusliche Pflege mitfinanzieren. Es ist wichtig, sich über alle möglichen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für die häusliche Pflege zu informieren, einschließlich der Pflegegrade mit zusätzlicher Unterstützung.

Wenn Sie die Kosten für die häusliche Pflege und die Kostenerstattung kennen, können Sie fundierte Entscheidungen für das finanzielle, emotionale und körperliche Wohlbefinden Ihrer Familie treffen. Mit den richtigen Informationen und der richtigen Unterstützung können Sie sicherstellen, dass die Bedürfnisse Ihres Angehörigen erfüllt werden und gleichzeitig Ihre Familienfinanzen geschützt werden.

Diese Informationen dienen nur als allgemeiner Überblick; bitte wenden Sie sich an einen Fachmann, um eine detailliertere Beratung zu den Kosten und Erstattungsmöglichkeiten für häusliche Pflege je nach den individuellen Umständen zu erhalten.

Zuschüsse für ambulante Pflege im Überblick

Die nachstehende Tabelle zeigt die verschiedenen Leistungen, die ein Versicherter je nach Pflegegrad für ambulante Pflegeleistungen erhalten kann:

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0 € 0 €
Pflegegrad 2 347 € 796 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 €

Checkliste: So finden Sie den richtigen Anbieter

1 – Fragen Sie sich selbst: Was ist Ihrem Angehörigen wichtig und was ist für Sie am wichtigsten?

Bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes in Deutschland können Sie zwischen verschiedenen Anbietern wählen, darunter gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände und Kirchen, Kommunen (öffentlichen Anbietern) und privaten Unternehmern. Ihre Wahl kann unabhängig von der Art des Anbieters auf persönlichen Gründen wie Überzeugung oder Vertrauen beruhen. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie bei Ihrer endgültigen Entscheidung unbedingt einen kirchlichen Anbieter in Betracht ziehen.

2 – Engagieren Sie sich: Suchen Sie einen qualitativ hochwertigen Pflegedienst

Hier finden Sie eine Checkliste mit wichtigen Faktoren, die Ihnen helfen können, die beste Entscheidung für Ihre Bedürfnisse zu treffen:

1. Reputation: Recherchieren Sie im Internet nach Anbietern und lesen Sie die Bewertungen früherer Patienten, um sicherzustellen, dass sie eine gute Erfolgsbilanz haben.

2. Standort: Vergewissern Sie sich, dass sich der Anbieter in der Nähe Ihres Wohnorts oder Ihrer Arbeitsstelle befindet, damit der Zugang zur Behandlung nicht schwierig ist.

3. Angebotene Dienstleistungen: Erkundigen Sie sich, welche Art von Dienstleistungen der Anbieter anbietet und ob diese Ihren speziellen Bedürfnissen entsprechen.

4. Versicherungsschutz: Prüfen Sie, ob der Anbieter Vereinbarungen mit Ihrer Versicherung getroffen hat und wie hoch die Deckung wäre, wenn Sie seine Dienste in Anspruch nehmen würden

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Zur Verfügung steht der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie weitere zweckgebundene Leistungen wie Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Wohnraumanpassung (Rechtsstand 2026).

Muss Pflegegrad 1 gesondert beantragt werden?

Nein. Pflegegrad 1 muss nicht gesondert beantragt werden — es genügt der allgemeine Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse.

Wie hoch ist der Zuschuss zur Wohnraumanpassung?

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stehen bis zu 4.180 € je Maßnahme zur Verfügung — etwa für einen barrierefreien Badumbau oder den Abbau von Schwellen.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 1?

Maßgeblich ist das Ergebnis der Pflegebegutachtung: Pflegegrad 1 wird bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben.

Pflegegrad 1 zahlt wenig aus und öffnet viel — er ist der Einstieg in Beratung, Hilfsmittel und die spätere Höherstufung.

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Beitrag erstellt von der Redaktion des Deutschen PflegehilfswerksFachlich geprüft von Arun Ananth, Gründer des Deutschen Pflegehilfswerks, als Branchenexperte zitiert u. a. im Handelsblatt, bei Focus online und t-online.
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