Kostenlos prüfen6 Fragen · 2 Minuten
Starten

Pflegekräfte aus Osteuropa: Alternativen zu Polen – Rumänien, Bulgarien, Litauen im Vergleich

LesezeitVon der Redaktion · fachlich geprüft von Arun Ananth
Kurz gesagt

Betreuungskräfte aus Rumänien, Bulgarien und Litauen arbeiten in Deutschland im selben Rechtsrahmen wie polnische: meist im EU-Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde. Nennenswerte Preisunterschiede nach Herkunftsland gibt es nicht mehr – die Marktspanne liegt einheitlich bei etwa 2.490 bis 3.500 Euro im Monat. Über die Qualität der Betreuung entscheiden Deutschkenntnisse, Erfahrung und die Sorgfalt der Vermittlung, nicht das Herkunftsland.

Rumänien, Bulgarien, Litauen: Wann sich der Blick über Polen hinaus lohnt

Gut zu wissen

„Polnische Pflegekraft“ und „osteuropäische Pflegekraft“ sind eingebürgerte Sammelbegriffe. Vermittelt werden Betreuungskräfte für Haushaltsführung, Gesellschaft und unterstützende Grundpflege – keine examinierten Pflegefachkräfte. Medizinische Behandlungspflege übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst.

Polen ist seit Jahren das bekannteste Herkunftsland für Betreuungskräfte in deutschen Privathaushalten. Schätzungen gehen von mehreren hunderttausend Betreuungsverhältnissen aus. Weil die Nachfrage in Deutschland weiter steigt und der polnische Arbeitsmarkt selbst Fachkräfte sucht, richten Familien und Vermittlungsagenturen den Blick zunehmend auch auf Rumänien, Bulgarien und Litauen.

Die kurze Antwort vorweg: Rechtlich ändert sich dadurch nichts. Alle drei Länder sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Litauen seit 2004, Rumänien und Bulgarien seit 2007, mit voller Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 2014. Es gelten dieselben Regeln, dieselben Modelle und derselbe Mindestlohn wie bei einer Betreuungskraft aus Polen. Was sich unterscheidet, sind praktische Punkte: die Verfügbarkeit passender Profile, die Anreisewege und – am wichtigsten – das jeweils angebotene Sprachniveau. Dieser Beitrag ordnet ein, worauf es bei der Entscheidung tatsächlich ankommt.

Der Rechtsrahmen ist in allen EU-Ländern derselbe

Für die Betreuung im eigenen Zuhause haben sich drei Modelle etabliert. Sie unterscheiden sich nicht nach Herkunftsland, sondern nach der Frage, wer Arbeitgeber ist und wer die Verantwortung trägt.

Entsendemodell – der Regelfall

Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Der ausländische Arbeitgeber führt die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland ab; nachgewiesen wird das mit der A1-Bescheinigung. Für die Familie ist dieses Modell das mit dem geringsten Verwaltungsaufwand und dem geringsten Haftungsrisiko – vorausgesetzt, die Entsendung ist korrekt abgewickelt. Das Deutsche Pflegehilfswerk arbeitet ausschließlich mit geprüften Partneragenturen in diesem Modell.

Selbstständigkeit

Die Betreuungskraft tritt als selbstständige Dienstleisterin auf und stellt eine Rechnung. Das ist zulässig, in der häuslichen Rund-um-Betreuung aber heikel: Wer feste Arbeitszeiten vorgibt, Weisungen erteilt und die Betreuungskraft in den Haushalt eingliedert, begründet faktisch ein Arbeitsverhältnis. Stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit fest, drohen Beitragsnachforderungen für bis zu vier Jahre.

Direkte Anstellung im Privathaushalt

Die Familie wird selbst Arbeitgeberin: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung liegen bei ihr. Das schafft die größte Gestaltungsfreiheit und zugleich die größte Verantwortung. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Beitrag Agentur oder Direktvermittlung.

Bitte beachten

Die A1-Bescheinigung ist der zentrale Nachweis im Entsendemodell. Sie ist höchstens 24 Monate gültig, muss auf den Namen der eingesetzten Betreuungskraft lauten und bereits am ersten Arbeitstag vorliegen. Fehlt sie, kann der pflegebedürftige Haushalt für Sozialversicherungsbeiträge nachträglich in Anspruch genommen werden; zusätzlich droht ein Bußgeld. Lassen Sie sich die Bescheinigung deshalb vor der Anreise als Kopie aushändigen.

Was würde das bei Ihnen kosten?Sechs kurze Fragen zur Pflegesituation – Sie erhalten eine kostenfreie Einschätzung und binnen 24 Stunden ein unverbindliches Angebot.

