Betreuungskräfte aus Rumänien, Bulgarien und Litauen arbeiten in Deutschland im selben Rechtsrahmen wie polnische: meist im EU-Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde. Nennenswerte Preisunterschiede nach Herkunftsland gibt es nicht mehr – die Marktspanne liegt einheitlich bei etwa 2.490 bis 3.500 Euro im Monat. Über die Qualität der Betreuung entscheiden Deutschkenntnisse, Erfahrung und die Sorgfalt der Vermittlung, nicht das Herkunftsland.
Rumänien, Bulgarien, Litauen: Wann sich der Blick über Polen hinaus lohnt
„Polnische Pflegekraft“ und „osteuropäische Pflegekraft“ sind eingebürgerte Sammelbegriffe. Vermittelt werden Betreuungskräfte für Haushaltsführung, Gesellschaft und unterstützende Grundpflege – keine examinierten Pflegefachkräfte. Medizinische Behandlungspflege übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst.
Polen ist seit Jahren das bekannteste Herkunftsland für Betreuungskräfte in deutschen Privathaushalten. Schätzungen gehen von mehreren hunderttausend Betreuungsverhältnissen aus. Weil die Nachfrage in Deutschland weiter steigt und der polnische Arbeitsmarkt selbst Fachkräfte sucht, richten Familien und Vermittlungsagenturen den Blick zunehmend auch auf Rumänien, Bulgarien und Litauen.
Die kurze Antwort vorweg: Rechtlich ändert sich dadurch nichts. Alle drei Länder sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Litauen seit 2004, Rumänien und Bulgarien seit 2007, mit voller Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 2014. Es gelten dieselben Regeln, dieselben Modelle und derselbe Mindestlohn wie bei einer Betreuungskraft aus Polen. Was sich unterscheidet, sind praktische Punkte: die Verfügbarkeit passender Profile, die Anreisewege und – am wichtigsten – das jeweils angebotene Sprachniveau. Dieser Beitrag ordnet ein, worauf es bei der Entscheidung tatsächlich ankommt.
Der Rechtsrahmen ist in allen EU-Ländern derselbe
Für die Betreuung im eigenen Zuhause haben sich drei Modelle etabliert. Sie unterscheiden sich nicht nach Herkunftsland, sondern nach der Frage, wer Arbeitgeber ist und wer die Verantwortung trägt.
Entsendemodell – der Regelfall
Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Der ausländische Arbeitgeber führt die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland ab; nachgewiesen wird das mit der A1-Bescheinigung. Für die Familie ist dieses Modell das mit dem geringsten Verwaltungsaufwand und dem geringsten Haftungsrisiko – vorausgesetzt, die Entsendung ist korrekt abgewickelt. Das Deutsche Pflegehilfswerk arbeitet ausschließlich mit geprüften Partneragenturen in diesem Modell.
Selbstständigkeit
Die Betreuungskraft tritt als selbstständige Dienstleisterin auf und stellt eine Rechnung. Das ist zulässig, in der häuslichen Rund-um-Betreuung aber heikel: Wer feste Arbeitszeiten vorgibt, Weisungen erteilt und die Betreuungskraft in den Haushalt eingliedert, begründet faktisch ein Arbeitsverhältnis. Stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit fest, drohen Beitragsnachforderungen für bis zu vier Jahre.
Direkte Anstellung im Privathaushalt
Die Familie wird selbst Arbeitgeberin: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung liegen bei ihr. Das schafft die größte Gestaltungsfreiheit und zugleich die größte Verantwortung. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Beitrag Agentur oder Direktvermittlung.
Die A1-Bescheinigung ist der zentrale Nachweis im Entsendemodell. Sie ist höchstens 24 Monate gültig, muss auf den Namen der eingesetzten Betreuungskraft lauten und bereits am ersten Arbeitstag vorliegen. Fehlt sie, kann der pflegebedürftige Haushalt für Sozialversicherungsbeiträge nachträglich in Anspruch genommen werden; zusätzlich droht ein Bußgeld. Lassen Sie sich die Bescheinigung deshalb vor der Anreise als Kopie aushändigen.
