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Pflegegrad 2: Wie viel Geld gibt es 2026? Leistungen und Voraussetzungen

LesezeitVon der Redaktion · fachlich geprüft von Arun Ananth
Kurz gesagt

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen 2026 monatlich 347 € Pflegegeld zu, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder 796 € als Pflegesachleistung für einen ambulanten Dienst. Hinzu kommen 131 € Entlastungsbetrag, 721 € für Tages- oder Nachtpflege, ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Beträge wurden zuletzt zum 01.01.2025 angehoben und gelten 2026 unverändert weiter. Voraussetzung für Pflegegrad 2 sind 27,0 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren.

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland und für viele Familien der erste Berührungspunkt mit den Leistungen der Pflegeversicherung. Er steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – die betroffene Person kann vieles noch allein, braucht aber im Alltag regelmäßig Unterstützung. Dieser Ratgeber beantwortet die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden: wie viel Geld Ihnen zusteht, wofür Sie es verwenden dürfen, welche Voraussetzungen gelten und was die einzelnen Leistungen praktisch bedeuten.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 2026 entweder 347 € Pflegegeld im Monat, wenn die Pflege privat organisiert wird, oder 796 € Pflegesachleistung, wenn ein ambulanter Pflegedienst übernimmt. Beide Leistungen lassen sich auch anteilig kombinieren. Unabhängig davon kommen weitere Ansprüche hinzu, die viele Familien nicht vollständig ausschöpfen.

Die folgende Übersicht zeigt alle Leistungen für Pflegegrad 2 im Jahr 2026:

Leistung Betrag 2026 Rechtsgrundlage
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) 347 € / Monat § 37 SGB XI
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) 796 € / Monat § 36 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 € / Monat § 45b SGB XI
Tages- und Nachtpflege 721 € / Monat § 41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) 3.539 € / Jahr § 42a SGB XI
Vollstationäre Pflege 805 € / Monat § 43 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € / Monat § 40 Abs. 2 SGB XI
Hausnotruf 25,50 € / Monat § 78 Abs. 1 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI

Rechtsstand: September 2026. Die Beträge wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben; für 2026 gelten sie unverändert. Die nächste turnusmäßige Anpassung ist gesetzlich für den 01.01.2028 vorgesehen.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 € pro Monat. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht an die pflegenden Angehörigen – wie es innerhalb der Familie weitergegeben wird, entscheidet sie selbst. Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.

Voraussetzung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld sichergestellt ist, etwa durch Angehörige, Nachbarn oder eine im Haushalt lebende Betreuungskraft. Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug muss zudem in festen Abständen ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI stattfinden – bei Pflegegrad 2 halbjährlich. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird zuerkannt, wenn im Begutachtungsverfahren 27,0 bis unter 47,5 Gesamtpunkte erreicht werden. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das nicht mehr den Zeitaufwand der Pflege misst, sondern den Grad der Selbstständigkeit.

Begutachtet werden sechs Lebensbereiche mit unterschiedlicher Gewichtung:

  • Selbstversorgung – Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung (40 %)
  • Mobilität – Fortbewegung, Aufstehen, Treppensteigen (10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – hiervon zählt der höhere der beiden Werte (15 %)
  • Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen – Medikamente, Arztbesuche, Verbandwechsel (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Praktisch bedeutet Pflegegrad 2: Die betroffene Person bewältigt den Alltag noch weitgehend selbst, benötigt aber bei mehreren wiederkehrenden Verrichtungen regelmäßig Hilfe. Wie Sie die Begutachtung vorbereiten, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Vorbereitung auf die MD-Begutachtung; den Ablauf des Antrags beschreibt der Beitrag Pflegegrad beantragen.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was ist der Unterschied?

Der Unterschied liegt darin, wer die Pflege erbringt. Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege privat sichergestellt wird; die Pflegesachleistung rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.