Kostenlos prüfen

Die drei Herkunftsländer im Vergleich

Weil der rechtliche Rahmen identisch ist, unterscheiden sich die Länder nur in praktischen Merkmalen. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was in der Vermittlungspraxis regelmäßig auffällt. Sie beschreibt Tendenzen, keine Eigenschaften einzelner Bewerberinnen und Bewerber – jedes Profil ist individuell zu prüfen.

Merkmal Rumänien Bulgarien Litauen
EU-Mitglied seit 2007 2007 2004
Rechtsrahmen identisch: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, A1-Bescheinigung im Entsendemodell, gesetzlicher Mindestlohn
Verfügbarkeit von Profilen hoch – größter Bewerbermarkt nach Polen mittel bis hoch geringer – kleineres Land, weniger Kräfte
Deutschkenntnisse gesamte Bandbreite; romanische Sprache, dadurch oft schneller Zugang zu Grammatik gesamte Bandbreite; Grundkenntnisse häufiger gesamte Bandbreite; häufig gute Kenntnisse durch Zweitsprachentradition
Anreise Bus, Bahn, Flug; seit 2025 ohne Binnengrenzkontrollen Bus, Bahn, Flug; seit 2025 ohne Binnengrenzkontrollen überwiegend Flug oder Fernbus
Kostenrahmen einheitlich rund 2.490–3.500 € im Monat – abhängig vom Sprachniveau und Betreuungsbedarf, nicht vom Herkunftsland

Der wichtigste Befund steht in der letzten Zeile: Die früher genannten Preisunterschiede zwischen den Herkunftsländern haben sich weitgehend aufgelöst. Der deutsche Mindestlohn gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit, und die Löhne innerhalb der Europäischen Union nähern sich an. Wer heute ein deutlich günstigeres Angebot für ein bestimmtes Land sieht, sollte genau hinsehen: Preis und vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit müssen zusammenpassen.

Was den Preis tatsächlich bestimmt

Preisbestimmend sind drei Faktoren: das Deutschniveau der Betreuungskraft, der Betreuungsbedarf – etwa bei Demenz oder nächtlicher Unterstützung – und die Erfahrung. Beim Deutschen Pflegehilfswerk beginnt die Betreuung bei etwa 2.490 Euro im Monat inklusive Nebenkosten; mit steigendem Sprachniveau bewegt sich der Preis auf rund 2.890, 3.090 und 3.390 Euro zu. Der Marktvergleich liegt in einer ähnlichen Spanne.

Vom Monatspreis lässt sich nicht ableiten, ob ein Angebot rechtmäßig ist. Maßstab ist das Verhältnis zwischen dem Entgelt und der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit. Für Betreuungskräfte im Privathaushalt gilt der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz: 13,90 Euro je Stunde seit dem 1. Januar 2026, ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro. Er gilt ausdrücklich auch für entsandte Kräfte und schließt vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten ein – das hat das Bundesarbeitsgericht am 24. Juni 2021 entschieden (Az. 5 AZR 505/20). Der höhere Pflegemindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz betrifft ausschließlich Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, nicht den Privathaushalt.

Eine detaillierte Aufschlüsselung mit Rechenbeispielen finden Sie auf unserer Kostenseite mit Kostenrechner; einen reinen Länder-Kostenvergleich behandelt der Beitrag Kostenvergleich Polen, Rumänien, Bulgarien.

Welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernehmen darf

Der Tätigkeitsrahmen ist in allen Herkunftsländern gleich und ergibt sich aus dem deutschen Recht, nicht aus der Qualifikation im Heimatland.

  • Haushaltsführung: Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche, Organisation des Alltags.
  • Betreuung und Gesellschaft: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen, Tagesstruktur – bei Demenz der wichtigste Baustein.
  • Unterstützende Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Ankleiden, bei der Mobilität, beim Essen und Trinken.
  • Nicht zulässig – Behandlungspflege: Injektionen, Wundversorgung, Katheterpflege oder das Stellen von Medikamenten sind zugelassenen Pflegediensten vorbehalten und werden nach § 37 SGB V von der Krankenkasse getragen.

In der Praxis arbeiten beide Seiten gut zusammen: Die Betreuungskraft ist im Alltag präsent, der Pflegedienst kommt für die medizinischen Maßnahmen ins Haus. Wie sich diese Kombination gegenüber einem Heimplatz darstellt, beschreibt der Beitrag Alternative zum Pflegeheim.

Kontinuität: warum das Betreuungsmodell wichtiger ist als das Land

Eine Betreuungskraft kann nicht dauerhaft ohne Unterbrechung im Haushalt bleiben – schon aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht. Üblich sind Einsatzzeiträume von acht bis zwölf Wochen mit anschließender Heimreise. Entscheidend für die Familie ist deshalb, wie der Wechsel organisiert wird.