Die drei Herkunftsländer im Vergleich
Weil der rechtliche Rahmen identisch ist, unterscheiden sich die Länder nur in praktischen Merkmalen. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was in der Vermittlungspraxis regelmäßig auffällt. Sie beschreibt Tendenzen, keine Eigenschaften einzelner Bewerberinnen und Bewerber – jedes Profil ist individuell zu prüfen.
| Merkmal | Rumänien | Bulgarien | Litauen |
|---|---|---|---|
| EU-Mitglied seit | 2007 | 2007 | 2004 |
| Rechtsrahmen | identisch: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, A1-Bescheinigung im Entsendemodell, gesetzlicher Mindestlohn | ||
| Verfügbarkeit von Profilen | hoch – größter Bewerbermarkt nach Polen | mittel bis hoch | geringer – kleineres Land, weniger Kräfte |
| Deutschkenntnisse | gesamte Bandbreite; romanische Sprache, dadurch oft schneller Zugang zu Grammatik | gesamte Bandbreite; Grundkenntnisse häufiger | gesamte Bandbreite; häufig gute Kenntnisse durch Zweitsprachentradition |
| Anreise | Bus, Bahn, Flug; seit 2025 ohne Binnengrenzkontrollen | Bus, Bahn, Flug; seit 2025 ohne Binnengrenzkontrollen | überwiegend Flug oder Fernbus |
| Kostenrahmen | einheitlich rund 2.490–3.500 € im Monat – abhängig vom Sprachniveau und Betreuungsbedarf, nicht vom Herkunftsland | ||
Der wichtigste Befund steht in der letzten Zeile: Die früher genannten Preisunterschiede zwischen den Herkunftsländern haben sich weitgehend aufgelöst. Der deutsche Mindestlohn gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit, und die Löhne innerhalb der Europäischen Union nähern sich an. Wer heute ein deutlich günstigeres Angebot für ein bestimmtes Land sieht, sollte genau hinsehen: Preis und vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit müssen zusammenpassen.
Was den Preis tatsächlich bestimmt
Preisbestimmend sind drei Faktoren: das Deutschniveau der Betreuungskraft, der Betreuungsbedarf – etwa bei Demenz oder nächtlicher Unterstützung – und die Erfahrung. Beim Deutschen Pflegehilfswerk beginnt die Betreuung bei etwa 2.490 Euro im Monat inklusive Nebenkosten; mit steigendem Sprachniveau bewegt sich der Preis auf rund 2.890, 3.090 und 3.390 Euro zu. Der Marktvergleich liegt in einer ähnlichen Spanne.
Vom Monatspreis lässt sich nicht ableiten, ob ein Angebot rechtmäßig ist. Maßstab ist das Verhältnis zwischen dem Entgelt und der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit. Für Betreuungskräfte im Privathaushalt gilt der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz: 13,90 Euro je Stunde seit dem 1. Januar 2026, ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro. Er gilt ausdrücklich auch für entsandte Kräfte und schließt vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten ein – das hat das Bundesarbeitsgericht am 24. Juni 2021 entschieden (Az. 5 AZR 505/20). Der höhere Pflegemindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz betrifft ausschließlich Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, nicht den Privathaushalt.
Eine detaillierte Aufschlüsselung mit Rechenbeispielen finden Sie auf unserer Kostenseite mit Kostenrechner; einen reinen Länder-Kostenvergleich behandelt der Beitrag Kostenvergleich Polen, Rumänien, Bulgarien.
Welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernehmen darf
Der Tätigkeitsrahmen ist in allen Herkunftsländern gleich und ergibt sich aus dem deutschen Recht, nicht aus der Qualifikation im Heimatland.
- Haushaltsführung: Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche, Organisation des Alltags.
- Betreuung und Gesellschaft: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen, Tagesstruktur – bei Demenz der wichtigste Baustein.
- Unterstützende Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Ankleiden, bei der Mobilität, beim Essen und Trinken.
- Nicht zulässig – Behandlungspflege: Injektionen, Wundversorgung, Katheterpflege oder das Stellen von Medikamenten sind zugelassenen Pflegediensten vorbehalten und werden nach § 37 SGB V von der Krankenkasse getragen.
In der Praxis arbeiten beide Seiten gut zusammen: Die Betreuungskraft ist im Alltag präsent, der Pflegedienst kommt für die medizinischen Maßnahmen ins Haus. Wie sich diese Kombination gegenüber einem Heimplatz darstellt, beschreibt der Beitrag Alternative zum Pflegeheim.