Die Pflegesachleistung ist mit 796 € deutlich höher als das Pflegegeld mit 347 €. Das liegt nicht daran, dass eine Form bevorzugt würde, sondern daran, dass damit Fachleistungen zu tariflichen Sätzen bezahlt werden. Ausgezahlt wird die Sachleistung nie an Sie, sondern an den Dienst – nicht genutzte Beträge verfallen zum Monatsende.

Was ist die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2?

Die Kombinationsleistung erlaubt es, Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig nebeneinander zu beziehen. Wird die Sachleistung nur teilweise ausgeschöpft, wird das Pflegegeld im selben Verhältnis anteilig weitergezahlt.

Ein Beispiel für die Rechenlogik: Werden 50 % des Sachleistungsbetrags durch einen Pflegedienst verbraucht, verbleiben 50 % des Pflegegeldes, also rund 174 €. Die genaue Abrechnung nimmt die Pflegekasse vor. Wie sich die Anteile in Ihrem Fall auswirken, können Sie mit unserem Rechner zur Kombinationsleistung durchspielen.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 2?

Für Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse bis zu 796 € im Monat. Alles, was darüber hinausgeht, ist als Eigenanteil selbst zu tragen. Wie weit der Betrag reicht, hängt vom Leistungsumfang und von den Vergütungssätzen des jeweiligen Bundeslandes ab; verbindliche Angaben macht nur das Angebot des konkreten Dienstes.

In der Praxis deckt der Betrag bei Pflegegrad 2 typischerweise ein bis zwei Einsätze täglich für Grundpflege ab. Wird darüber hinaus Betreuung über den Tag benötigt, entsteht regelmäßig eine Lücke – das ist der Punkt, an dem viele Familien beginnen, über andere Betreuungsformen nachzudenken.

Was kostet Tagespflege bei Pflegegrad 2?

Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 2 721 € im Monat zur Verfügung. Dieser Betrag steht zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung zur Verfügung und wird nicht darauf angerechnet.

Nicht enthalten sind die sogenannten Hotelkosten – Verpflegung und Unterkunft in der Einrichtung – sowie der Investitionskostenanteil. Diese Positionen tragen Sie selbst; für sie kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: der gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 01.07.2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst (§ 42a SGB XI). Die frühere Aufteilung in zwei getrennte Töpfe mit eigenen Übertragungsregeln ist entfallen.

Das vereinfacht die Planung erheblich: Sie entscheiden selbst, wie sich der Betrag auf beide Leistungen verteilt. Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa durch Urlaub oder Krankheit. Kurzzeitpflege bedeutet die vorübergehende Aufnahme in einer stationären Einrichtung, häufig nach einem Krankenhausaufenthalt. Eine Vorpflegezeit ist für die Verhinderungspflege nicht mehr erforderlich. Ausführlich erklären wir das im Ratgeber Verhinderungspflege mit Pflegegeld kombinieren.

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist zweckgebunden und wird gegen Beleg erstattet. Er ist nicht frei verfügbar, aber breiter einsetzbar, als viele annehmen.

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, einschließlich der selbst zu tragenden Anteile
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen zugelassener Pflegedienste, bei Pflegegrad 2 auch für Grundpflege
  • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Betreuungs- und Haushaltshilfen

Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden. Danach verfallen sie. Es lohnt sich daher, zum Jahresanfang zu prüfen, ob aus dem Vorjahr noch Guthaben offen ist.

Welche weiteren Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?

Neben den Geldleistungen bestehen Ansprüche, die unabhängig vom gewählten Pflegemodell gelten und häufig übersehen werden:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Ähnliches.
  • Technische Pflegehilfsmittel: etwa Pflegebett oder Rollstuhl, in der Regel leihweise über die Pflegekasse.
  • Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 € monatlich zu den Kosten eines Anschlusses.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € je Maßnahme, beispielsweise für einen barrierefreien Badumbau oder den Abbau von Schwellen. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen.
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: kostenfrei und unabhängig vom Pflegegrad.
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 € monatlich für zugelassene Anwendungen.

Zur Beantragung von Verbrauchshilfsmitteln haben wir eine eigene Übersicht zu Pflegehilfsmitteln zusammengestellt.

Heißt es Pflegegrad 2 oder Pflegestufe 2?