Das Deutsche Pflegehilfswerk arbeitet mit dem Tandem-Modell: Zwei feste Betreuungskräfte wechseln sich planbar ab. Der pflegebedürftige Mensch lernt nicht bei jedem Turnus eine neue Person kennen, Gewohnheiten und Abläufe bleiben erhalten. Gerade bei Demenz ist diese Verlässlichkeit für den Verlauf bedeutsamer als die Frage, aus welchem Land die Betreuungskraft kommt.

Finanzierung: Leistungen der Pflegeversicherung und Steuervorteil

Die häusliche Betreuung wird nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Mehrere Leistungen lassen sich aber als Zuschuss einsetzen:

Leistung Betrag 2026 Voraussetzung
Pflegegeld 347 € (PG 2) · 599 € (PG 3) · 800 € (PG 4) · 990 € (PG 5) ab Pflegegrad 2, häusliche Versorgung
Entlastungsbetrag 131 € monatlich ab Pflegegrad 1, zweckgebunden
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € ab Pflegegrad 2, § 42a SGB XI
Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr Rechnung und Zahlung per Überweisung

Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist seit Juli 2025 flexibel einsetzbar und eignet sich gut, um den Wechsel zwischen zwei Betreuungskräften oder eine kurzfristige Vertretung abzufedern. Alle Beträge sind Zuschüsse; ein Eigenanteil bleibt in jedem Fall.

Auswahl in der Praxis: worauf es wirklich ankommt

Wenn das Herkunftsland kein Qualitätsmerkmal ist – was dann? Die folgenden Punkte haben sich in der Vermittlung als belastbar erwiesen.

Praxistipp

  • Sprechen Sie vor der Zusage persönlich mit der Betreuungskraft – per Telefon oder Video. Das tatsächliche Deutschniveau zeigt sich in wenigen Minuten.
  • Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung vor der Anreise als Kopie geben und prüfen Sie Name und Einsatzzeitraum.
  • Klären Sie schriftlich, welche Wochenarbeitszeit vereinbart ist, wie Freizeit und Ruhezeiten geregelt sind und wer bei Krankheit vertritt.
  • Fragen Sie nach der Ersatzregelung: Wie schnell steht bei einem Ausfall eine Vertretung bereit?
  • Achten Sie auf einen Vertrag ohne versteckte Nebenkosten – Anreise, Verpflegung und Vermittlungsgebühr gehören ausgewiesen.
  • Beschreiben Sie den Bedarf ehrlich. Ein zu niedrig angesetztes Anforderungsprofil führt zu Enttäuschungen auf beiden Seiten.

Einen Überblick über unsere Leistungen und den Ablauf von der Bedarfsermittlung bis zur Anreise finden Sie auf der Seite Leistungen. Wie sich der Alltag mit einer Betreuungskraft gestaltet, beschreibt der Beitrag 24-Stunden-Pflege zu Hause. Und wenn Sie den Vergleich mit dem bekanntesten Herkunftsland suchen: Pflegekraft aus Polen.

Fazit

Rumänien, Bulgarien und Litauen sind ernstzunehmende Alternativen zu Polen – nicht, weil sie günstiger wären, sondern weil sie den Kreis geeigneter Betreuungskräfte erweitern. Rechtlich, finanziell und fachlich gelten überall dieselben Maßstäbe. Wer die Entscheidung am Herkunftsland festmacht, orientiert sich am falschen Merkmal. Wer stattdessen auf Sprachniveau, saubere Entsendung, verlässliche Vertretung und ein durchdachtes Wechselmodell achtet, trifft eine Wahl, die auch nach Monaten noch trägt.

„Nicht das Herkunftsland entscheidet über die Qualität der Betreuung – sondern Deutschkenntnisse, Erfahrung und die Sorgfalt der Vermittlung.“

Häufige Fragen

Sind Betreuungskräfte aus Rumänien, Bulgarien und Litauen genauso legal wie polnische?

Ja. Rumänien, Bulgarien und Litauen sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für Betreuungskräfte aus diesen Ländern gelten dieselben Regeln wie für polnische: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und – im Entsendemodell – die A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland. Ein rechtlicher Unterschied zwischen den Herkunftsländern besteht nicht.

Woran erkenne ich, dass die Entsendung korrekt abgewickelt wird?

Entscheidend ist die A1-Bescheinigung. Sie muss auf den Namen der konkreten Betreuungskraft lauten, den Einsatzzeitraum abdecken und am ersten Arbeitstag vorliegen. Lassen Sie sich das Dokument vor der Anreise als Kopie geben. Fehlt es, können Sie als Haushalt für Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen werden.