Kontinuität: warum das Betreuungsmodell wichtiger ist als das Land
Eine Betreuungskraft kann nicht dauerhaft ohne Unterbrechung im Haushalt bleiben – schon aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht. Üblich sind Einsatzzeiträume von acht bis zwölf Wochen mit anschließender Heimreise. Entscheidend für die Familie ist deshalb, wie der Wechsel organisiert wird.
Das Deutsche Pflegehilfswerk arbeitet mit dem Tandem-Modell: Zwei feste Betreuungskräfte wechseln sich planbar ab. Der pflegebedürftige Mensch lernt nicht bei jedem Turnus eine neue Person kennen, Gewohnheiten und Abläufe bleiben erhalten. Gerade bei Demenz ist diese Verlässlichkeit für den Verlauf bedeutsamer als die Frage, aus welchem Land die Betreuungskraft kommt.
Finanzierung: Leistungen der Pflegeversicherung und Steuervorteil
Die häusliche Betreuung wird nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Mehrere Leistungen lassen sich aber als Zuschuss einsetzen:
| Leistung | Betrag 2026 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € (PG 2) · 599 € (PG 3) · 800 € (PG 4) · 990 € (PG 5) | ab Pflegegrad 2, häusliche Versorgung |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | ab Pflegegrad 1, zweckgebunden |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € | ab Pflegegrad 2, § 42a SGB XI |
| Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG | 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr | Rechnung und Zahlung per Überweisung |
Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist seit Juli 2025 flexibel einsetzbar und eignet sich gut, um den Wechsel zwischen zwei Betreuungskräften oder eine kurzfristige Vertretung abzufedern. Alle Beträge sind Zuschüsse; ein Eigenanteil bleibt in jedem Fall.
Auswahl in der Praxis: worauf es wirklich ankommt
Wenn das Herkunftsland kein Qualitätsmerkmal ist – was dann? Die folgenden Punkte haben sich in der Vermittlung als belastbar erwiesen.
- Sprechen Sie vor der Zusage persönlich mit der Betreuungskraft – per Telefon oder Video. Das tatsächliche Deutschniveau zeigt sich in wenigen Minuten.
- Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung vor der Anreise als Kopie geben und prüfen Sie Name und Einsatzzeitraum.
- Klären Sie schriftlich, welche Wochenarbeitszeit vereinbart ist, wie Freizeit und Ruhezeiten geregelt sind und wer bei Krankheit vertritt.
- Fragen Sie nach der Ersatzregelung: Wie schnell steht bei einem Ausfall eine Vertretung bereit?
- Achten Sie auf einen Vertrag ohne versteckte Nebenkosten – Anreise, Verpflegung und Vermittlungsgebühr gehören ausgewiesen.
- Beschreiben Sie den Bedarf ehrlich. Ein zu niedrig angesetztes Anforderungsprofil führt zu Enttäuschungen auf beiden Seiten.
Einen Überblick über unsere Leistungen und den Ablauf von der Bedarfsermittlung bis zur Anreise finden Sie auf der Seite Leistungen. Wie sich der Alltag mit einer Betreuungskraft gestaltet, beschreibt der Beitrag 24-Stunden-Pflege zu Hause. Und wenn Sie den Vergleich mit dem bekanntesten Herkunftsland suchen: Pflegekraft aus Polen.
Fazit
Rumänien, Bulgarien und Litauen sind ernstzunehmende Alternativen zu Polen – nicht, weil sie günstiger wären, sondern weil sie den Kreis geeigneter Betreuungskräfte erweitern. Rechtlich, finanziell und fachlich gelten überall dieselben Maßstäbe. Wer die Entscheidung am Herkunftsland festmacht, orientiert sich am falschen Merkmal. Wer stattdessen auf Sprachniveau, saubere Entsendung, verlässliche Vertretung und ein durchdachtes Wechselmodell achtet, trifft eine Wahl, die auch nach Monaten noch trägt.
„Nicht das Herkunftsland entscheidet über die Qualität der Betreuung – sondern Deutschkenntnisse, Erfahrung und die Sorgfalt der Vermittlung.“
Häufige Fragen
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Rechtsstand: 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilen die Pflegekasse, das Finanzamt sowie fachkundige Beratungsstellen.