Korrekt ist Pflegegrad 2. Die Bezeichnung „Pflegestufe“ wurde zum 01.01.2017 durch die Pflegegrade abgelöst; seither gibt es fünf Pflegegrade statt der früheren drei Pflegestufen.

Der alte Begriff hält sich im Sprachgebrauch hartnäckig, und viele Familien suchen weiterhin danach. Gemeint ist in aller Regel dasselbe. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde bei der Umstellung automatisch in einen Pflegegrad überführt – ohne neue Begutachtung und ohne Schlechterstellung.

Reicht Pflegegrad 2 für eine Betreuung rund um die Uhr?

Die Leistungen bei Pflegegrad 2 decken eine durchgehende Betreuung im Haushalt nicht vollständig ab – sie leisten aber einen erheblichen Beitrag. Rechnerisch stehen Pflegegeld und Entlastungsbetrag zusammen mit 478 € monatlich zur Verfügung, hinzu kommt der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung – der eingebürgerte Branchenbegriff für die Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft – beginnt beim Deutschen Pflegehilfswerk ab etwa 2.490 € im Monat inklusive Nebenkosten. Gemeint ist dabei ausdrücklich keine durchgehende Arbeitszeit: Es gelten die gesetzlichen Arbeitszeit- und Pausenregelungen, die Betreuungskraft ist im Haushalt anwesend und in Rufbereitschaft.

Ein Teil dieser Kosten lässt sich mit den Leistungen der Pflegeversicherung gegenrechnen; ein Eigenanteil bleibt in jedem Fall bestehen. Welche Betreuungsform zu einer Situation passt, hängt weniger vom Pflegegrad ab als davon, wie viele Stunden am Tag tatsächlich Unterstützung gebraucht wird und wie viel davon Angehörige übernehmen können. Eine Gegenüberstellung finden Sie in unserem Beitrag zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung.

Falls ein Heimplatz im Raum steht: Wie sich der Eigenanteil bei Pflegegrad 2 zusammensetzt, erklärt der Beitrag Pflegeheim Kosten 2026: Eigenanteil, Zuschüsse und Vergleich.

Betreuung in Ihrer Region

Was die Betreuung zu Hause im Vergleich zum Pflegeheim in Ihrem Bundesland kostet, rechnen wir auf den Standortseiten mit dem jeweiligen Heimentgelt vor. Eigene Seiten gibt es unter anderem für Hamburg, Freiburg und Düsseldorf; alle Städte und das jeweilige Umland stehen in der Übersicht unserer Standorte.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2 im Monat?

347 € Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder 796 € Pflegesachleistung bei einem ambulanten Pflegedienst, jeweils monatlich. Zusätzlich stehen 131 € Entlastungsbetrag und – bei Bedarf – 721 € für Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung. Stand: 2026.

Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 2026 erhöht?

Nein. Die Leistungsbeträge wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert. Die nächste turnusmäßige Anpassung ist gesetzlich für den 01.01.2028 vorgesehen.

Muss ich nachweisen, wofür ich das Pflegegeld verwende?

Nein. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug ist bei Pflegegrad 2 allerdings halbjährlich ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachzuweisen.

Kann Pflegegeld und Verhinderungspflege gleichzeitig bezogen werden?

Ja. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 3.539 €.

Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 2?

Ab 27,0 bis unter 47,5 Gesamtpunkten im Neuen Begutachtungsassessment. Darunter liegt Pflegegrad 1, darüber Pflegegrad 3.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 setzt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus und beginnt bei 47,5 Punkten. Die Leistungsbeträge liegen entsprechend höher. Einzelheiten finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflegegrad 3.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: September 2026. Maßgeblich sind die Regelungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), insbesondere §§ 36, 37, 40, 41, 42a, 43, 45b und 78. Die genannten Beträge beruhen auf der Leistungsanpassung zum 01.01.2025 und gelten 2026 unverändert fort.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall erteilt Ihre Pflegekasse; eine kostenfreie und unabhängige Beratung haben Sie nach § 7a SGB XI.

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