Sind Betreuungskräfte aus Bulgarien oder Rumänien günstiger als polnische?

Nennenswerte Preisunterschiede nach Herkunftsland gibt es heute nicht mehr. Der deutsche Mindestlohn gilt unabhängig vom Herkunftsland, und die Löhne innerhalb der Europäischen Union haben sich angeglichen. Preisbestimmend sind das Deutschniveau, der Betreuungsbedarf und die Erfahrung der Betreuungskraft – nicht das Herkunftsland.

Wie gut sprechen Betreuungskräfte aus Rumänien, Bulgarien und Litauen Deutsch?

Das lässt sich nicht am Land festmachen. In allen drei Ländern gibt es Betreuungskräfte mit guten bis sehr guten Deutschkenntnissen und solche mit Grundkenntnissen. Verlässlicher als jede Länderregel ist ein Telefonat oder ein kurzes Videogespräch vor der Zusage – dabei zeigt sich das tatsächliche Sprachniveau innerhalb weniger Minuten.

Darf eine Betreuungskraft aus Osteuropa medizinische Aufgaben übernehmen?

Nein. Behandlungspflege – etwa Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten – ist zugelassenen Pflegediensten vorbehalten und wird nach § 37 SGB V von der Krankenkasse getragen. Betreuungskräfte übernehmen Haushaltsführung, Gesellschaft und unterstützende Grundpflege. Beides lässt sich gut kombinieren.

Kann eine einzelne Betreuungskraft wirklich 24 Stunden am Tag betreuen?

Nein, und kein seriöses Angebot stellt das so dar. Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist ein eingebürgerter Branchenbegriff für eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt und dort im Alltag präsent ist. Es gelten die gesetzlichen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten; vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten hat das Bundesarbeitsgericht 2021 ausdrücklich bestätigt (Az. 5 AZR 505/20).

Welche Leistungen der Pflegeversicherung kann ich einsetzen?

Ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld (347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5), zusätzlich den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € nach § 42a SGB XI. Die Beträge fließen als Zuschuss in die Finanzierung ein; eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse ist im Vermittlungsmodell nicht vorgesehen.

Lassen sich die Kosten steuerlich geltend machen?

In vielen Fällen ja: Nach § 35a Abs. 2 EStG können 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 € im Jahr, direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung und die Zahlung per Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Prüfen Sie Ihren Einzelfall mit einer steuerlichen Beratung.

Wie schnell kann eine Betreuungskraft anreisen?

Bei einer geplanten Versorgung sind ein bis zwei Wochen zwischen Anfrage und Anreise üblich. In dringenden Fällen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – ist es je nach Verfügbarkeit auch kurzfristiger möglich. Ausschlaggebend ist weniger das Herkunftsland als die Frage, wie viele passende Profile eine Agentur aktuell verfügbar hat.

Sie sind unsicher, welches Modell zu Ihrer Situation passt? Wir ermitteln den Bedarf kostenfrei und unverbindlich – nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Rechtsstand: 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilen die Pflegekasse, das Finanzamt sowie fachkundige Beratungsstellen.

Kostenlose Bedarfsermittlung

Wie könnte die Betreuung bei Ihnen aussehen?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht – wir prüfen, welche Betreuung dazu passt. Ohne Verkaufsdruck und ohne Verpflichtung.

  1. Sechs kurze Fragen – etwa zwei Minuten.
  2. Rückruf zu dem Zeitpunkt, den Sie angeben.
  3. Unverbindliches Angebot binnen 24 Stunden.

Sie sprechen lieber direkt mit uns? 02154 8887313 · Mo–So 8–20 Uhr

Kostenfrei · keine Vertragsbindung · Sie entscheiden erst, wenn Sie die Vorschläge kennen · über 350 Bewertungen mit 4,5 von 5 Sternen

Beitrag erstellt von der Redaktion des Deutschen PflegehilfswerksFachlich geprüft von Arun Ananth, Gründer des Deutschen Pflegehilfswerks, als Branchenexperte zitiert u. a. im Handelsblatt, bei Focus online und t-online.
Was würde das bei Ihnen kosten?Sechs kurze Fragen – etwa zwei Minuten. Kostenfrei und unverbindlich.

Für wen suchen Sie Betreuung?

Liegt ein Pflegegrad vor?

Weiter zur kostenlosen Prüfung →
☎ 
Lieber persönlich? 02154 8887313
Mo–So 8–20 Uhr
Kostenfrei · keine Vertragsbindung · Rückruf zum gewünschten Zeitpunkt
★★★★½ über 350 Kundenbewertungen mit 4,5 von 5 Sternen auf ProvenExpert
Weiterlesen
Deutsches Pflegehilfswerk 353 Bewertungen auf ProvenExpert.com